- Warnlinie
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Die Fahrbahnmarkierung, auch Straßenmarkierung oder Bodenmarkierung, ist eine farbliche Kennzeichnung auf der Oberfläche von Verkehrsflächen des Straßenverkehrs. Sie gehört zur Straßenausstattung und dient der Verkehrsführung, der Kennzeichnung verschiedener Verkehrsflächen und als Verkehrszeichen.
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts werden Fahrbahnmarkierungen auf Asphalt- oder Betonstraßen verwendet und haben aufgrund der starken Zunahme des Straßenverkehrs in den Nachkriegsjahren an Bedeutung gewonnen. In dieser Zeit wurden unterschiedliche Markierungszeichen entwickelt und eine Vielzahl von Markierungsmaterialien und -techniken erprobt. An die Fahrbahnmarkierung werden eine Reihe von Anforderungen gestellt, um die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Fahrbahnmarkierungen erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben. So ermöglichen oder verbessern sie die Orientierung auf Verkehrsflächen und schaffen eine eindeutige und sichere Verkehrsführung:
- Durch linienartige Markierungen werden Verkehrsflächen aufgeteilt und verschiedenen Verkehrsströmen oder Fahrtrichtungen zugeteilt. Fahrbahnmarkierungen stellen eine wirtschaftliche und effektive Methode zur Verkehrslenkung und -beeinflussung dar und erfüllen ihre Aufgaben zusammen mit den anderen Leiteinrichtungen der Straße.
- Des Weiteren tragen sie zur Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fuß- und Radverkehr, Schienenverkehr) bei. Anlagen des ruhenden Verkehrs (Parkflächen) werden mit Fahrbahnmarkierungen eindeutig vom fließenden Verkehr unterteilt. Bauwerke des Straßenverkehrs (wie Verkehrsinseln) lassen sich so kennzeichnen.
- Neben der Führung des Verkehrs kann die Fahrbahnmarkierung den Verkehrsteilnehmer vor Gefahren warnen oder Hinweise für die Wegweisung liefern.
Die Farbgebung der Markierung steht im Kontrast zur Fahrbahnfarbe und sorgt damit für eine optische Führung des Verkehrsteilnehmers bei Tag und bei Nacht. Spezielle Zusammensetzungen der Markierungsmaterialien ermöglichen eine ausreichende Sichtbarkeit bei schlechter Sicht (nasse Fahrbahn, Tunnelabschnitte und ähnliches). Von großer Wichtigkeit ist die Aufbringung von temporärer Markierung im Baustellenbereich, da so unter beengten Verhältnissen ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet wird.
Innerorts besteht die Möglichkeit, aus Gründen der Geschwindigkeitsdämpfung und der Schonung des Stadtbildes auf Markierungen zu verzichten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Verkehr durch andere Maßnahmen geführt und geregelt wird und eine gewisse Verkehrsstärke (ungefähr 1200 Fahrzeuge pro Stunde[1]) nicht überschreitet.
Geschichte
Edward N. Hines (1870–1938), Mitglied der Straßenkommission des Wayne County in Michigan, gilt als Erfinder der Fahrbahnmarkierung. Er schlug 1911 vor, auf der ersten Betonstraße der Welt, der Woodward Avenue in Detroit, eine Mittellinie zur Fahrbahntrennung anzubringen.[2]
Zehn Jahre später (1921) entstand in der englischen Kleinstadt Sutton Coldfield, einem Vorort von Birmingham, die erste Fahrbahnmarkierung Großbritanniens. Dieses Experiment zur Entschärfung eines damaligen Unfallschwerpunkts war so erfolgreich, dass weiße Fahrbahnmarkierungen in Großbritannien und anderen Ländern zum Standard erhoben wurden.[3]
Bilddokumente aus den 1920er Jahren zeigen, dass auf deutschen Innerorts- und Außerortsstraßen keinerlei Markierungen zu finden sind. Erst mit der Zunahme der Verkehrsdichte und der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs wurde das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen notwendig. So wurden 1925 offiziell in Berlin weiße Markierungen zur Fahrbahn- und Fahrstreifenbegrenzung eingeführt.[4] Filmmaterial aus den 1930er Jahren zeigt Reichsautobahnen, welche mit weißer und schwarzer Markierung versehen sind.[5] Die schwarze Markierung war in ihrer Anwendung ein Sonderfall und wurde aufgrund des schlechten Kontrastverhältnisses zwischen der hellen Betonfahrbahn und der weißen Markierung gewählt.
