- Warrants
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Optionsscheine (engl. Warrants) sind verbriefte (d. h. als Wertpapier gestaltete) Optionen.
Im Gegensatz zu börsengehandelten Optionen oder OTC-Optionen eignen sich Optionsscheine auch für den Vertrieb am Retail-Markt, denn sie können in kleineren Losgrößen gehandelt werden. Kauf- und Verkauforder für Optionsscheine können – genauso wie bei Aktien – durch Angabe der WKN in einem Ordersystem beauftragt werden. Ein Zugang zu einer Terminbörse ist nicht erforderlich.
Normalerweise verbriefen Optionsscheine das Recht:
- nach einem bestimmten Bezugsverhältnis
- einen bestimmten Basiswert (engl. Underlying) (z. B. Aktien, Anleihen, Währungen, Indizes)
- zu einem vorher festgelegten Basispreis
- innerhalb einer festgelegten Bezugsfrist (Amerikanische Option) oder zum Ende einer Bezugsfrist (Europäische Option)
- zu kaufen (=Call-Option, Call) oder zu verkaufen (=Put-Option, Put)
Bei solchen klassischen Optionsscheinen ist der Emittent immer der Stillhalter der Option.
Da Optionsscheine Derivate sind und deshalb als besonders risikoreiche Anlageform erachtet werden, bestehen für die vertreibenden Banken gegenüber ihren Kunden besondere Informationspflichten (siehe Derivate im deutschen Rechtssystem).
Optionsscheine werden auf verschiedene Arten emittiert:
- Zum einen können Optionsscheine Bestandteil von Optionsanleihen sein (der sogenannte "traditionelle Optionsschein"). Hier beziehen sich die Optionsscheine normalerweise auf Aktien desjenigen Unternehmens, das auch die Optionsanleihe emittiert. Solche Optionsscheine stehen also in Zusammenhang mit einer (ggf. bedingten) Kapitalerhöhung. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahren betragen.
- Zum anderen können sie eigenständig als sogenannte "nackte Optionsscheine" herausgegeben werden. Nackte Optionsscheine haben in der Regel Laufzeiten von bis zu 2 Jahren. In die Klasse fallen auch die für den Retail-Markt emittierten Optionsscheine.
- Eine spezielle Form des „nackten Optionsscheins“ ist der „gedeckte Optionsschein“ (eng. „Covered Warrants“). Dabei handelt es sich um Call-Optionsscheine, bei denen der Stillhalter den Basiswert, in der Regel Aktien, im Depot hat und damit den Optionsscheine im Falle einer Ausübung bedient. Im Gegensatz zu Optionsscheinen aus Optionsanleihen kommt es dabei zu keiner Kapitalerhöhung. Optionsscheine, die nicht mit dem Basiswert, sondern über Future oder andere Optionen abgesichert sind, werden nicht als gedeckte Optionsscheine bezeichnet.
Die meisten auf dem Markt erhältlichen Optionsscheine sind nackte Optionsscheine, die von diversen Emittenten (in der Regel Banken und andere Finanzinstitute) herausgegeben werden. Der Kauf oder Verkauf von Optionsscheinen erfolgt entweder über den Sekundärmarkt, also über die Börse, oder direkt über den Emittenten. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Markt liquide ist, es also immer möglich ist seinen Optionsschein wieder zu verkaufen.Neben diesen klassischen („plain vanilla“) Optionsscheinen werden teilweise sehr exotische Konstruktionen angeboten, z. B. Optionen auf die Schwankungsbandbreite des Basiswerts, Knock-Out-Optionen usw.
Siehe auch
Quellen
- Krumnow, Jürgen (Hrsg.): Gabler, Bank-Lexikon. Gabler, Wiesbaden
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