- Wiesbadener Modell
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Der Begriff Wiesbadener Modell stammt aus dem deutschen Steuerrecht; er bezeichnet eine spezielle rechtliche Gestaltung bei der Aufspaltung eines Unternehmens in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen unter Vermeidung der steuerlichen Konsequenzen der Betriebsaufspaltung.
Das Wiesbadener Modell beschreibt eine Gestaltung, bei der die zu verpachtende Betriebsgrundlage im Eigentum des einen Ehegatte befindet während der andere Ehegatte das Betriebsunternehmen innehat. Die Rechtsprechung (BFH v. 30. Juli 1985 - BStBl. 1986 II S.359 und vom 9. September 1986 - BStBl. 1987 II S.28) geht in diesen Fällen davon aus, dass keine personelle Verflechtung vorliegt; damit können auch keine negativen steuerliche Folgen entstehen. Derjenige Ehegatte, der die Betriebsgrundlage beherrscht, erzielt also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Privatvermögen und unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
Quellen
- BFH v. 30. Juli 1985 - BStBl. 1986 II S.359
- Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) H 137 (7) zu § 15 EStG
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