- Warenentgegennahme
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Der Wareneingang ist ein Teil des Materialwirtschaftsprozesses, zuständig für die physische Annahme angelieferter Waren und Materialien, die notwendige Dokumentation, die Weitergabe der Güter sowie die Weiterleitung der Eingangsdaten (Informationsfluss, Datenübertragung). Eine Warenauslieferung bezeichnet man als Warenausgang.
Von Lieferanten und Spediteuren angelieferte Ware wird in der Anlieferung übernommen und abgeladen. Die Warenannahme prüft den Eingang auf Papiere, Menge, Richtigkeit und äußere Beschaffenheit und leitet ihn nach dem Abladen an Produktion oder Lager weiter. Bei einer optisch erkennbaren Warenbeschädigung kann eine Annahme verweigert werden.
Ist die Ware äußerlich einwandfrei, bestätigt der Empfänger dem Frachtführer den Eingang auf dem Frachtbrief. Lieferscheine, Zolldokumente und andere Eingangsdaten werden verarbeitet oder weitergeleitet. Die Wareneingangsprüfung stellt an angenommener Ware Mängel in Menge, Richtigkeit und Qualität fest. Sie sorgt gegebenenfalls für eine Regulierung des Schadens und Rücksendung. Für Unternehmer ist es Pflicht, die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls zu reklamieren, ansonsten gilt die im Lieferschein angegebene Menge als geliefert und schadensfrei. Ausgenommen sind verdeckte oder versteckte Mängel, hier gibt es gesetzliche Rügefristen (siehe Mängelrüge).
In der Buchführung bezeichnet man als Wareneingang die mengen- und wertmäßige Verbuchung der Zugänge auf Warenbestandskonten. Grundlage sind meist Lieferscheine oder Eingangsrechnungen.
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