- WÜD
-
Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) ist die Neufassung und Kodifikation des gewohnheitsrechtlich entwickelten Diplomatenrechts.
Es wurde nach Vorarbeiten der Völkerrechtskommision der UNO am 18. April 1961 in Wien abgeschlossen und ist seit dem 24. April 1962 in Kraft. Das Abkommen regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich Immunitäten der Diplomaten. Zum 1. Januar 1996 gehörten dem Übereinkommen 174 Staaten an, das entspricht fast der gesamten Staatengemeinschaft. Für die wenigen Staaten, die ihm (noch) nicht beigetreten sind, gelten die Bestimmungen des Übereinkommens jedoch als Völkergewohnheitsrecht.
Die Bedeutung des Übereinkommens wurde vom Internationalen Gerichtshof in dem Fall US Diplomatic and Consular Staff in Tehran (IGH, Urteil vom 24. Mai 1980, ICJ Reports (1980), 30 ff.) hervorgehoben, bei dem es darum ging, dass die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Teheran überfallen wurde und das Personal als Geiseln über längere Zeit gefangen gehalten wurde.
Zu dem Übereinkommen gibt es zwei Zusatzprotokolle, deren Unterzeichnung fakultativ ist. Es handelt sich um das Zusatzprotokoll über den Erwerb der Staatsangehörigkeit und das Zusatzprotokoll über die obligatorische Streitschlichtung, das die unterzeichnenden Staaten bei Streitigkeiten über das Übereinkommen verpflichtet, diese vom Internationalen Gerichtshof schlichten zu lassen.
Siehe auch
- Akkreditierung (Diplomatie)
- Agrément
- Corps Diplomatique
- Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Fundstellen
- UNTS Vol. 500 p. 95, verbindliche englische Fassung online abrufbar
- BGBl. 1964 II, 358
- Schweizer Text des Übereinkommens
- Salmon, Manuel de droit diplomatique, 1994
- Denza, Diplomatic Law, 2. Auflage 2004 (Kommentar zum WÜD)
Wikimedia Foundation.