Richtlinien der damaligen Zeit schreiben einen Trennstrich vor, der die Fahrbahn in zwei Fahrstreifen aufteilt.[6] Nach dem Zweiten Weltkrieg und der stark zunehmenden Motorisierung wurde im innerstädtischen Bereich begonnen, Fahrbahnmarkierung zur Verbesserung der Verkehrsführung aufzubringen. Geräte oder Maschinen zum Auftragen der Markierung waren damals unbekannt, stattdessen wurden die Linien per Hand aufgebracht. Erst mit der Entwicklung von Markierungsmaschinen in den Nachkriegsjahren nahm die Menge an Fahrbahnmarkierungen rasant zu.[7] Ab den 1950er Jahren setzten sich verstärkt Thermoplast-Markierungen durch und verdrängten die bis dahin verwendeten einfachen Farbsysteme zunehmend. Zwanzig Jahre später, zu Beginn der 1970er Jahre, wurden erste Kaltspritzplastikmarkierungen aufgetragen, durch das Aufkommen von Kaltfräsen wurde das Einlegen von Markierungen möglich. Im Jahr 1984 wurde die Typ-II-Markierung entwickelt und erstmals auf der A 49 zur Anwendung gebracht.[8] Damit wurde zum ersten Mal ein Markierungssystem verwendet, welches eine erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe gewährleistet. Markierungsmaterialien wie etwa Dispersionsfarben, Folien oder Kaltplastiken sind erstmals in den 1990er Jahren im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und den Umweltschutz appliziert worden.
Straßenverkehrsordnung
Nachfolgend genannte Rechtshinweise sind mit Bezug zu deutschem Verkehrsrecht angegeben. In Österreich und der Schweiz gelten diese Vorschriften entsprechend den Vorgaben des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen (Wien 1968) und dem Protokoll über Straßenmarkierungen zum europäischen Zusammenkommen (Genf 1973) in ähnlicher Weise.[9]
Markierungszeichen sind gemäß den Richtlinien zu entwerfen und anzulegen. Ihre Farbe ist weiß und sie dienen zur Darstellung von Geboten und Verboten (§ 41 und § 42 StVO). Dabei übernehmen sie die Aufgabe, den Verkehrsteilnehmer auf ein Verkehrszeichen aufmerksam zu machen. Fahrbahnmarkierungen zählen im Sinne von § 39 StVO zu den Verkehrszeichen. Ihre Anbringung sollte in verkehrsarmen Zeiten geschehen, es sind dabei Markierungen auszuwählen, welche eine hohe Sichtbarkeit und Dauerhaftigkeit besitzen (§ 41 VwV-StVO). Eine Anordnung von Markierungszeichen kann nur mittels einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde geschehen (§ 45 StVO).
Im Verkehrszeichenkatalog der StVO werden folgende Zeichen aufgeführt:
- Fußgängerüberweg (Zeichen 293)
- Haltlinie (Zeichen 294)
- Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295)
- Einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296)
- Richtungspfeil (Zeichen 297) und Vorankündigungspfeil (Zeichen 297-1)
- Sperrfläche (Zeichen 298)
- Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299)
- Leitlinie (Zeichen 340)
- Wartelinie (Zeichen 341)
Applikation
Das Aufbringen der Markierung auf der Fahrbahn wird Applikation genannt. Die Applikation kann im Wesentlichen mit fünf Techniken durchgeführt werden:
- Spritzverfahren
- Verfahren mit Ziehschuh
- Extrusionsverfahren
- Aufklebe- oder Aufrollverfahren
- Verstreichverfahren
Bevor die eigentliche Markierung aufgebracht werden kann, kommt eine so genannte Vormarkierung zum Einsatz. Nach den Vorgaben des Markierungsplanes wird eine Nylonschnur aufgelegt und mit Silberbronze entlang dieser Nylonschnur vormarkiert. Silberbronze besitzt nur eine geringe Dauerhaftigkeit und verschwindet nach einigen Monaten von der Fahrbahnoberfläche.
Nach dem Vormarkieren können je nach Markierungsverfahren unterschiedliche Schritte folgen. Wird beispielsweise eine eingelegte Markierung aufgebracht, so sind Vertiefungen in den Fahrbahnbelag zu fräsen. Bei einer aufgelegten Markierung entfallen die Fräsarbeiten. Anschließend wird mit Hilfe einer Markiermaschine die Fahrbahnmarkierung aufgespritzt, extrudiert oder mittels Ziehschuh appliziert. Um die Nachtsichtbarkeit und die Griffigkeit zu erhöhen, kann es abschließend erforderlich sein, die frisch aufgebrachte Markierung abzustreuen.
