- Warenpapiere
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Unter Warenpapieren versteht man Wertpapiere, die ihrem Besitzer 'an Erfüllung statt' das Eigentumsrecht an Waren verbriefen, z. B. Ladeschein oder Konnossement (siehe auch Warenwechsel).
Wikimedia Foundation.
Unter Warenpapieren versteht man Wertpapiere, die ihrem Besitzer 'an Erfüllung statt' das Eigentumsrecht an Waren verbriefen, z. B. Ladeschein oder Konnossement (siehe auch Warenwechsel).
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Warenpapiere — Warenpapiere, kaufmännische Urkunden des Transport und Lagergeschäfts, in denen ein Transport oder Lagerunternehmer anerkennt, Waren in Empfang genommen zu haben, oder in denen er sich verpflichtet, Waren an einen bestimmten Berechtigten (auch … Universal-Lexikon
Warenpapiere — Warenpapiere, Urkunden, in denen Rechte an einer Ware oder auf eine Ware verbrieft sind. Man unterscheidet drei Arten von Warenpapieren: Transportpapiere (Konnossement, Ladeschein, Frachtbrief), Lagerpapiere (Lagerschein, recepisse, Warrant,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Dispositionspapiere — Dispositionspapiere, s. Warenpapiere … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ladeschein — (Strom , Fluß , Binnenkonnossement), ein dem Konnossement (s. d.) nachgebildetes Warenpapier (s. d.), auf dem der Frachtführer oder Binnenschiffer dem Absender den Empfang des ihm zur Beförderung übergebenen Gutes bestätigt und sich verpflichtet … Meyers Großes Konversations-Lexikon