- Wilhelm Reibert
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Wilhelm Reibert (* 1900; † 1966 in Frankfurt am Main)[1] war ein deutscher Jurist und Offizier.
Reibert studierte Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Seine Dissertation verfasste er dort zum Thema „Ist der § 54 Abs. II der Geschäftsordnung für den Reichstag vom 31. März 1931 mit der Reichsverfassung vereinbar?“
Er war langjähriger Herausgeber des nach ihm benannten Soldatenhandbuches Der Reibert. Dieses Handbuch für die Truppenteile des Heeres erschien in zahlreichen Auflagen von 1929 bis 1945, zunächst unter dem Titel Der Dienstunterricht im Reichsheer, dann Der Dienstunterricht im Heere, seit 1959 neubearbeitet als Der Reibert im Berliner Verlag E. S. Mittler & Sohn.[2][3] Von 1951 bis 1954 war Reibert Inhaber des der Mittler-Verlags, den er aus dem Besitz der Gründerfamilie Toeche-Mittler erworben hatte. 1975 verkauften die Erben von Reibert den Verlag an den Maximilian-Verlag, Herford.
Einzelnachweise
- ↑ Im Artikel Wilhelm Reibert. In: Der Spiegel. Nr. 48, 1953, S. 30 (25. November 1953), wird sein Alter mit 53 angegeben, im Artikel Wilhelm Reibert. In: Der Spiegel. Nr. 26, 1966, S. 94 (20. Juni 1966), mit 65. Daraus kann geschlossen werden, dass er wahrscheinlich zwischen dem 21. Juni 1900 und dem 25. November 1900 geboren wurde.
- ↑ Der Reibert. Handbuch für den Deutschen Soldaten. Verlag E. S. Mittler & Sohn, ISBN 3-8132-0878-8
- ↑ Wilhelm Reibert. In: Der Spiegel. Nr. 5, 1960 (27. Januar 1960, online).
Weblinks
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