- Weiderecht
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Unter Weidegerechtigkeit (auch: Weiderecht, Weidservitut, Hutrecht) versteht man das Recht, sein Vieh auf fremden Weideland weiden zu lassen. Besonders die Gutsherrschaft besaß früher dieses Recht. Die Weidegerechtigkeit entwickelte dafür ein detailliertes Regularium.
Normalerweise war der Eigentümer des Grundstückes zur Mithut berechtigt. Das Weiden verschiedener Eigentümer oder Mitglieder z. B. einer Dorfgemeinschaft war die Koppelhut. Unter Umständen wurde vom Grundstückseigentümer das Privileg der Vorhut in Anspruch genommen.
Es ist heute noch in der Alpwirtschaft verbreitet.
Siehe auch
Weblinks
- Weidegerechtigkeit. In: Meyers Konversations-Lexikon. Bd. 16, 4. Aufl. Leipzig: Bibliographisches Institut, 1885–1892, S. 482
- Hutrecht im DRW
- Artikel Kuhrecht im Historischen Lexikon der Schweiz
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