- Zustandsnote
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Dieser Artikel beschreibt Oldtimer als Bezeichnung für ein altes Kraftfahrzeug. Für das Computerspiel, siehe Oldtimer (Computerspiel). - Der Oldtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 30, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 20 Jahre sein.
- Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
- In den einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise) ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
- Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldies zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden dürfen.
- Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).
- Klasse A, Ancestor, vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
- Klasse B, Veteran, vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
- Klasse C, Vintage, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
- Klasse D, Post Vintage, vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
- Klasse E, Post War, vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
- Klasse F, Wirtschaftswunder, vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970
- Klasse G, Youngtimer, vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1980
- Note 1 (makellos)
- Der Zustand nach gerade vollendeter fotodokumentierter kompletter Automobilrestaurierung durch einen Fachmann für genau den restaurierten Typ, der hierfür mit hohem Aufwand exzellente Arbeit geleistet haben muss.
- (Auf Englisch oftmals „Body Off Restoration“ genannt: die Karosse ist vom Fahrwerk hierzu getrennt gewesen, alle Achsen herausgenommen worden. Letztlich ist jede Verschraubung usw. gelöst gewesen und jedes Einzelteil inspiziert und überholt worden.)
- Der Wagen ist wie neu oder sogar besser. Dazu gehören auch „Matching Numbers“, d. h. der Nachweis, dass ein bestimmtes Fahrzeug mit genau dem Motor und dem Getriebe vom Band lief, mit dem er jetzt angeboten wird. Soweit nachvollziehbar gilt dies auch für alle übrigen Teile (etwa beim Porsche 356 oder Aston Martin lässt sich eine solche Aussage für weitere Teile treffen). Außerdem müssen sowohl die Lackfarbe als auch die Farbe der Innenausstattung der Originalfarbe entsprechen.
- „Note Eins“ ist ein äußerst seltener Zustand, gewiss weitaus weniger häufig reell bewertet, als man ihn angepriesen liest. Die Faustformel ist: nur einer von vier angebotenen verdient die „Eins“. Häufiger Fehler falschbehaupteter „Einser“ ist das Hinzufügen von Chrom, wo original keiner war. Einzige Abweichung, die zugelassen ist: das frühere Cadmieren; es wird heute aus Umweltschutzgründen nicht mehr ausgeführt.
- Note 2 (guter Zustand)
- Zustand, wie ihn ein komplett restaurierter Wagen nach ca. 3 Jahren pfleglichem Gebrauch hat. Zulässig sind Gebrauchsspuren in Form von ausgebesserten Steinschlägen, Putzspuren im Lack, Spuren an der Pedalerie. Auch den Zustand zwei erreicht man nach einer aufwendigen Restaurierung, wobei an die Ausführungsqualität und die Originaltreue hohe Anforderungen zu stellen sind. Verbesserungen, z. B. ein Getriebe aus einem anderen Modell oder etwa ein anderer Vergaser bei VW-Boxermotoren sind grundsätzlich zulässig, müssen aber unbedingt rückbaubar sein. Auf keinen Fall darf ein „Zustand 2“-Wagen Rost aufweisen, gleich in welchem Umfang oder ob er noch unsichtbar ist.
- Note 3 (gebrauchter Zustand)
- Zustand, wie ihn ein total restaurierter Wagen nach ca. 10 Jahren pfleglichem Gebrauch hat. Der augenfälligste Unterschied zur Note 2 besteht in der Tatsache, dass Fahrzeuge im Zustand 3 Rost aufweisen dürfen. Dieser darf jedoch auf keinen Fall an tragenden Teilen sein. Der Motor sollte in Typ und Leistung (nicht im Baujahr) dem Motor des Originalfahrzeugs entsprechen. Ist das nicht der Fall, kann dies als Indiz für einen Zustand 4 gelten, nicht aber als Beweis. Der „Zustand 3“-Wagen ist sofort gebrauchstauglich und verkehrssicher.
