Wappen von Rostock

Wappen von Rostock
Hansestadt Rostock
Land Mecklenburg-Vorpommern
Blasonierung

„Das Stadtwappen ist ein geteilter Schild; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten von Silber über Rot geteilt.1


██ Rot-Weiß der Hanse
██ 
██ Blau und Gold der Rostocker Fürsten
██ 
Basisdaten
Einführung: 1858
Rechtsgrundlage: Siegelführung: 1367
Belege: 10. April 1858: Großherzöglicher Beschluss
Änderungen: 1858
Quellen

1 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (vom 7. Juni 2005): §1, Abs.2

Die Hansestadt Rostock hatte in seiner Geschichte je drei verschiedene Wappen. Das heutige Wappen stammt als Siegel aus dem Jahr 1367. Das Wappen in seiner heutigen Form wurde allerdings erst am 10. April 1858 durch Großherzog Friedrich Franz II. eindeutig festgelegt. Bis zu dem Zeitpunkt hatten lange verschiedene Wappen, welche von den Siegeln entlehnt worden waren, miteinander konkurriert.

Inhaltsverzeichnis

Sigillum, Signum, Secretum

Rostock führte in seiner Geschichte drei Wappen: Das Sigillum, das Signum und das Secretum. Ersteres war seit 1257 das Stadtsiegel Rostocks und zeigt einen gekrönten Stierkopf, später das Wappen Mecklenburgs. Das Secretum, das Wappen, welches nur den Greifen zeigt, ist erstmals 1307 belegt. Diesen Namen hat es aufgrund seiner sicheren Aufbewahrung. Das heute gültige Wappen[1], das Signum, ist 1367 als Siegelstempel entstanden[2].

Rostock hatte sich zu der Zeit gegen Übergriffe des dänischen Königs Waldemar IV. Atterdag und dem mit ihm verbündeten König Norwegens zu wehren. Nachdem am 19. November 1367 die Kölner Konföderation und damit auch ein Kriegsbündnis begründet wurde, musste die Finanzierung des Krieges gesichert werden. Die Konföderierten einigten sich auf ein Pfundgeld, eine Steuer also auf die Schiffe und deren Waren. Um diese Hafenabgabe zu quittieren, schufen die Rostocker jenes Siegel. In dem Krieg im folgenden Jahr wurde Dänemark vernichtend geschlagen.

Die Gestaltung des Wappens ist eine Zusammenführung zweier einst eigenständigen heraldischen Symbole. Rot und Silber im Rostocker Wappen sind die Farben der Hanse. Der goldene Greif auf blauem Grund stammt von dem Wappen der Fürsten über dem Land Rostock. Noch heute findet er sich darum in dieser Form in den Wappen einiger Städte der Region, zu der heute der Landkreis Bad Doberan und Teile des Landkreises Nordvorpommern gehören und die von den Rostocker Fürsten früh auch als das Rostocker Land bezeichnet wurden.

Das Signum findet sich in verschiedenen Formen. So zum Beispiel gleich in einer Quelle in drei Varianten, nämlich der Vicke-Schorler-Rolle. Ein Wappen ohne Greif, also nur der Teilung in rot-weiß-blau (als großes Wappen neben Sigillum und Secretum), dann einer Version, welche der heute bekannten gleicht (auf dem Rathaus) und letztlich einer dritten, sehr unüblichen, auf seiner Darstellung des Steintors, in der rot und weiß nicht horizontal, sondern vertikal angeordnet sind. Die Gestaltung des Signums erinnert außerdem an die Aufteilung der Rostocker Hanseflagge, welche die Handelsschiffe der Stadt führen durften.

Der Rostocker Greif

Der Greif diente seit dem als mythisches Schutztier der Stadt. Eine Verwandtschaft mit dem roten Pommerngreif ist nicht belegt. Er geht, wie erwähnt, auf das Wappentier der Fürsten von Rostock zurück und findet sich in verschiedenen Darstellungen. Ist er allein auf dem Wappen, wie viele Gebäude ihn wiedergeben, üblicherweise aufgerichtet und steigend, auf einem oder beiden Hinterbeinen stehend. Auf dem Signum über rot und weiß aus gestalterischen Gründen auf drei oder vier Beinen stehend. Die ausgestreckten Krallen sind symbolisch zu deuten als Drohgeste, bzw. Wehrhaftigkeit. Auf Gebäuden ist der Rostocker Greif außerdem als Schildträger zu sehen.


Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. Die Beschreibung des offiziellen Wappens findet sich in der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock in Art. 1 Abs. 2, worin es heißt: »Das Stadtwappen ist ein geteilter Schild; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten von Silber über Rot geteilt«. Quelle: [1]
  2. Abb. von 1598 mit den drei Wappen auch hier und hier, außerdem auf der Schorler-Rolle

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