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Der Goldfranken (ISO-4217-Symbol XFO) ist die in den Verträgen des Weltpostvereins, im Statut der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und in anderen völkerrechtlichen Verträgen verwendete Rechnungseinheit im Gewicht von 10/31 Gramm Gold mit einem Feingehalt von 0,900. Dem entsprechen ca. 290 Milligramm reinen Goldes.
Der Goldfranken entspricht dem Franc germinal, welcher von Napoléon Bonaparte am 7. Germinal XI (28. März 1803) gesetzlich festgelegt wurde (Sédillot, 1953, 172 f.). Der Goldfranken hat als Münze in Frankreich nie existiert, denn Münzen im Nennwert von unter 20 Francs wurden in Silber geprägt.
Im Jahr 1928 erhielt der französische Franc aufgrund des Wertverlustes als neuen Gegenwert 65,5 Milligramm Gold mit einem Feingehalt von 0,900, also etwas mehr als einem Fünftel des Goldgehalts des Franc germinal (Gesetz vom 25. Juni 1928; Sédillot, 1953, 280). Auch mit diesem Goldgehalt hat eine Münze im Nennwert von 1 Franc niemals existiert. Dieser neue Goldfranken, der Franc Poincaré, fand indessen Eingang in das im folgenden Jahr beschlossene Warschauer Abkommen.
Siehe auch
Literatur
- René Sédillot: Le Franc. Histoire d’une monnaie des origines à nos jours. Paris: Sirey, 1953.
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