Symbole und Piktogramme werden entweder mit Hilfe von Schablonen oder Vorlagen erstellt, oder sie können als Ganzes aufgerollt oder aufgeklebt werden. Zur Markierung einer Fläche wird das Markierungsmaterial per Hand auf einer festgelegten Fläche verstrichen.
Um eine dauerhafte und optisch einwandfreie Markierung zu erhalten, muss die Fahrbahnoberfläche sauber und trocken sein. Nicht tragfähige Untergründe oder Altmarkierungen sind soweit zu beseitigen, dass eine ordnungsgemäße Applikation möglich ist. Zudem ist auf eine geeignete Witterung zu achten. Nasskalte Witterung bewirkt eine mangelhafte Ausführung der Markierungsarbeiten. Gewisse Untergründe und Markierungsstoffe benötigen Voranstriche, um eine dauerhafte Verbindung einzugehen. Nach Abschluss der Markierungsarbeiten ist eine ausreichende Zeit zu warten, bevor die Markierung vom Verkehr überrollt wird. Wird dies nicht beachtet, so kommt es zur Abtragung und Verformung der noch nicht getrockneten Markierung.
Um vorhandene Markierungszeichen zu entfernen, stehen verschiedene Demarkierungstechniken zur Verfügung. Das Verdecken von zu demarkierenden Flächen mit dunkler Farbe oder dunkler Folie ist unzulässig. Stattdessen besteht die Möglichkeit, die Markierung abzufräsen oder mittels eines Hochdruckwasserstrahls zu entfernen. Ist eine Markierungsfolie zu entfernen, kann diese entweder abgeschabt oder mit einem Abflammgerät entfernt werden. Die Richtlinien geben vor, dass die Markierungszeichen nach dem Entfernen für den Verkehrsteilnehmer nicht mehr erkennbar sein dürfen.
Eigenschaften
Typen
Im Sinne der Fahrbahnmarkierungen wird unterschieden zwischen Typ-I- und Typ-II-Markierungen. Typ-I-Markierungen sind herkömmliche Markierungen und waren bis in die 1980er Jahre hinein Stand der Technik. Sie werden mit Glasperlen und Griffigkeitsmitteln bestreut und erhalten somit ihre Nachtsichtbarkeit. Problematisch ist das Verhalten der Typ-I-Markierung bei Nässe auf der Fahrbahn. So bildet sich in diesem Fall ein Wasserfilm auf Fahrbahn und Markierung, welcher die Retroreflexion stark vermindert und somit die Nachtsichtbarkeit außer Kraft setzt, wodurch die Wirkung der Markierung verlorengeht und die Orientierung der Verkehrsteilnehmer erschwert wird. Aus diesen Gründen wurde die Markierung vom Typ II entwickelt.
Typ-II-Markierungen sind Markierungen mit erhöhter Nachtsichtbarkeit bei Nässe. Sie haben die herkömmlichen Typ-I-Markierungen weitgehend verdrängt. Auf deutschen Straßen sind rund 70 % der Markierungen dem Typ-II zuzuordnen[10], auf Fernstraßen sind nahezu alle Markierungen des Typ I beseitigt worden. Aufgrund der besseren Erkennbarkeit der Markierung bei Nässe und Dunkelheit raten die Richtlinien, die Typ-II-Markierung bevorzugt anzuwenden. Die Funktionsweise der Typ-II-Markierung ist durch ein Herausragen um mehrere Millimeter aus dem Wasserfilm auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Die Wirkung der Reflexperlen bei Nässe bleibt in diesem Fall erhalten.
Markierungen vom Typ II lassen sich ihrerseits in drei Systeme unterscheiden:
1. Glattstrichmarkierungen mit groben Nachstreumitteln
Dem Markierungsmaterial werden bei der Herstellung Reflexperlen beigegeben, ein Abstreuen nach der Applikation ist damit überflüssig. Vorteil dieses Systems ist, dass sich auch unterhalb der Markierungsoberfläche Reflexperlen befinden und mit dem fortschreitenden Abrieb ihre Wirkung erlangen. Herkömmlich abgestreute Systeme verlieren mit dem Abrieb der Oberfläche die retroreflektiven Eigenschaften.
