- Westindienrat
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Der Consejo de Indias (auf spanisch vollständig Real y Supremo Consejo de Indias, deutsch kurz Indienrat, selten auch Westindienrat), war oberste Kolonialbehörde und wichtigstes Verwaltungsorgan des spanischen Kolonialreichs. Der Consejo de Indias regelte alle Angelegenheiten der überseeischen Besitzungen Spaniens in Amerika und den Philippinen. Er war mit legislativen und exekutiven Funktionen ausgestattet; in den Kolonien war er zugleich das oberste Berufungsgericht. Der Rat hatte keinen eigenen festen Sitz, sondern trat immer dort zusammen, wo sich der jeweilige Monarch aufhielt.
Geschichte des Consejo de Indias
Der Consejo de Indias entstand schrittweise, und zwar in dem Maße, wie die neuen Gebiete in Übersee, die für die spanische Krone in Besitz genommen wurden, sich mehrten und an Bedeutung für das spanische Mutterland gewannen: Bereits 1503 hatte sich Isabella I. zur Gründung einer eigenen Handelskammer, der Casa de Contratación, veranlasst gesehen, um den Handel mit den Kolonien einer stärkeren Kontrolle zu unterwerfen. Parallel dazu bildete sich im Kronrat eine eigene Kommission heraus, die sich speziell den Fragen der Besitzungen in der Neuen Welt widmete; bereits um 1516 wird diese als Consejo de Indias („Indienrat“) bezeichnet. Dieses zunächst eher informelle Gremium wird von dem einflussreichen Staats- und Kirchenmann Juan Rodríguez de Fonseca geleitet, der auf diese Weise de facto zum ersten Kolonialminister Spaniens aufsteigt und als eigentlicher Architekt der spanischen Kolonialverwaltung gilt.
Fonsecas hatte die zweite, noch enthusiastisch begrüßte Reise des Christoph Kolumbus mit organisiert, allerdings bildete sich in dieser Zeit eine tiefe Feindschaft zwischen den beiden Persönlichkeiten heraus. Nach dem eher enttäuschenden Ausgang der nachfolgenden Reisen und den chaotischen Zuständen auf den Inseln selbst (die erhofften Reichtümer wurden nicht gefunden; immer mehr Spanier kamen in kriegerischen Auseinandersetzungen mit den Ureinwohnern der Inseln ums Leben; Rivalitäten und Animositäten zwischen einzelnen Führungspersönlichkeiten führten zu Spannungen; um den versprochenen Reichtum betrogen geglaubte Kolonisten bezichtigten Kolumbus der Miss- und Vetternwirtschaft; schließlich sendete Kolumbus 500 versklavte Tainos als „Geschenk“ an seine Gönnerin Isabella, die von der Sklaverei allerdings überhaupt nichts hielt und die Tainos umgehend zurück in ihre Heimat schickte) setzten die Katholischen Könige eine Untersuchungskommission ein, der auch Fonsecas angehörte. Im Ergebnis riet Fonsecas den spanischen Monarchen, alle neu entdeckten Gebiete direkt der Krone zu unterstellen und den Entdeckern – im konkreten Fall also Christoph Kolumbus – die zuvor gewährten Privilegien wieder zu entziehen. So wird im Jahre 1500 mit Francisco de Bobadilla der erste unabhängige, mit allen Vollmachten ausgestattete, allein der Krone unterstehende Beamte in die Neue Welt entsandt, dessen erste Aufgabe es ist, den Willen der Monarchen des Mutterlandes in den Kolonien durchzusetzen. Damit ist der Grundstein für die spätere Kolonialverwaltung gelegt. Kolumbus verliert die Titel „Vizekönig“ und „Gouverneur“, wird seines Amtes enthoben und schließlich in Ketten nach Spanien zurückverfrachtet.
Als Karl I. das Staatswesen reformiert und Hernán Cortés die überseeischen Besitzungen mit der Eroberung Mexikos nochmals enorm vergrößert, wird im Jahre 1524 der Consejo de Indias in eine eigenständige Institution umgewandelt, die nun die offizielle Bezeichnung Real y Supremo Consejo de Indias trägt.
Unter dieser Bezeichnung bleibt die Einrichtung bis in das 18. Jahrhundert bestehen. Erst 1714 wird der Consejo de Indias im Zuge der bourbonischen Verwaltungsreformen seiner legislativen und administrativen Aufgaben entkleidet. Darüber hinaus verliert die Institution ab 1717 zusehends mehr Funktionen an die neu geschaffene Secretaría de Marina e Indias. 1812 wird der Consejo de Indias abgeschafft, zwei Jahre später im Zuge der Restauration Ferdinands VII. jedoch wieder eingesetzt. Erst 1834 wird die Institution endgültig aufgelöst.
Organisation und Aufgaben
Der Consejo de Indias setzte sich aus einem Präsidenten, ungefähr zwölf Räten sowie nachgeordnetem Personal zusammen. Die Ämter umfassten u.a. einen Großkanzler, einen Schatzmeister, zwei Sekretäre, einen Schreiber, einen Kosmographen, einen Chronisten und einen Armenanwalt. Seine Mitglieder waren überwiegend Juristen, Theologen oder Gelehrte meist bürgerlicher Herkunft und wurden ausnahmslos von der Krone berufen. Er trat wöchentlich zusammen, um dem König über seine Tätigkeit zu berichten; die abgegebenen Empfehlungen wurden dann vom König gebilligt oder verworfen.
Der Consejo de Indias regelte alle politischen, rechtlichen und administrativen Fragen der Kolonien. Seine vielfältigen Aufgaben reichten von der Organisation von Besiedelungsprogrammen über die Schaffung von Vizekönigreichen bis hin zur Überwachung der Zensur.
Im Jahre 1785 wurden die Dokumente des Consejo de Indias auf königlichen Erlass von Karl III. hin in das eigens zu diesem Zweck gegründete Archivo General de Indias in Sevilla überführt.
siehe auch: Casa da Índia
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