- Note 4 (verbrauchter Zustand)
- Ein „Zustand 4“-Wagen ist nicht sofort gebrauchstüchtig, aber rollfähig. Der Motor muss drehen. Es müssen alle Teile für eine Restauration vorhanden sein. Für den Wert eines solchen Wagens ist entscheidend, ob sich der Wagen „auf dem Weg der Besserung“ oder auf dem „absteigenden Ast“ befindet. Zur erstgenannten Kategorie gehört ein Fahrzeug, dessen Restaurierung bereits nennenswert begonnen hat. Letzterer Gruppe gehören Fahrzeuge an, die über die Jahre stetig abgenutzt wurden und auf diesem Weg in den Zustand 4 geraten sind.
- Note 5 (restaurierungsbedürftiger Zustand)
- Fahrzeuge im Zustand 5 sind mit gerade noch vertretbarem Aufwand restaurierbar. In der Regel werden diese Fahrzeuge als so genannte Teileträger gehandelt (bzw. mit der Angabe „zum Ausschlachten“). Hier hängt der Wert des Wagens maßgeblich von zwei Faktoren ab, nämlich zum einen der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zum anderen dem Maß der Schäden an der Bodengruppe oder an der Karosserie. Fahrzeuge im Zustand 5 sind mehr wert, wenn die Versorgung mit Teilen noch gut ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hersteller eine gute Ersatzteileversorgung auch für Oldtimer hat, oder wenn eine Szene aus Liebhabern und Händlern eine funktionierende Ersatzteilversorgung sicherstellt, wie z. B. bei vielen englischen Fahrzeugen. Auf ähnlich hohem Niveau befindet sich allerdings auch die Ersatzteilversorgung durch BMW, Porsche und Mercedes-Benz für ihre alten Modelle. Im Allgemeinen hat dies allerdings dann auch einen der Qualität der Ersatzteilversorgung entsprechenden Preis zur Folge
- Der Schrottwert stellt dabei keine Sockel-Linie für den Wert dar, da es oftmals ideelle Gründe gibt, ein Fahrzeug zu erhalten und nicht der (teilweise ökonomischeren) Metallverwertung zuzuführen. Es kann dadurch die paradoxe Situation entstehen, dass ein Produkt durch Aufwenden von Arbeit weniger wert geworden ist.
- Sondernote „Unrestauriertes Original“
- Seit einiger Zeit setzt sich die Ansicht immer mehr durch, dass ein Fahrzeug, das über „Patina“ verfügt, und dessen Erscheinung gleichsam von einer anderen Zeit berichtet, einen höheren Wert genießen soll. Ein Wagen, der Zeitzeuge ist und eine Geschichte erzählen kann, wird dann als „unrestauriertes Original“ bezeichnet. Obwohl, schon der Abnutzung wegen, nach den vorgenannten Kriterien allenfalls eine Note von 3 oder 4 in Betracht kommt, erreichen solche Fahrzeuge oft den Wert eines Wagens mit Zustand 2. Dies ist insbesondere bei Fahrzeugen der Fall, die es zu einer gewissen Berühmtheit gebracht haben, z. B. durch Fernsehauftritte, Rennsiege oder Rekordfahrten.
- Diese Frage wird in den Clubs oftmals kontrovers diskutiert, weil sich von einem behauptet wertvollen, unrestaurierten Wagen die Besitzer von Wagen, die aufwendig mit hohen Kosten und viel Zeiteinsatz restauriert wurden, provoziert fühlen: wie könne es sein, dass ein Auto mit schlechter, alt gewordener Lackierung wertvoller sei als ein neu lackierter Wagen? Das Argument ist: Einen neuen Lack kann man beliebig jederzeit kaufen, nicht jedoch den originalen, zeitlich passenden Neulack zum Produktionszeitpunkt: der ist unersetzlich.
