- Zinsregister
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In das Zinsregister, auch Erblehen- oder Grundzinsregister genannt, wurde der Betrag des Zinses eingetragen, den jeder Zinsbauer für jedes Grundstück bezahlen musste. Es erwähnt auch Veränderungen (Todesfälle, Erbschaften, neue Zinsbauern). Deshalb wurden die Eintragungen oft mit Anmerkungen versehen oder durchgestrichen.
Das Zinsregister ist für die Familienforscher besonders interessant, weil es älter ist als die Pfarrregister.
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