- Zehentlehen
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Während Kirchen oder Stifte ursprünglich selbst den Zehnt von den einzelnen Bauern einzogen (und damit häufig einen Decimator (Zehentner) beauftragten), wurde dies später teilweise an „Zehntpächter“ übertragen, die den „Zehnthof/Zehenthof“ innehatten. Die Bauern mussten ihre Abgaben dann beim Zehnthof abliefern, bzw. der Zehnt wurde vom Pächter des Zehenthofes zusammengetragen. Die abgelieferten Naturalien wurden dann zusammen mit den am Hof selbst erzeugten Produkten weiterverarbeitet.
Die Pacht betrug zum Beispiel beim Zehnthof Sinzig die Hälfte des Ertrages des Hofes. Außerdem war der Pächter für den Bau und die Reparatur des Hofes verantwortlich.[1]
Quellen
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