- Typ A: Standard - serieübliche Ausstattung
- Typ B: Zeitgenössisch verändert - in der Zeit verändert
- Typ X: Ausnahme - Veränderungen nach Ihrer Zeit
- Typ C: Nachbau - Nachbau eines historischen Fahrzeuges
- Gruppe 1: authentisch - komplett im Originalzustand
- Gruppe 2: original - lückenlose Historie, nie restauriert
- Gruppe 3: restauriert - restauriert, unerhebliche Abweichungen
- Gruppe 4: wiederaufgebaut - nahe an der Hersteller Spezifikation wieder aufgebaut
- Themenliste Straßenverkehr
- Oldtimer-Treffen
- Gangsterwagen
- Youngtimer
- Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge
- Das Oldtimermagazin
- www.motorclassic.at Bilder und Berichte von Oldtimerveranstaltungen
- „OldtimerMarkt OldtimerPraxis Spezial: Motorradpreise 2007“, Seite 11 (siehe hierzu auch den Artikel „Das Notenheft“ in selbigem Heft ab Seite 8)
Der Begriff Oldtimer, oder auch Veteran bezeichnet ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor), das älter als 20, 25 oder 30 Jahre (je nach Definition) ist. Beim Begriff Oldtimer handelt es sich um einen Scheinanglizismus, denn das Wort gibt es in der englischen Sprache so nicht. Bei jüngeren Fahrzeugen ab einem Alter von etwa 20 Jahren ist auch der Begriff Youngtimer (ebenfalls ein Scheinanglizismus) gebräuchlich.
Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke. Es muss sich nicht immer um ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug handeln, auch unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu.
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Begriffsherkunft
Das Wort Oldtimer bezeichnet im Englischen kein altes Auto, sondern bedeutet alter Mann oder Opa. Für Fahrzeuge vergangener Epochen ist im Englischen vielmehr der Ausdruck classic car, vintage car oder veteran (car) gebräuchlich.
Der Begriff Oldtimer ist im Deutschen ein Oberbegriff und als solcher unscharf. Er wird üblicherweise nur auf technische Geräte und Gebrauchsgüter bezogen, also nicht auf Lebewesen, Gebäude, Kunstwerke oder Geistiges; Pfirsich Melba ist ein Klassiker, aber kein Oldtimer! Allen als Oldtimer bezeichneten Gegenständen ist gemeinsam, dass sie ihre Zeit, in der sie zumeist hoch geschätzt wurden, als Einzelstück überlebt haben, sich in einem guten technischen und Pflegezustand befinden und immer noch funktionieren, wie am ersten Tag. Ihr regelmäßiger Gebrauch im Alltag ist jedoch nicht mehr zeitgemäß oder sogar verboten, weil sich technische, ergonomische und Sicherheitsanforderungen geändert haben. Ohne weitere Angaben bezieht sich der Begriff Oldtimer im Deutschen auf Kraftfahrzeuge mit Sammlerwert, die nicht mehr als Gebrauchsfahrzeuge sondern repräsentativen, spekulativen oder ideellen Zwecken dienen
Der Oldtimer ist vom Klassiker abzugrenzen. Während Oldtimer ihre Bezeichnung nur dem Umstand verdanken, dass sie vor vielen Jahren hergestellt wurden, aus der Mode und Gebrauch kamen aber die Zeit bis heute überdauert haben, kann ein Klassiker auch nagelneu sein. Er verdankt seine Existenz einer zeitlosen Grund- oder Detailidee, die seit ihrer Einführung immer wieder, möglicherweise sogar unverändert, aufgegriffen wurde, z. B. der klassische Zweireiher. Alte Einzelstücke von Klassikern sind Oldtimer (z. B. Velsheda).
Genaue Begriffsdefinition finden sich aber dazu selten, teilweise tauchen sie im Reglement der FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) und des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e. V.) auf. Mitunter werden die vorgenannten Begriffe von Kfz-Versicherungen zur Unterscheidung von Tarifgruppen benutzt, allerdings uneinheitlich.
