- Zentrale Pionierlager
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Als Zentrale Pionierlager (kurz ZPL) wurden die Pionierlager der DDR bezeichnet. Es handelte sich hierbei um Kinderferienlager. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gab es zuletzt 48 solcher Einrichtungen.
Inhalte
Die Inhalte des Ferienlebens der Thälmannpioniere und der FDJ-Mitglieder (Schüler der 8. bis 12. Klasse) wurden durch Beschlüsse des Zentralrates der FDJ inhaltlich festgelegt. Die Teilnahme an einem von drei 18-tägigen Sommerferienaufenthalten während der jährlichen Schulsommerferien war für die Pioniere und FDJler in der Regel eine Auszeichnung für gute schulische und gesellschaftliche Arbeit.
Organisation
Jedes Zentrale Pionierlager hatte für alle wirtschaftlichen Fragen einen zugeordneten Trägerbetrieb (Großbetrieb), der in Eigenleistung und mit staatsgeplanten Leistungen und Materialien sowohl die materielle Basis der Lager sicherte und erweiterte wie auch die Materialien und Versorgung der bis zu 1200 Teilnehmer pro Durchgang sicherstellte.
Personelle Ausstattung
Der Leiter des ZPL war ein ganzjährig tätiger berufener Funktionär der territorialen FDJ-Bezirksleitung, sein Stellvertreter (Wirtschaftleiter) ein ganzjährig angestellter Mitarbeiter des Trägerbetriebes. Der Lagerarzt und die Krankenschwestern wurden bereitgestellt, wie auch die Küchen- und technischen Saisonkräfte durch den Trägerbetrieb abgestellt bzw. angestellt wurden. Die Betreuer der Kinder waren Lehrer und mehrheitlich Studenten pädagogischer Hochschulen.
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