- Waffensachkundeprüfung (Deutschland)
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Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition[1] den Nachweis Sachkunde voraus. Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG) [2] erbracht werden.
„Sachkunde. Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer seine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.“
– WaffG, § 7, Sachkunde (1)
Nach den Bestimmungen des § 7, WaffG, können die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, die Prüfung und die Prüfungsverfahren ebenso wie die anderweitig zulässigen Nachweise der Sachkunde von Bundesland zu Bundesland abweichen [3].
Zur Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung stehen entsprechende Literatur sowie vorbereitende Seminare zur Verfügung. Die Seminare werden von den Vereinen und Verbänden, sowie Interessengemeinschaften und freien Anbietern offeriert. Fragenkataloge sind ebenfalls bei Vereinen oder Verbänden, sowie im Internet erhältlich.
Literatur
- WaffR 13. Auflage 2007, Beck-Texte, Deutscher Taschenbuchverlag, ISBN 978-3-423-05032-6
- Rolf Hennig, Ernst Ignatzi (bearbeitung): Die Waffen-Sachkunde-Prüfung in Frage und Antwort. 23., neu bearbeitete Auflage. BLV, München 2009, 279 S., ISBN 978-3-8354-0467-0)
Einzelnachweise
- ↑ WaffG, Abschnitt 2., U. 1. Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse, § 4. Voraussetzungen für die Erlaubnis (1) 3.
- ↑ WaffG, Abschnitt 2., U. 1. Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse, § 7. Sachkunde.
- ↑ WaffG, Abschnitt 2., U. 1. Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse, § 7. Sachkunde. (2)
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