Schnauferl
Früher war auch die Bezeichnung Schnauferl verbreitet, diese entspricht aber heute wohl nicht mehr dem Zeitgeschmack – dabei ist sie weniger verniedlichend als man annehmen könnte, denn sie bezieht sich ganz konkret auf das Geräusch des Schnüffelventils, das bei alten Viertakt-Motoren als Einlassventil verwendet wurde. Das typische Geräusch gab dem im Jahr 1900 gegründeten Allgemeinen Schnauferl-Club (ASC) seinen Namen, der heute der älteste existierende Oldtimer-Club in Deutschland ist.
Veteran
Der Begriff Veteran wird teilweise synonym mit Oldtimer benutzt, teilweise bezeichnet er Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918. Die heute im allgemeinen Sprachgebrauch nur noch selten benutzte Bezeichnung Veteran wurde bis in die 1960er und 1970er Jahre verwendet.
Klassiker
Der Begriff Klassiker etwa wird für Fahrzeuge bis zum Baujahr 1945 oder aber ab einem Alter von manchmal 30, manchmal auch 40 Jahren benutzt.
Oldtimer
Die in der deutschen Sprache verwendete Bezeichnung Oldtimer ist streng genommen als Scheinanglizismus zu bezeichnen. Im englischsprachigen Raum bezeichnet old-timer einen älteren Menschen, oder genauer: einen Menschen, der den Werten und Gegebenheiten älterer oder vergangener Zeiten anhängt, und kaum je ein Fahrzeug. Verwendet wird der Begriff auch in der Musik, etwa im Jazz, wo von Oldtime-Sound gesprochen wird. Auf Englisch werden solche Autos vintage cars, classic cars oder antique cars genannt.
Auch gesetzlich sind Definitionen notwendig: die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten, und ebenso entwickelt sich die Technik stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u. Ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen – von Fall zu Fall unterschiedlich – grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u. a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.
Youngtimer
Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden als Youngtimer bezeichnet.
Deutschland
Als Oldtimer gelten in der Bundesrepublik Deutschland ab 1. März 2007 generell mindestens 30 Jahre alte Kfz: laut §2 Nr. 22 der dann in Kraft tretenden Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die die bisherige StVZO ablöst. Damit läuft dann auch die rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.
Sammler 07-Wechselkennzeichen
Bis 28. Februar 2007 für mindestens 20 Jahre, nach diesem Zeitpunkt für mindestens 30 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge möglich. Zu erkennen ist die rote 07er-Nummer (z.B. ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (z.B. ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden. Zur roten 07ener Nummer gehört jeweils ein rote Heftchen (in den Bundesländer verschieden) in welches die Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z. Z. pauschal pro Jahr für Kennzeichen nur für Motorräder 46,02 EUR und für 07er Kennzeichen für alle anderen Kfz 191,73 EUR.
Weiter gültig bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder. Mit Beginn 2007 verlieren nicht unbedingt alle auf befristeten 07er-Kennzeichen eingetragene Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, diesen Status. Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz für bis zu dem Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.
Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.
Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt, zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen. In vielen Städten und Kreisen ist es schwierig zu erhalten, was mit Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs gerechtfertigt wird.
Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:
Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro Gebühr + 28 Euro für die Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale Jahressteuer. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.
Oldtimer H-Autokennzeichen
In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 12H), wobei das H für Historisches Fahrzeug steht. Das Fahrzeug muss mindestens dreißig Jahre alt sein. Alle Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden, sind auch von der Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungskosten sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren „normalen“ Alltags-Fahrzeugs darauf hindeutet, dass der Oldtimer nur zum Vergnügen unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder durch alltägliche Verwendung abgenutzten Altfahrzeugen verweigern die technischen Prüfer oftmals den H-Status. Der Vorteil dieses Status liegt in einer pauschalen Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines Katalysators abhängt. Nach Angaben der Bundesregierung waren im Dezember 2006 deutschlandweit 152.817 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgestattet.
