- Beiurteil
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Ein Zwischenurteil ist ein Urteil in einem Zivilprozess über prozessuale Vorfragen und nicht den eigentlichen Streitgegenstand. In der Schweiz wird es auch als Vorentscheid, Beiurteil oder Bescheid bezeichnet.
In Deutschland wird das Zwischenurteil in § 303 ZPO geregelt.
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