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Im Bereich des deutschen Rechts wird das Lebensalter gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (und § 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB) berechnet. Lebensalter ist zu unterscheiden von den Lebensphasen eines Organismus.
Diese Vorschrift besagt, dass man ab 0:00 an seinem Geburtstag ein Jahr älter ist und nicht erst zu der eigentlichen Geburtsstunde. Diese Berechnung dürfte auch der Auffassung der Bevölkerung entsprechen. Der Gesetzgeber musste jedoch eine eigene Regelung schaffen, da nach der üblichen Berechnung von Fristen, bei denen es auf ein Ereignis ankommt, das in den Lauf eines Tages fällt (Geburt), der erste Tag nicht mitgezählt wird.
Inhaltsverzeichnis
Berechnung des Lebensalters
Bei der Berechnung des Lebensalters wird der Tag der Geburt mitgerechnet (§ 187 Abs. 2 BGB). Wer am ersten eines Monats geboren ist, vollendet sein Lebensjahr mit Ablauf des vorhergehenden Monats. Wer am 2. Juli 1991 um 13:12 Uhr geboren ist, hat am 2. Juli 2009 um 0:00 Uhr rechtlich das 18. Lebensjahr vollendet. Die Person ist damit von Beginn dieses Tages an nicht mehr minderjährig, sondern volljährig.
Besonderheiten bei der Berechnung des Lebensalters
Bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 gilt folgende Besonderheit: Ist ein Arbeitsloser am 29. Februar geboren, so gilt in anderen als Schaltjahren der 1. März als sein Geburtstag.
Altersangaben in historischen Quellen
Die von den Kirchen geführten Sterbebücher enthalten sehr oft (in Sachsen nach 1750 für Erwachsene regelmäßig) Altersangaben. Manchmal wird schon aus der Formulierung "ungefähr 60 Jahre" oder "etliche 70 Jahre" klar, dass die Angabe nicht genau ist. Oft werden aber genaue Angaben in Jahren, Monaten, Wochen und Tagen gemacht (wobei ein Monat mit vier Wochen zu rechnen ist), findet man dann aber die Person im Taufbuch, so stellt sich nicht selten zwischen zurückgerechnetem und nachgewiesenem Geburtstag eine Differenz heraus, manchmal sogar um ein Jahr oder mehr. Man muss davon ausgehen, dass die Eintragung im Kirchenbuch auf der mündlichen Auskunft der Überlebenden beruhte. Deren Vorliebe für runde Zahlen ("80 Jahre") ist unverkennbar. Der Pfarrer hat sich nur in Ausnahmen die Mühe gemacht, diese Angaben mit dem Taufbuch zu vergleichen.
Bei genealogischen Forschungen sollten aber derartige Differenzen stets als ein Achtungszeichen verstanden werden, die Sache noch einmal zu überprüfen (siehe Toter Punkt) und andere Quellen mit heranzuziehen, insbesondere Gerichtshandelsbücher, um Irrtümer auszuschließen.
In katholischen Gegenden ist in Traubüchern häufig das Alter von Braut und Bräutigam angegeben.
Ostasien
In Ostasien (China, Japan, Korea, Mongolei, Vietnam) wurde traditionell eine andere Zählung des Lebensjahres (chin. 歲 / 岁, suì, jap. sai, kor. sal) verwendet. Bei dieser traditionellen Zählweise (chin. 週歲 / 周岁, zhōusùi bzw. 實歲 / 实岁, shísùi „wahres Lebensjahr“; jap. 数え年, kazoedoshi, dt. „gezählte Jahre“) ist ein Kind bei der Geburt 1 Jahr alt und wird bei jedem Neujahr ein Jahr älter. Beim Extremfall in dem ein Kind am 31. Dezember mit einem Jahr geboren wird, ist es bereits am nächsten Tag 2 Jahre alt. Die moderne Zählweise (chin. 虛歲 / 虚岁, xūsuì „falsches Lebensjahr“; jap. 満年齢, mannenrei, dt. „Alter mit vollen Jahren“) folgt der westlichen.
In Japan wurde das traditionelle System 1902 durch das moderne ersetzt, aber weithin bis in die 1950er verwendet als ein weiteres Gesetz die Bevölkerung ermutigte das moderne zu verwenden. Heutzutage wird das traditionelle noch von älteren Menschen oder bei traditionellen Zeremonien verwendet.
Zitate
- Je älter man wird, desto ähnlicher wird man sich selbst (Maurice Chevalier (1888-1972)). [1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Markus M. Ronner: Die besten Pointen des 20. Jahrhunderts : humoristisch-satirische Geistesblitze, nach Stichwörtern alphabetisch geordnet. Bindlach: Gondrom 1990, Stichwort: ähnlich
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