2. Profilierte Markierungen mit haptischer und akustischer Warnwirkung
Markierungen dieses Systems erhalten eine starke Profilierung an der Oberfläche. Beispielsweise können Stege längs oder quer zur Fahrtrichtung appliziert werden. Die Stege heben sich besonders weit von der Fahrbahn ab und erzeugen eine haptische und akustische Warnwirkung, wenn sie mit dem Kraftfahrzeug überfahren werden. Der Fahrzeugführer wird auf die Gefahrsituation aufmerksam und kann eingreifen. Ihr Einsatz ist daher besonders für Randmarkierungen vorzusehen. Die Geräuschentwicklung kann jedoch von Anwohnern als störend empfunden werden. Ein weiterer Nachteil ist der hohe Verschleiß der Markierung bei häufigem Schneepflugeinsatz.
3. Markierungen mit stochastisch verteilten Agglomeraten
Agglomerate sind Markierungsmaterialien, die sich aus ungleichen Größenbestandteilen zusammensetzen und somit eine unebene Oberfläche ergeben. Der Markierungsstoff wird also nicht vollflächig appliziert. Die Oberfläche kann sich aus regelmäßig oder unregelmäßig aufgetragenen Agglomeraten zusammensetzen. Auf eine Zugabe von Reflexperlen kann aufgrund der hohen Schichtdicke verzichtet werden. Darüber hinaus liefert diese Markierung höhere Griffigkeitswerte (siehe auch: SRT-Messung). Sie ragt wie alle Typ-II-Markierungen aus dem Wasserfilm der Fahrbahn heraus und zeigt sich relativ widerstandsfähig gegenüber übermäßigem Schneepflugeinsatz.
Betrachtet man diese Markierung aus 30 Metern Entfernung, so wird sie durch den Fahrzeugführer als Vollstrich wahrgenommen. Zu beachten ist jedoch, dass bei flachem Sonnenstand und entsprechendem Gegenlicht die Markierung am Tag schlecht erkennbar sein kann. Die Bauweise dieser Markierung ermöglicht es dem Regenwasser, durch die Markierung zum Fahrbahnrand hin abzufließen. Die Striche müssen eine eindeutig erkennbare Randbegrenzung erhalten.
Materialien
Über die Jahre haben sich verschiedene Markierungsmaterialien entwickelt. Deren Eignung ist bei einem zuständigen Zulassungs- und Prüfinstitut (in Deutschland beispielsweise die BASt) nachzuweisen. Im Wesentlichen können folgende Materialien unterschieden werden:
- Farben und Dispersionen
- Heißspritzplastik
- Heißplastik
- Kaltplastik
- Markierungsknöpfe
Die Fahrbahnmarkierungen werden je nach Anwendungsfall aus unterschiedlichen Materialien angefertigt. Einfache Markierungen, welche nur selten überfahren werden, bestehen aus Kunststofffarben. Soll die Dauerhaftigkeit der Markierung erhöht werden, stehen Heißspritz- und Heißplastikmaterialien zur Verfügung. Auch das Aufbringen einer Kaltplastik ist möglich, in diesem Fall werden zwei Komponenten vor Ort vermischt. Für vorübergehende Markierungsaufgaben können Markierungsfolien verwendet werden.
Auf Pflasterflächen eignen sich so genannte Markierungsknöpfe aus Metall. Sie können zusätzlich retroreflektiv oder mit Eigenbeleuchtung ausgestattet sein. Zu beachten ist, dass Markierungsknöpfe nur bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h zu verwenden sind. Des Weiteren sind die Abstände zwischen den Markierungsknöpfen zu begrenzen.
Anforderungen
An eine Fahrbahnmarkierung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt, um eine möglichst hohe Dauerhaftigkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten. Eine Ausnahme bilden hier Markierungen, welche nur vorübergehend aufgebracht werden, wie etwa Baustellenmarkierungen. Dort muss sich die Markierung farblich besonders gut abheben, die Tag- und Nachtsichtbarkeit gewährleistet sein und die Markierung sich rückstandslos entfernen lassen.
Die wesentlichen Anforderungen an eine dauerhaft angelegte Fahrbahnmarkierungen sind:
- Die Tages- und Nachtsichtbarkeit dient der Erkennbarkeit der Markierungszeichen bei schlechter Witterung sowie bei Tag und bei Nacht. Zu diesem Zweck fordern die Richtlinien Sichtbarkeitswerte, die Markierungen einhalten müssen.
