- Weissherbst
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Weißherbst bezeichnet nach deutschem Weinrecht ausschließlich einen Roséwein, welcher zu 100 % aus einer roten Rebsorte gekeltert wurde. Die Weintrauben müssen zusätzlich aus einer Lage stammen. Es wird jedoch dasselbe Verfahren wie bei der Herstellung von Weißwein angewendet. Dabei wird der Most vor der Gärung von den Trauben abgepresst, so dass sich die rote Färbung der Beeren nur als leichte Rosafärbung des Weines bemerkbar macht.
Auch eine mögliche Süßung des fertigen QbA- bzw. Prädikatsweines ist nur mit Süßreserve (unvergorenem Most) derselben Sorte und mindestens derselben oder höheren Qualitätsstufe gestattet. Es ist ein Zusatz von 5 % Rotwein derselben Rebsorte möglich.
Meist werden diese Weine aus der Rebsorte Spätburgunder, gelegentlich auch aus Blauem Portugieser oder Schwarzriesling hergestellt. Neben der Weinbereitung ist auch eine Herstellung zu Sekt möglich. In beiden Fällen wird auf dem Etikett zuerst die Rebsorte angegeben, gefolgt vom Zusatz "Weißherbst".
In Österreich werden mit dieser Herstellungsmethode erzeugte Weine Gleichgepresste genannt, in der Schweiz spricht man von einem Süßdruck und in Frankreich von einem Vin gris.
Literatur
- C. u. F. Lange: Das Weinlexikon, Fischer Verlag 2003, ISBN 3-596-15867-2
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