- Wahlbezirk
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Ein Wahlbezirk (auch Stimmbezirk, in Österreich auch Wahlsprengel) hat als kleinste Verwaltungseinheit bei Parlaments- und anderen politischen Wahlen die Aufgabe, für einen gesetzmäßigen und unverfälschten Wahlvorgang zu sorgen. Zur konkreten, lokalen Durchführung der Wahlen werden die Wahlkreise in Wahlbezirke unterteilt, denen jeweils ein Wahllokal und ein Wahlvorstand (in Deutschland) bzw. eine Wahlkommission (in Österreich) zugeordnet sind.
Für Parlamentswahlen in Deutschland gilt dabei grundsätzlich die Regel, dass nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein sollen. Kleinere Gemeinden bilden in der Regel einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt, wobei jedoch kein Wahlbezirk so klein sein darf, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Deutschlands kleinsten Wahlbezirk bildet die Hallig Gröde mit (bei der letzten Wahl) 12 Wahlberechtigten.
Für Parlamentswahlen in Österreich gilt, dass die betreffende Wahlkommission auszulasten, aber nicht zu überfordern ist. Daher sind die Wahlsprengel jeweils für Teile einer Gemeinde mit einigen Hundert Wählern ausgelegt, wobei jedoch auch organisatorische Überlegungen wie Wartezeiten und Erreichbarkeit des Wahllokals einbezogen werden.
Kommunalwahlen
Bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden die Städte in Wahlbezirke eingeteilt, in denen von jeder Partei ein Direktkandidat zur Wahl antritt. Die Hälfte der Mandate der Stadträte werden durch Wahlbezirkskandidaten gewählt, die andere Hälfte über die Reserveliste der Parteien. Ein Wähler hat aber anders als bei der Bundestagswahl nur eine Stimme, mit der er sich für einen Direktkandidaten und für die Reserveliste einer Partei entscheidet.
Quelle
- Glossareintrag Wahlbezirk bei der Webseite des Deutschen Bundestags
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