Wohlgeboren

Wohlgeboren

Hochwohlgeboren war eine Anrede für ein Mitglied des niedrigen Adelsstandes.

Gebührte die ursprüngliche Titulation Hoch- und Wohlgeboren zunächst allein Freiherren und Baronen (sofern sie nicht dem Uradel entstammten), so wurde die Anrede „Euer Hochwohlgeboren“ allmählich auch für Angehörige des übrigen niederen Adels (Ritter und Edle) üblich. Seit dem Spätmittelalter führten gleichfalls (bürgerliche) Doktoren der Rechte die Anrede, da sie nach Reichsgesetz mit den Rittern rangierten. Mit der Anrede war das Recht verbunden, sein Familienwappen zu vererben und eigene Ländereien frei zu verwalten.

Hochgeboren war zunächst das Adelsprädikat der Herzöge, die im 17. Jahrhunderts zu Durchlaucht, regierende Herzöge seit 1844 auch zu Hoheit wechselten; Hochgeboren blieb dann die Anrede für nichtregierende Grafen (regierend: Erlaucht) sowie für Freiherren oder Barone aus dem Uradel.

Wohlgeboren war indes die Anrede für bürgerliche Honoratioren, die im 19. Jahrhunderts jedoch zunehmend auf der Anrede „Hochwohlgeboren“ bestanden.


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  • Wohlgeboren — Wohlgeboren, s.u. Titulaturen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • wohlgeboren — wohl|ge|bo|ren 〈Adj.; veraltet〉 (Anrede, bes. auf Briefanschriften) ● Euer Wohlgeboren; Seiner Wohlgeboren * * * wohl|ge|bo|ren <Adj.> (veraltet): vgl. ↑hochwohlgeboren …   Universal-Lexikon

  • Wohlgeboren — 1. Am Wohlgebornen übel steht, wenn er der Tugend Weg nicht geht. Lat.: Bene natis turpe est male vivere. (Seybold, 53.) – Honeste natis turpe est male vivere. (Seybold, 222.) 2. Wohlgeboren soll auch wohl leben. Lat.: Bene natis turpe est male… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • wohlgeboren — wohl|ge|bo|ren (veraltet); Euer Wohlgeboren (Anrede) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Hoch- und Wohlgeboren — Hoch und Wohlgeboren, Titelzusatz der Freiherren bei schriftlicher Anrede und auf Briefadressen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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