Befähigungsausweis (Segeln)

Befähigungsausweis (Segeln)
Befähigungsausweis FB2

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die vom Österreichischen Segel-Verband und vom Motorbootsportverband für Österreich für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Führerscheine.[1][2] Die entsprechenden Führerscheine in Deutschland sind Sportbootführerscheine, in der Schweiz Schiffsführerausweise und im Vereinigten Königreich Yachtmaster.

Inhaltsverzeichnis

Fahrtbereiche

Befähigungsausweise werden nach Fahrtbereichen gestaffelt ausgestellt. Der Fahrtbereich 2 (FB 2) erstreckt sich bis zu 20 Seemeilen von der Küste, Fahrtbereich 3 (FB 3) bis zu 200 Seemeilen von der Küste und der Fahrtbereich 4 (FB 4) darüber hinaus. Einen Befähigungsausweis für einen Fahrtbereich 1 gibt es nicht. Allerdings wird vom Österreichischen Segel-Verband die Möglichkeit eines solchen Befähigungsausweises mit einem Fahrtbereich bis 3 Seemeilen von der Küste erwogen.[3]

Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste möglich.

Voraussetzungen

  • Lebensalter: Mindestens 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
  • Seefahrtserfahrung zur Führung
    • 500 Seemeilen insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
    • Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre
    • Mindestens 20 Bordtage
    • Mindestens drei Nachtfahrten
    • Mindestlänge der Jacht 6 m

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Dieser Teil der Prüfung kann am PC durchgeführt werden.

Es werden 120 Fragen gestellt, von denen 80 korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 150 Minuten zur Verfügung.

Inhaber des Segelführerscheines A müssen den 60 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Sie müssen von 60 Fragen 40 korrekt beantworten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

Die Fragen umfassen folgende Lernziele:

  • Jachtbedienung und Jachtführung
  • Bootstechnik und Bootsbau
  • Navigation
  • Seerecht, Gesetzeskunde
  • Wetter
  • Sicherheit und Notfälle
  • Funk

Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 120 Minuten zur Verfügung.

Die Fragen bei der Kartenarbeit decken die folgenden Lernziele ab:

  • Kompass
  • Fahrt und Geschwindigkeit
  • Zeiten
  • Grundaufgaben in der Seekarte
  • Kurse
  • Standlinien
  • Standorte
  • Gezeitenberechnung

Erleichterungen bei der theoretischen Prüfung

Die Theorieprüfung wird vollständig erlassen, wenn der Kandidat zuvor die theoretische Prüfung für den Fahrtbereich 3 oder 4 bestanden hat. Die Frist für die praktische Prüfung muss dennoch eingehalten werden.

Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit sechs Stunden nicht wesentlich überschreiten.

Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3)

Befähigungsausweis FB3

Der Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3: das ist der Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten in küstennahe Gewässer wie dem Mittelmeer, dem Schwarzen Meer und der Ostsee möglich.

Voraussetzungen

  • Lebensalter: Mindestens 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
  • Seefahrtserfahrung zur Führung
    • 1000 Seemeilen insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
    • davon 100 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 2 in zwei verschiedenen Revieren
    • Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre
    • Mindestens 30 Bordtage
    • Mindestens fünf Nachtfahrten
    • Mindestlänge der Jacht 7 m

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Es werden 140 Fragen gestellt, von denen 93 korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 180 Minuten zur Verfügung.

Inhaber des Segelführerscheines A müssen den 60 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Sie müssen von 80 Fragen 53 korrekt beantworten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Die Lernziele sind die gleichen wie beim Fahrtbereich 2.

Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst 25 bis 30 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 180 Minuten zur Verfügung.

Die Lernziele sind die gleichen wie beim Fahrtbereich 2.

Erleichterungen bei der theoretischen Prüfung

Die Theorieprüfung wird vollständig erlassen, wenn der Kandidat zuvor die theoretische Prüfung für den Fahrtbereich 4 bestanden hat. Die Frist für die praktische Prüfung muss dennoch eingehalten werden.

Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit acht Stunden nicht wesentlich überschreiten.

Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt (Fahrtbereich 4)

Befähigungsausweis FB4

Der Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4: das ist der Bereich der über 200 Seemeilen, gemessen von der Küste, hinaus geht.

Voraussetzungen

  • Lebensalter: Mindestens 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
  • Seefahrtserfahrung zur Führung
    • 3500 Seemeilen im Fahrtbereich 2 insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
    • davon 200 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 2 in zwei verschiedenen Revieren
    • weitere 200 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 3 in einem dritten Revier
    • Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre
    • Mindestens 70 Bordtage
    • Mindestens zehn Nachtfahrten
    • Mindestlänge der Jacht 8 m

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Es werden 160 Fragen gestellt, von denen 107 korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 210 Minuten zur Verfügung.

Inhaber des Segelführerscheines A müssen den 60 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Sie müssen von 100 Fragen 67 korrekt beantworten. Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.

Die Lernziele sind die gleichen wie beim Fahrtbereich 2.

Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst 35 bis 40 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 300 Minuten zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Lernziele des Fahrtbereichs 2 werden zusätzlich noch Großkreisnavigation und astronomische Navigation geprüft.

Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit zwölf Stunden nicht wesentlich überschreiten. Zumindest die halbe Prüfung wird außer Landsicht durchgeführt.

Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

Internationales Zertifikat

International Certificate of Competence

Auf Antrag kann ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) zusätzlich oder anstelle des Befähigungsausweis ausgestellt werden. Das Internationale Zertifikat wird vom ÖSV oder vom MSVÖ ausgestellt und vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bestätigt. Der Bewerber muss dazu österreichischer Staatsbürger sein oder seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.

Es gibt keine EU-Verwaltungsvorschriften oder international bindende Vorschriften zu notwendigen Führerscheinen auf Sportbooten. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Staaten. In der Regel erkennen die Staaten die amtlich anerkannten Jachtführerscheine zum Führen von privat genutzten Jachten gegenseitig an. Da Österreich selbst keine Meeresküsten hat, sind österreichische Staatsbürger nicht zum Erwerb von Befähigungsausweisen verpflichtet. In der Vergangenheit wurden die österreichischen Befähigungsausweise nicht immer als gleichwertig zu lokalen, verpflichteten Führerscheinen anerkannt. Die Vereinten Nationen haben in der Resolution No. 40[4] das Internationale Zertifikat definiert und dessen Anerkennung empfohlen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Österreichischer Segel-Verband: Prüfungsordnung für Prüfungen zum Erwerb eines Befähigungsausweises in den Fahrtbereichen 2, 3 und 4 PRO 2005. (PDF, 354 kB)
  2. Motorboot-Sportverband für Österreich: PRO 2004 Prüfungsordnung des Motorboot-Sportverbandes für Österreich. (PDF, 1,1 MB)
  3. Wolfgang Becker: Sitzung des Fachausschusses für Prüfungswesen FB 2-4. (Abgerufen 23. Juni 2008)
  4. United Nations: International Certificate for Operators of Pleasure Craft - Resolution No. 40. (PDF, 151 kB)

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