- Wandhydrant
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Wandhydranten sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die zur ersten Brandbekämpfung vorgesehen sind.
In einer meist plombierten Wandnische ist ein Ventil angebracht, an das ein gerollter Druckschlauch mit dem dazugehörigen Strahlrohr angeschlossen ist. In Deutschland dient dazu meist ein formbeständiger Druckschlauch-W, der von Wasser durchflossen werden kann, auch wenn er noch aufgerollt ist. Eine Normierung existiert durch die Norm DIN 14 461.
In Österreich wird eher ein C-Druckschlauch verwendet. Zwar muss er vor dem Einsatz komplett abgerollt werden, dafür ist sein Platzbedarf wesentlich geringer. Sie müssen der Norm ÖNORM EN671 und der TRVB F-128 00 entsprechen.
Versorgt werden Wandhydranten von einer unter Druck stehenden Steigleitung. Wandhydranten werden durch ein Piktogramm gekennzeichnet: früher ein weißes H auf rotem Grund, heute ein symbolisch dargestellter weißer Schlauch auf rotem Grund.
Wandhydranten sind nicht nur für die Feuerwehr vorbereitet, sondern ähnlich einem Feuerlöscher für jedermann zugänglich, um einen Brand in der Entstehungsphase bekämpfen zu können. Häufig sind daher neben dem Wandhydranten auch ein Feuerlöscher und ein Druckknopffeuermelder untergebracht. Der Platz vor einem Wandhydranten muss immer frei bleiben, damit er leicht zugänglich ist.
In der Norm DIN 14 461, Teil 1, werden Wandhydranten seit der Ausgabe 2003-07 in die Typen „S“ und „F“ unterschieden.
TYP „S“ beschränkt sich auf Wandhydranten „zur Selbsthilfe“. Die Ausführung des Feuerlöschschlauchs ist zwingend aus einem formstabilen Material (min. 3/4“) auszuführen. Die geforderte Wassermenge beträgt nach 24 l/min bei einem Fließdruck von 2 bar bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 2 Wandhydranten und können somit abweichend den üblichen Installationsregeln der DIN 14 461 mit den Nennweite DN 25 (1“) angeschlossen werden. Die Piktogramme sind nach BGV A8 mit einem zusätzlichen „S“ zu versehen.
TYP „F“ beschreibt die Wandhydranten „zur Selbsthilfe und zum Einsatz der Feuerwehr“. Die Ausführung des Feuerlöschschlauchs kann entweder aus formstabilem Material (min. 1“) oder aus einem vollsynthetischen C-42-Druckschlauch bestehen. Die Dimensionierung der Steigleitungen wird in der DIN 1988 geregelt, während die nötigen Löschwassermengen der DIN 14 461, Teil 1 zu entnehmen sind. Am letzten Wandhydranten des Steigstranges müssen 100 l/min (6 m³/h) bei einem Fließdruck von 3 bar bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 3 Wandhydranten bereitgestellt werden. Die Piktogramme sind nach BGV A8 mit einem zusätzlichen „F“ zu versehen.
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