- Die Griffigkeit von Markierungen wirkt sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit aus und muss daher ausreichend sein. Gemessen wird die Griffigkeit mittels SRT-Pendel, die Norm gibt entsprechende Grenzwerte vor.
- Die Schichtdicke ist aus entwässerungstechnischen- und fahrdynamischen Gründen zu begrenzen. Die normierten Grenzwerte gelten sowohl für eingelegte als auch für aufgelegte Markierungszeichen.
- Der Farbort regelt die zu verwendende Farbgebung der Markierung.
- Die Überrollbarkeit, also das Befahren mit Fahrzeugen, sollte möglichst früh nach der Applikation gegeben sein, da sonst der Verkehrsfluss unnötig lange behindert wird.
- Die Verschleißfestigkeit bzw. Haltbarkeit ist Voraussetzung für die Dauerhaftigkeit von Markierungszeichen. Sie ist abhängig davon, ob die Markierung selten, häufig oder ständig überfahren wird und welche Schichtdicke die Markierung besitzt. Die Richtlinien teilen sie in Verkehrsklassen ein, welche verschiedene Belastungsstufen angeben. Besonders stark belastet werden Markierungen, die quer zur Fahrbahn aufgebracht sind, oder häufigen Brems- oder Beschleunigungsvorgängen ausgesetzt sind. Ebenfalls negativ auf die Haltbarkeit wirkt sich der Einsatz von Schneeräumgeräten des Winterdienstes auf markierte Flächen aus. Die Gewährleistungsfrist für Fahrbahnmarkierungen beträgt in Deutschland zwei Jahre. Die Haltbarkeit lässt sich dagegen nur sehr schwer bestimmen, als grober Richtwert können vier bis acht Jahre angenommen werden.
Farben
Markierungen sind in Europa überwiegend in weißer Farbe aufgebracht. In Österreich waren bis 1996 die Straßenmarkierungen für den fließenden Verkehr gelb und nur für den ruhenden Verkehr weiß. In Baustellenbereichen werden in Deutschland gelbe, in Österreich und der Schweiz rote Markierungen aufgebracht, um zu zeigen, dass die reguläre weiße Markierung ungültig ist. Laut (§ 41 (4) StVO) heben in Deutschland gelbe Fahrbahnmakierungen allerdings nur die durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen auf. Andere weiße Markierungen, wie etwa Sperrflächenmarkierungen, werden nach dem genauen Wortlaut der deutschen StVO dadurch nicht ungültig.
Radwege können mit einer blau oder rot eingefärbten Flächenmarkierung gekennzeichnet werden.
In einigen Ländern Europas sind allerdings auch gelbe Markierungen für Park- und Halteverbote (zum Beispiel Frankreich und Luxemburg) sowie blaue Markierungen für besondere Parkregelungen gebräuchlich (Blaue Zone in Deutschland und Österreich, Zone bleu/Zone verte in Frankreich).
Generell ist es möglich, jede erdenkliche Farbe für Markierungszeichen herzustellen. Aufgrund fehlenden Kontrastes zur Fahrbahnoberfläche eignen sich jedoch nicht alle Farben zur Markierung. Des Weiteren verschmutzen helle Farben rascher als dunklere.
Markierungszeichen
Fahrbahnmarkierungen bestehen aus verschiedenartigen Markierungszeichen. Nachfolgend sind die unterschiedlichen Markierungszeichen und deren Abmessungen aufgeführt. Die Aufzählung orientiert sich an den in Deutschland gültigen „Richtlinien für die Markierung von Straßen“. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Eindeutigkeit wird auf die Markierungszeichen anderer Länder nicht weiter eingegangen. Diese können jedoch in den jeweils geltenden Straßenbaurichtlinien der Länder nachgelesen werden. Zudem unterscheiden sich die Markierungszeichen international oftmals nur geringfügig, wie an der nebenstehenden Abbildung zu erkennen ist.
Bei den Markierungszeichen werden unterschiedliche Strichbreiten in Abhängigkeit von der Straßenkategorie verwendet. Folgende Strichbreiten sind in den Richtlinien definiert:
Autobahnen Andere Straßen Schmalstrich 0,15 m 0,12 m Breitstrich 0,30 m 0,25 m Längsmarkierungen
Längsmarkierungen werden längs zur Fahrtrichtung angeordnet und übernehmen weitgehend die optische Führung des Verkehrsteilnehmers. Des Weiteren gliedern sie den vorhandenen Straßenraum.