Baujahr Klassifizierung
Die international gebräuchliche Klassifizierung, wie sie etwa von FIA, FIVA und nationalen Automobilclubs wie dem AvD und dem ADAC verwendet wird, ist wie folgt eingeteilt:
Eine Class H existiert derzeit noch nicht, man spricht, wie etwa beim Int. Concours d’Elegance in Schwetzingen von Klassikern der Zukunft – classics of the future.
Zusätzliche Bezeichnungen wie Edwardians, Kaiserzeit, Wirtschaftswunder und Youngtimer sind International nicht gebräuchlich und haben lediglich Nationale Bedeutung. Die ebenfalls häufig verwendeten Begriffe Vorkrieg- und Nachkriegs-Oldtimer sind in Ihrer Definition unklar und werden nur im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Gemeint ist dabei der 2. Weltkrieg.
Zustand Klassifizierung
Zur Klassifizierung des technischen Zustandes von Oldtimern wird nachfolgendes Notensystem benutzt. Zur Verwendung der Tendenzen (+ oder -) siehe unter „Anmerkungen“.
Anmerkungen
Die Zustandsnoten, die ein Verkäufer angibt, entsprechen in ihrer übergroßen Mehrzahl nicht dem tatsächlichen Zustand. Insbesondere bleibt festzustellen, dass die „Tendenzen“ (z. B. 2 minus) in Zustandsangaben oft eine Erfindung des Verkäufers sind und benutzt werden, um den Ausgangspunkt für Verhandlungen festzulegen, also eine Diskussion, dass ein Fahrzeug im behaupteten Zustand „Zwei minus“ in Wahrheit nur im Zustand drei oder vier ist, gar nicht erst zulassen zu wollen. Innerhalb der Zustandsnoten gibt es dann Preisspannen, die nach oben oder unten ausgenutzt werden können.
Die Note 1 wird in aller Regel nicht offen gehandelt, wenn, dann selten nur unter Insidern und Clubmitgliedern, da die Kosten, die erforderlich sind, um einen Wagen auf Zustand Eins zu halten oder ihn gar wieder in Zustand Eins zu versetzen, extrem hoch sind. Ein Einser-Besitzer wird in aller Regel sein Auto lebenslang nicht mehr hergeben wollen, Erbfälle sind daher der Regelfall für einen Besitzerwechsel.
Obwohl einige Definitionen der Zustandsnote 2 mit denen des bundesdeutschen „H-Kennzeichens“ übereinstimmen, ist die Bewertung keineswegs deckungsgleich. Tatsächlich gibt es mehr Übereinstimmungen mit der Note 3: das frisch erhaltene H-Kennzeichen sichert einigermaßen einen Zustand 3 ab, ist jedoch durchaus kein Nachweis, ein Fahrzeug befinde sich im Zustand 2. Dies wird oftmals zwar der Fall sein, jedoch oftmals auch nicht, weil nicht alle Details original sind. Fehlkäufe angeblicher Zustand-Zwei-Fahrzeuge sind letztlich oft die teuersten Käufe, wenn sich dann herausstellt, dass etliche Merkmale zur Originalität nicht gegeben sind. Daher ist immer eine kundige Begleitung beim Kauf anzuraten, wenn eigene Kompetenz beim Käufer fehlt. Experten sind in den Markenclubs zu finden, oftmals mit höherem speziellen Wissensstand als die mit breiter Basis arbeitenden Kraftfahrzeug-Sachverständigen und Gutachter.
Zustände können sich nur auf ein Fahrzeug im Ganzen beziehen (also nicht „im wesentlichen Zustand 2“ oder „Karosserie Zustand 3“).
