Wirtschaften

Wirtschaften


Als Wirtschaft oder Ökonomie wird die Gesamtheit aller Einrichtungen, wie Unternehmen, private und öffentliche Haushalte, und Handlungen verstanden, die der planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs dienen. Hierzu zählen insbesondere die Herstellung, der Verbrauch, der Umlauf und die Verteilung von Gütern. Wirtschaft wird oft in räumliche Beziehung gesetzt, so zum Beispiel in Welt-, Volks-, Stadt-, Betriebswirtschaft.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Das Wort Wirtschaft wird von Wirt i.S.v. Gastgeber und bewirten i.S.v. (ein-)schenken abgeleitet und ist die deutsche Übersetzung der griechischen Bezeichnung Ökonomie (aus griech. οἶκος oíkos "Haus" und νόμος nomos "Gesetz"). Ökonomie untersucht die Gesetzmäßigkeiten im Wirtschaftshaushalt (dem Geldverkehr).

Aspekte der Wirtschaft

Die unterschiedlichen Aspekte der Wirtschaft werden in eigenen Artikeln beschrieben:

Wirtschaftswissenschaft

Die Wirtschaftswissenschaften beschäftigen sich mit der wissenschaftlichen Untersuchung der Wirtschaft. Traditionell werden hier Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre unterschieden.

Die Wirtschaftsgeschichte ist eine Brückendisziplin zwischen den Wirtschaftswissenschaften und der Geschichtswissenschaft. Sie untersucht die historische Wirtschaftsentwicklung in Zusammenhang mit anderen Kulturveränderungen.

Die Wirtschaftswissenschaften haben eine Reihe von Wirtschaftstheorien hervorgebracht. Wichtige Wirtschaftstheorien sind (chronologisch nach Entstehungszeitraum):

Organisation der Wirtschaft

Es bestehen eine Reihe von Wirtschaftssystemen, deren wesentliche Formen Marktwirtschaft und Zentralverwaltungswirtschaft darstellen.

Die politische und rechtliche Form, die den Rahmen für die wirtschaftlichen Tätigkeiten innerhalb eines Wirtschaftsraumes vorgibt, wird als Wirtschaftsordnung bezeichnet.

Die folgenden Ausprägungen von Wirtschaftordnungen haben von oben nach unten eine zunehmende Staatsquote:

Wirtschaft nach Geographie

Traditionellerweise wird zwischen den (nationalen) Volkswirtschaft und der Weltwirtschaft (der Gesamtheit der internationalen Wirtschaftsbeziehungen) unterschieden. Zunehmende Bedeutung erhalten transnationale Wirtschaftsräume, dessen wichtigster Vertreter der Europäische Binnenmarkt ist.

Die nationalen Wirtschaften unterscheiden sich deutlich und sind daher in jeweiligen Artikeln dargestellt:

Weitere Artikel über nationale Volkswirtschaften finden sich in der

  • Kategorie:Wirtschaft nach Staat.

Wirtschaftsbereiche

Die Wirtschaftswissenschaft teilt die Wirtschaft in Wirtschaftssektoren ein. Dies findet seine Grundlage in der Drei-Sektoren-Hypothese der Volkswirtschaftslehre.

Weiterhin wird die Wirtschaft in Wirtschaftszweige oder Branchen eingeteilt. Dies sind Gruppen von Unternehmen, die ähnliche Produkte herstellen oder ähnliche Dienstleistungen erbringen. Die amtliche Statistik der Wirtschaftszweige basiert auf der Europäischen Norm Nomenclature générale des activités économiques.

Wirtschaftspolitik

Wirtschaftspolitik ist die Gesamtheit aller politischen, vor allem staatlichen Bestrebungen, Handlungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, den Ablauf des Wirtschaftsgeschehens in einem Gebiet oder Bereich zu ordnen, zu beeinflussen, zu gestalten oder unmittelbar festzulegen. Die Wissenschaft der Wirtschaftspolitik ist die Finanzwissenschaft

Die Wirtschaftspolitik wird meist in Ordnungspolitik, Strukturpolitik und Prozesspolitik unterteilt.

  • Zur Ordnungspolitik zählt die Wettbewerbspolitik.
  • Zur Strukturpolitik gehören Infrastrukturpolitik, regionale und sektorale Strukturpolitik.
  • Zur Prozesspolitik gehören Arbeitsmarktpolitik, Finanzpolitik, Fiskalpolitik, Geldpolitik, Handelspolitik, Konjunkturpolitik.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.

Das Wirtschaftsrecht besteht aus drei Elementen Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht.

Teilweise wird auch das Wirtschaftsstrafrecht, also die Rechtsvorschriften gegen Wirtschaftskriminalität hinzugezählt.

Wirtschaftssoziologie

Die Wirtschaftssoziologie befasst sich mit der soziologischen Analyse der Wirtschaft und der Wirtschaftswissenschaften.

Weiteres

Die Wirtschaftspädagogik beschäftigt sich mit der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten aus dem Gebiet der Ökonomie. Der Wirtschaftsjournalismus berichtet über Vorgänge in der Wirtschaft und setzt sich mit diesen auseinander.

Siehe auch

  • Portal
     Portal: Wirtschaft – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Wirtschaft

Quellen

  1. Stichwort „Freie Marktwirtschaft“, in: Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004; auf www.bpb.de.
  2. Uwe Andersen, Soziale Marktwirtschaft/Wirtschaftspolitik, in: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003; auf www.bpb.de.

Weblinks


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