- Die Leitlinie ist eine unterbrochene Linie und darf vom Verkehrsteilnehmer überfahren werden. Sie dient dem Fahrzeugführer als Orientierungslinie und kennzeichnet seinen Fahrstreifen. Sie wird als Schmalstrich aufgebracht. Außerhalb von Knotenpunkten beträgt das Verhältnis von Strich zu Lücke 1:2. Innerhalb von Knotenpunkten ist die Lücke kürzer. Die Strichlänge ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Sie reicht von 3 Metern auf Innerortsstraßen bis 6 Metern auf Autobahnen.
- Eine Warnlinie ist eine Abwandlung der Leitlinie und dient zur Ankündigung von Hindernissen, Fahrbahnteilungen oder Fahrstreifenbegrenzungen. Die Lücke ist nur halb so lang wie der Strich. Auch die Warnlinie wird als Schmalstrich ausgeführt.
- Die Fahrbahnbegrenzung (auch Randlinie) ist ein durchgehender Strich und kennzeichnet den Rand der Fahrbahn. Sie kann entweder als Schmalstrich oder als Breitstrich ausgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Standstreifen einer Autobahn nicht Teil der Fahrbahn ist und keine Randmarkierung erhält. Innerorts wird überwiegend auf die Fahrbahnbegrenzungsmarkierung verzichtet, da hier ein Bordstein vorhanden ist.
- Die Fahrstreifenbegrenzung (auch Sperrlinie) ist eine durchgehende Linie, die nicht überfahren werden darf. Sie wird überwiegend an unübersichtlichen Straßenabschnitten aufgebracht. Die Linie kann entweder als Schmal- oder als Breitstrich ausgeführt werden.
- Eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung (kombinierte Fahrstreifenbegrenzungs- und Leitlinie) besteht aus einer Fahrstreifenbegrenzungslinie und einer dazu parallelen Leitlinie. Sie darf von der Seite der Leitlinie überfahren werden, von der anderen Seite nicht.
- Die Abfahrtslinie grenzt den Verzögerungs- beziehungsweise Beschleunigungsstreifen einer Autobahnanschlussstelle von den durchgehenden Fahrstreifen ab. Sie ist durch breite, 6 Meter lange Streifen mit einem Abstand von jeweils 6 Metern zu erkennen.
- Die doppelte Fahrstreifenbegrenzung (umgangssprachlich Doppellinie) besteht aus zwei durchgezogenen parallelen Linien, die von keinem Fahrzeugteil überragt werden darf. Die beiden Linien können auch unterbrochen sein. Dann darf die Linie auf Anweisung (beispielsweise im Richtungswechselbetrieb) überfahren werden.
Flächenmarkierungen
Diese Art von Fahrbahnmarkierungen werden flächig auf der Fahrbahn aufgebracht. Zur Markierung von Verkehrsflächen, die von Fahrzeugen freigehalten werden sollen, werden Sperrflächen verwendet. Auf Verkehrsflächen, welche für den Radverkehr gedacht sind, können Radwegmarkierungen eingesetzt werden.
- Das Schrägstrichgatter (auch Sperrfläche) dient zum Anzeigen von Flächen, die von keinem Kraftfahrzeug überfahren werden dürfen. Sein Einsatzbereich liegt überwiegend im Knotenpunktbereich. Es wird unterschieden zwischen dem kleinen und dem normalen Schrägstrichgatter. Das normale Schrägstrichgatter wird außerorts appliziert und besteht aus Schrägstrichen, die von einer Randlinie umgrenzt sind. Das kleine Schrägstrichgatter mit schmaleren Strichen und geringerem Strichabstand wird dagegen im innerstädtischen Bereich verwendet.
- Die Radwegmarkierung besteht aus einer unterbrochenen oder durchgezogenen Randmarkierung in weißer Farbe. Vor allem im Kreuzungsbereich wird überdies eine Flächenmarkierung, meist in roter Farbe, aufgebracht. Zur Verdeutlichung im Knotenpunktbereich kann zusätzlich das Piktogramm „Fahrrad“ in weißer Farbgebung aufgebracht sein.
