- Weststaat
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Weststaat war die geplante Bezeichnung für einen geplanten Teilstaat Deutschlands, wie ihn die alliierten Teilungspläne der Briten von 1943 bzw. der US-Amerikaner 1945 für Nachkriegsdeutschland als Option vorsah.
Er sollte das Rheinland, d. h. das linksrheinische Gebiet einschließlich des Ruhrgebietes, umfassen und mit dem Süddeutschen Staat und dem Norddeutschen Staat nur äußerst locker, bestenfalls konföderativ verbunden sein.
Der Plan wurde auf der Potsdamer Konferenz 1945 fallengelassen.
Bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Begriff „Weststaat“ auch für das Konzept eines westdeutschen Staates verwendet, dessen Bedingungen 1948 auf der Londoner Sechsmächtekonferenz der USA, Frankreichs und Großbritanniens sowie der westlichen Nachbarn Belgien, Niederlande und Luxemburg formuliert und in den Frankfurter Dokumenten niedergeschrieben wurden.
Der Begriff Weststaat ist nicht zu verwechseln mit:
- Westdeutschland, während der Deutschen Teilung das Gegenstück zu Ostdeutschland, also die Bundesrepublik Deutschland – in der kommunistischen Propaganda bis 1961 allerdings auch als „Bonner Westzonenstaat“ bekannt
- dem Land Nordrhein-Westfalen
- den separatistischen Staatsgründungen im Rheinland nach dem Ersten Weltkrieg 1919 und 1921–1924, siehe Rheinische Republik
Literatur
- Wolfgang Benz, (Hrsg. Bundeszentrale für politische Bildung): Zwei Staatsgründungen auf deutschem Boden, Informationen zur politischen Bildung, Heft 259
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