- Wittib
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Ein Witwer bzw. eine Witwe ist eine Person, deren Ehepartner verstorben ist.
Witwe oder Witib (veraltet, in Österreich auch Wittib) oder Witfrau (schweizerisch, ansonsten veraltet) bezeichnet Frauen, die ihren Gatten verloren haben; Witwer bzw. Witmann (schweizerisch, ansonsten veraltet) Männer, die ihre Gemahlin verloren haben.
Verwitwet ist neben ledig, verheiratet und geschieden einer der vier weltweit üblichen Familienstände. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck rechtlich auch auf gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften, nicht aber auf andere Lebensgemeinschaften.
Inhaltsverzeichnis
Demoskopie
Die Zahl der Witwen ist höher als die der Witwer. Dies ist bedingt durch die höhere Lebenserwartung von Frauen und den Altersunterschied bei der Heirat (Frauen sind meist jünger als ihre Männer).
In Kriegszeiten vergrößert sich die Anzahl der Witwen relativ zu den Witwern, so lange der Krieg sich nicht auf die Heimatbevölkerung konzentriert und solange die Bürde der Beteiligung an Kampfhandlungen nicht gleichmäßig zwischen Soldatinnen und Soldaten verteilt ist.
Soziale Stellung
Dass Witwen eine „gute Partie“ sind, wurde literarisch beispielsweise in der 'Lustigen Witwe' von Franz Lehár aufgenommen: Die reiche Dame wird heiß umschwärmt, und weiß ihr Witwendasein zu nutzen, um nach dem Tode ihres Mannes in größerer Freiheit, auch größerer finanzieller Freiheit zu leben.
Dagegen haben in manchen Gesellschaften in Entwicklungsländern Witwen, vor allem kinderlose, einen niedrigeren sozialen Status als Ehefrauen. Im Extremfall gilt das Leben einer Witwe als wertlos, was sich in Bräuchen wie der Witwenverbrennung (Sati) ausdrückt, die selbst heute noch gelegentlich in Indien illegal praktiziert wird.
In streng patrilinearen Gesellschaften existiert auch heute noch der Brauch der Schwagerehe, wo ein Bruder des Verstorbenen dessen Witwe heiratet, um seine Linie fortzusetzen.
Rechtslage
Die überlebende Lebenspartnerin bzw. der überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls als Witwe bzw. Witwer bezeichnet. Eine rechtliche Gleichstellung mit Witwen/Witwern bei der Hinterbliebenenversorgung wurde Anfang des Jahres 2005 in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, bei Beamten und Angehörigen der freien Berufe steht sie zum Teil noch aus.
Eine Hinterbliebenenrente wird nicht gezahlt, wenn die Heirat innerhalb eines Jahres vor dem Tod des Verstorbenen erfolgte.[1]
Quelle
Siehe auch
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