Grenzmarkierungen
Um bestehende Haltverbote zusätzlich zu verdeutlichen oder zu verlängern, können auf der Fahrbahn so genannte Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (auch Zick-Zack-Linien) aufgebracht werden. Man unterscheidet unterbrochene und durchgehende Zick-Zack-Linien. Gemäß StVO sind Grenzmarkierungen ausschließlich in N-Form zulässig. Die Ausführung in X-Form macht eine Zulassung durch die jeweilige oberste Landesbehörde erforderlich, auch wenn sie in der Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS) aufgeführt wird. Unterbrochene Linien werden häufig bei Bushaltestellen verwendet, innerhalb der Grenzmarkierung wird zusätzlich der Schriftzug „BUS“ aufgebracht. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Parken auf diesen markierten Fahrbahnbereichen.
In Blauen Zonen bestimmt die farbige Straßenmarkierung (rot und blau) oder das Nichtvorhandensein einer Markierung die Ge- und Verbote zum Halten oder Parken.
- Die Zick-Zack-Linie besitzt eine Strichbreite von 0,12 Metern. Die schrägen Linien werden in einem 45°-Winkel angetragen.
- Die unterbrochene Zick-Zack-Linie ist eine Abwandlung der oben genannten Grenzmarkierung und findet an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs Verwendung. Innerhalb der unterbrochenen Grenzmarkierung befindet sich der Schriftzug „BUS“. Die Strichbreiten und Seitenverhältnisse gleichen der durchgehenden Zick-Zack-Linie.
- Grenzmarkierungen in N- oder X-Form kennzeichnen kurze Straßenabschnitte, auf denen das Halten und Parken untersagt ist.
Quermarkierungen
Diese Art von Markierungszeichen ist quer zur Fahrtrichtung aufgetragen und kennzeichnet querende Fußgänger- oder Radfahrerfurten oder dient als Halt- beziehungsweise Wartelinien im Knotenpunktbereich. Des Weiteren zählt auch der Fußgängerüberweg zu den Quermarkierungen. Diese Art von Markierungszeichen werden besonders häufig überfahren und sollten daher eingelegt werden.
- Haltlinien sind dort anzubringen, wo der Verkehr anhalten muss. Die Haltlinie ist ein durchgehender Querstrich mit 0,5 Meter Strichbreite. An folgenden Stellen ist eine Haltlinie aufzubringen (§ 41 StVO):
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- Zeichen 206 StVO (Halt! Vorfahrt gewähren)
- Zeichen 201 StVO (Andreaskreuz) an Bahnübergängen
- Lichtsignalanlagen
- Wartelinien begrenzen Bereiche auf der Fahrbahn, die als Aufstellfläche für Abbiegevorgänge vorgesehen sind. Die unterbrochene Strichmarkierung ist 0,5 Meter breit und besteht aus 0,5 Meter langen unterbrochenen Linien mit 0,25 Meter langen Lücken.
- Eine Fußgängerfurt oder Radfahrerfurt wird mittels einer unterbrochenen Querlinie mit kurzen Strichen gekennzeichnet. Im Fall der Radfahrerfurt ist der Strich breiter ausgeführt.
- Der Fußgängerüberweg (auch Zebrastreifen) besteht aus parallel zur Fahrtrichtung angeordneten Markierungsstreifen mit der Mindestlänge von 3 und der Breite von 0,5 Metern, deren Abstand ebenfalls 0,5 Meter beträgt. Durch die auffällige Darstellung wird der Verkehrsteilnehmer auf die querenden Fußgänger aufmerksam gemacht (§ 26 VwV-StVO).
Querstrich durchgehend.svgQuerstrich durchgehend
Parkflächenmarkierungen
Diese Art von Markierungen regeln die Anordnung von Parkflächen und deren Abgrenzung vom fließenden Verkehr. Die Linien zeigen an, auf welche Weise und auf welchen Flächen Fahrzeuge aufzustellen sind. Wird der Verkehrsraum für Fußgänger nicht eingeschränkt, so können Parkflächenmarkierungen auch auf dem Gehweg ausgeführt werden (§ 41 StVO). Die Linien werden als Schmalstrich aufgebracht und können sowohl durchgehend als auch unterbrochen dargestellt werden. Es müssen jedoch mindestens die vier Ecken der Einzelparkfläche erkennbar sein.
Die Linien werden in weißer Farbgebung aufgebracht, abweichend von dieser Regelung kennzeichnen in Österreich blaue Linien Kurzparkplätze oder Kurzparkzonen. In der Innenstadt von München werden in so genannten Blauen Zonen verschiedene Parkregelungen durch unterschiedliche Farben dargestellt.
