- Zollbeamter (Deutschland)
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Der Beruf des Zollbeamten zählt zu den ältesten bekannten Berufen und ist schon aus der Bibel bekannt.
Inhaltsverzeichnis
Zöllner
Überall da, wo es ein geordnetes Gemeinwesen gibt, treten auch Zöllner in Erscheinung. Meist waren Zöllner bei den Bürgern unbeliebt, da sie auf Anordnung der jeweiligen Staatsmacht die Steuern oder andere Pflichtabgaben eintrieben. Im Mittelalter oblagen auch anderen Berufsgruppen wie dem Müller, Bäcker oder den Handwerksberufen das Recht und die Pflicht, als Eintreiber von Obrigkeitsabgaben in Erscheinung zu treten.
Deutscher Zoll
Heutzutage sind die Aufgaben der Bundeszollverwaltung sehr vielfältig. Auch wenn es sich heutzutage immer noch um ein Berufsbild handelt, das weltweit in den unterschiedlichsten Kulturen zu finden ist, so differiert der konkrete Aufgabenbereich heute je nach staatlicher Aufgabenzuteilung. Neben den (den meisten Bürgern bekannten) Aufgaben an den Grenzen beim grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs, Bekämpfung des Drogen- und Waffenschmuggels, ermitteln die Zollbeamten heute auch im Bereich der Schwarzarbeit (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), Außenwirtschaft, Marktordnung, Steuerhinterziehung, Produktpiraterie und Bekämpfung der Geldwäschekriminalität. Kontrolle von Postsendungen, die in die Gemeinschaft der Europäischen Union verbracht werden. Auch die Erhebung der Verbrauchsteuern (z.B. Strom-, Energie-, Tabak-, Bier- und Branntweinsteuer) gehört zu den Aufgaben der deutschen Zollverwaltung.
Schengener Abkommen
Schon lange vor dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens agierte die Zollverwaltung flächendeckend im Inland, jedoch sind seit dem Wegfall der Grenzen innerhalb der Europäischen Union (EU) zahlreiche Grenzzollstellen aufgelöst bzw. in Binnenzollämter umgewandelt worden. Der Zoll hat seine Hauptaktivitäten allerdings nicht geändert, sondern lediglich auf die Hauptschwerpunkte der EU-Außengrenzen konzentriert (See- und Flughäfen, Freihäfen, die Grenze zur Schweiz) und in das Binnenland verlagert.
Die Aufgaben des Zolls dürfen nicht mit denen der Bundespolizei (BPol) verwechselt werden, die ausschließlich grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnimmt (z. B. Passkontrolle und Aufgaben der ehemaligen Bahnpolizei etc.). Der Zoll untersteht trotz polizeilicher und strafverfolgender Aufgabenwahrnehmung dem Bundesfinanzminister.
Ein Großteil der Zollbeamten hat die Funktion einer Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft inne.
Siehe auch
Weblinks
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