Der Wert eines Oldtimers ist von vielen wertbildenden Faktoren abhängig. Die Wiederaufbau-Kosten sind dabei regelmäßig höher als der Markt-Wert. Aus diesem Grund gibt es etwa für „Zustand 1“-Autos keinen signifikanten Markt. Als Faustformel für den Wert eines Oldtimers gilt die „3-zu-1-Regel“, die besagt, dass man für drei Euro, die man in den Wagen investiert, bei einem Verkauf nur einen zurückerhält. Zudem bleibt der Wert der eigenen Arbeitskraft unberücksichtigt.
Inzwischen hat sich, neben der bisher hauptsächlich behandelten Originalitäts-Fraktion der Oldtimerszene, eine meist recht junge und vitale Szene herausgebildet, die Oldtimer als einen Teil ihres Lebensstils betrachten. Herausragend hier sicherlich die Rockabilly- und Hot-Rod-Szene, die mit Sicherheit einen bedeutenden Teil der, wenn auch zumeist US-amerikanischen, Automobilgeschichte und -kultur repräsentiert. Diese Szenen sind aufgrund ihrer subkulturellen Abgrenzung und fehlender Vorschriftswerke eher zugänglich, wenn finanzielle Mittel weniger im Vordergrund der Beschäftigung mit interessanten Fahrzeugen stehen. Hier werden beispielsweise auch Oldtimer, die sich nicht im Originalzustand befinden, gesucht und geschätzt. Meistens ist ein zeitgenössisches Tuning von Fahrzeugen dabei durchaus Ziel von Umbauten und Leistungssteigerungen. Bei der herkömmlichen Bewertung zur Vergabe eines H-Kennzeichens wie auch von Oldtimerversicherungen wird diese wachsende Szene in Deutschland bisher wenig beachtet.
FIVA Fahrzeugpass
Der FIVA Fahrzeugpass (FIVA Identity Card) wird von der FIVA für anerkannte historische Fahrzeuge nach einer Prüfung ausgegeben. In Deutschland ist die Nationale Vertretung der FIVA der ADAC. Der Pass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und dient der zweifelsfreien Identifizierung eines Fahrzeuges, um so den immer häufiger auftretenden Fälschungen von Fahrzeugen vor allem im Hochpreissement entgegen zu wirken.
Die Einstufung nach Baujahren entspricht der o.g. Klassifizierungen von A - G.
Die Technische Klassifikation erfolgt über Fahrzeugklassen und Erhaltungsgruppen. Die am häufigsten auftretende Klassifizierung ist "A3". "A1" und "A2" sind sehr selten.
Fahrzeugklassen
Erhaltungsgruppen
Oldtimertreffen
Rund um den Globus finden zwischen Frühling und Herbst Oldtimertreffen statt. Bei diesen Ereignissen, die oftmals von einschlägigen Clubs organisiert werden, können die Besitzer, die ja meist erheblichen Aufwand für die Ersatzteilbeschaffung und Restaurierungsarbeit hineingesteckt haben, ihre Oldtimer dem Publikum vorführen. Auch die Fahrzeughersteller entdeckten in den vergangenen Jahren den Werbewert der älteren Fahrzeuge ihrer Produktion, bauten Fahrzeugmuseen auf und unterstützen (zumeist) die Markenclubs.
Oldtimerausfahrten
Häufig werden Oldtimerausfahrten irreführend auch als Oldtimerrallye bezeichnet. Der Begriff Rallye bezeichnet den sportlichen Einsatz eines Fahrzeuges. Bei Oldtimerausfahrten wird im Gegensatz zur sportlichen Rallye großen Wert auf Orientierungs- und Gleichmäßigkeitsprüfungen gelegt. Es wird nicht auf Bestzeiten gefahren. Es geht hierbei im Wesentlichen auf das bewegen der alten Fahrzeuge und weniger um den sportlichen Ehrgeiz. Oldtimerausfahrten werden häufig im Zusammenhang mit Oldtimertreffen angeboten.