In einigen Ländern Europas (zum Beispiel Frankreich oder Luxemburg) wird auch eine durchgezogene oder gestrichelte, gelbe Markierung der Bordsteinkante verwendet, um Park- bzw. Halteverbote anzuzeigen.
Parkflächenmarkierung für Längsaufstellung
Parkflächenmarkierung für Senkrechtaufstellung
Pfeile
Pfeile auf der Fahrbahn dienen der Richtungsweisung und Verkehrslenkung sowohl auf freier Strecke als auch im Knotenpunktbereich. Es werden dabei Richtungspfeile und Vorankündigungspfeile unterschieden, beide sind vollflächig zu markieren.
- Richtungspfeile sind auf Fahrstreifen an Knotenpunkten angebracht und ermöglichen ein frühzeitiges Orientieren der Verkehrsteilnehmer und das Auswählen der gewünschten Fahrtrichtung. Auf Streckenabschnitten, welche mit Pfeilmarkierungen versehen sind, ist das Parken untersagt (§ 41 StVO). Auf freier Strecke weisen die Richtungspfeile auf endende Fahrstreifen hin und werden dreimal wiederholt. Sie können in kleinerer Ausführung auch auf Radwegen verwendet werden.
- Vorankündigungspfeile zeigen das Ende eines Fahrstreifens an oder kündigen eine Fahrstreifenbegrenzung an (§ 41 StVO). Sie befinden sich in der Achse der Warnlinie und werden drei Mal wiederholt.
Richtungspfeil.svgRichtungspfeil geradeaus und rechts ab
Sonderzeichen
Sonderzeichen werden auf die Fahrbahn aufgebracht, um den Verkehrsablauf und die Verkehrsführung zu verdeutlichen. Verwendet werden Zahlen, Verkehrszeichen, Piktogramme sowie Buchstaben. Um eine Erkennbarkeit durch den Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, müssen die Sonderzeichen in der Länge 3-fach verzerrt werden. Gemäß § 42 StVO weist ein Sonderzeichen oder Schriftzeichen auf der Fahrbahn auf ein entsprechendes Verkehrszeichen hin, eine alleinstehende Verwendung ist nicht zulässig. Die Piktogramme und Schriftzeichen müssen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Markierungsrichtlinie entsprechen, ein Aufbringen von Phantasiezeichen ist daher unzulässig. Bei der Darstellung von Verkehrszeichen ist zu beachten, dass meist die Abbildung des inneren Piktogramms ausreicht. Werden Verkehrszeichen als Ganzes appliziert, können sie aufgrund der mangelhaften Griffigkeit eine Gefahr für den Verkehrsteilnehmer darstellen.
Normen und Standards
Europa:
- Straßenmarkierungsmaterialien (DIN EN 1423 und DIN EN 1424)
- Markierungsknöpfe (DIN EN 1463-1 und -2)
- Anforderungen an Markierungen an Straßen (DIN EN 1436)
- Qualitätskontrolle (ENV 13459-1 bis -3)
Deutschland:
- Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 02)
- Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS-1 und RMS-2)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Technische Lieferbedingungen für weiße Markierungsmaterialien (TL-M 06)
- Handbuch für die Markierung von Straßen (HMS)
Österreich:
- Auswahl von Bodenmarkierungen (RVS 05.03.12)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Schweiz:
- Strassenverkehrsgesetz (SVG)
- Markierungen, Anwendungsbeispiele für Haupt- und Nebenstrassen (SN 640 862)
- Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (SN 640 886)
- Besondere Markierungen (SN 640 851)
Literatur
- Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen: Jahrbuch 2006/2007. C. Kohlmann Druck und Verlag, 2006 (Weblink: DGSG – Publikationen)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006, Seite 126
- ↑ Edward N. Hines (1870–1938)
- ↑ Douglas V. Jones: The Royal Town of Sutton Coldfield – A Commemorative History, Westwood Press 1994, ISBN 0-9502636-7-2.
- ↑ Historische Gebots- und Verbotszeichen
- ↑ Filmaufnahmen aus dem Jahr 1939 in Breslau
- ↑ Claudia Windisch-Hojnacki: Die Reichsautobahn: Konzeption und Bau, Bonn 1988, S. 67
- ↑ Zeitreise der Markierungstechnik
- ↑ DSGS: Jahrbuch 2006/2007, Seite 113
- ↑ Europäisches Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde
- ↑ DSGS: Jahrbuch 2006/2007, Seite 75
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