Wohnflächenberechnung

Wohnflächenberechnung

Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung. Daraus ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.

Inhaltsverzeichnis

Berechnung der Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung

Bei der Ermittlung der Wohnfläche, auf der Grundlage der II. Berechnungsverordnung (§§ 42-44; Verkündungstag 17. Oktober 1957), sind die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern voll, mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern zur Hälfte und mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter nicht anzurechnen. Zum Wohnbereich zählende Balkone, Loggien, Terrassen können mit bis zu 50 Prozent ihrer Fläche der Gesamtwohnfläche zugerechnet werden.

Die Grundflächen der Räume können wahlweise aus den Rohbau- oder Fertigmaßen ermittelt werden. Werden die Rohbaumaße für die Berechnung zu Grunde gelegt, so sind die errechneten Flächen um drei Prozent zu kürzen.

Diese Berechnungsmethode wird seit dem 31. Dezember 2003 nicht mehr verwendet und wurde durch die Wohnflächenverordnung vom 1. Januar 2004 abgelöst.

Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung

Seit dem 1. Januar 2004 gilt ersatzweise für die II. BV die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die wichtigsten Änderungen sind:

Balkone, Dachterrassen, Loggien etc. sind in der Regel nur noch zu einem Viertel (bis höchstens zur Hälfte bei entsprechender Qualität und qualitativer Bewertung) ihrer Fläche anrechenbar. Der Begriff Terrasse ersetzt den Begriff gedeckter Freisitz. Ein Sichtschutz wird folglich nicht mehr vorausgesetzt.

Beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder werden zu 100 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet. Sind diese nicht beheizt, so geht deren Fläche nur zu 50 Prozent in die Wohnflächenberechnung ein.

Die Grundflächen sind nach den lichten Maßen zwischen den bekleideten Bauteilen, also nach den Fertigmaßen zu ermitteln.

Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283/277

Die DIN 283 wurde 1983 durch die II. BV ersetzt. Sie kann aber grundsätzlich noch angewendet werden.

Die DIN 277 kennt die Definition Wohnfläche nicht, sondern den allgemeiner gehaltenen Begriff der Nutzfläche, der bei reinen Wohnhäusern natürlich der Wohnfläche entspricht.

Siehe auch

Weblinks

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