Oldtimer im Europäischen Raum
Österreich
In Gesetzestexten spricht man in Österreich von Historischen Fahrzeugen. Historisch ist laut Verkehrsminister-Erlass zur 26. Kraftfahrzeugsgesetz-Novelle ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug in akzeptablem Erhaltungszustand
a) mit Baujahr 1955 oder davor, oder
b) das älter als 25 Jahre und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist. Sie enthält etwa keine Massenmodelle mit großer Verbreitung auf dem Markt, auch wenn sie schon über 25 Jahre alt sind (KFG-Erstfassung 1967, 26. Novelle 2005, Erlass 2006).
Spielraum: in Zweifelsfällen entscheidet der Minister, zur Entscheidungshilfe gibt ein ehrenamtlicher Expertenbeirat Empfehlungen: generell, etwa für die oben erwähnte Fahrzeugliste (der Firma Eurotax), sowie zu Einzelanträgen, wie für nicht aufgelistete Modelle oder besondere Ausstattung. Erhaltungswürdig ist Originalität: dazu müssen sich die Hauptbaugruppen im Originalzustand befinden. Zubehör oder Ersatzteile dürfen bis 10 Jahre nach Erzeugung des Kfz im Handel angeboten worden und müssen handelsüblich oder werksnahe sein, dürfen den Originaleindruck nicht beeinträchtigen und sind nachweispflichtig (Literatur, Prospekte, Fotos o. Ä.). Ein innerhalb dieser Grenzen veränderter Grundcharakter des Fahrzeugs und seiner technischen Konstruktionsmerkmale führt entsprechend dem Baujahr des betreffenden Teils zu einer Neueinstufung (bezüglich entsprechend jüngerer, also strengerer einzuhaltender Bedingungen: Sicherheit, Abgas usw.).
Gebrauch (…) Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Nachweis ist möglich 1) über einen speziellen Versicherungsvertrag sowie Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde (kostengünstigste Methode), 2) über Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät, 3) über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch. (Das ist stets mitzuführen; ausführlicher Eintrag vorab, genaue Daten unmittelbar nach der Fahrt; Organisationen: 4 Veteranenclubs sowie die 2 größten Autofahrerclubs.)
Weiters u. a. zu beachten: EU-konforme Lärmgrenze von 89 dB(A), sofern kein strengeres Kriterium gilt, und Begutachtung alle zwei Jahre.
Schweiz
In der Schweiz gelten Automobile je nach Kanton ab 25 oder 30 Jahren als Veteranen. Ein Fahrzeug erhält jedoch nicht automatisch den Veteranenstatus. Damit ein Oldtimer als Veteran eingetragen wird, muss er sich bei der Motorfahrzeugkontrolle in besonders gutem Zustand präsentieren und absolut original sein. Genaue Richtlinien in puncto Zustand gibt es indes nicht, es gilt offiziell das Kriterium „erhaltenswert“. Konkret bedeutet dies, dass der Prüfungsexperte das Fahrzeug nur als Veteran akzeptiert, wenn beispielsweise Schweißarbeiten an der Karosserie in sehr hoher Qualität durchgeführt wurden oder wenn sämtliche Gummiteile ersetzt worden sind, die auch nur ansatzweise Verschleiß aufweisen. Je nach Kanton und Experte liegt die Hürde höher oder tiefer. Unter einer steuerlich begünstigten Veteranenzulassung können je nach Kanton bis zu fünf oder zehn Fahrzeuge eingelöst sein, der Fahrer darf jedoch nicht mehr als 3.000 km pro Jahr mit einem solchen Fahrzeug zurücklegen. Veteranenfahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen, müssen nur alle sechs Jahre im Verkehrsprüfzentrum (Straßenverkehrsamt) zur Fahrzeugkontrolle (ansonsten alle 2 Jahre). Fahrer von Veteranen sind nur dann dazu verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen, wenn ihre Fahrzeuge nach Mai 1972 (Einführung der Gurtpflicht) in Verkehr gesetzt wurden. Sind jedoch Gurte montiert, müssen diese auch angelegt werden.
Siehe auch
Weblinks
Literatur / Zeitschriften
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