Zwangsehe

Zwangsehe

Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn Braut und Bräutigam die Ehe nicht aus freiem Willen eingehen. Die davon abzugrenzende arrangierte Heirat wird zwar von Verwandten initiiert oder von Ehevermittlern arrangiert, aber im Einverständnis der Ehepartner geschlossen. Die Kinderheirat ist ebenfalls eine Form der Zwangsehe, da sie nicht durch die Entscheidung mündiger Ehepartner zustande kommt.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung zur arrangierten Heirat

Formal liegt eine Zwangsheirat vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich genötigt fühlt.

Die Abgrenzung der Zwangsheirat zur arrangierten Ehe ist fließend, weil es letztlich der subjektiven Einschätzung der Beteiligten unterliegt, was als Zwang empfunden wird. Eine Heirat ist eine sehr wichtige Lebensentscheidung, die bei Braut und Bräutigam zu Nervosität und Stress führen kann. Von außen herangetragene Erwartungen und sozialer Druck können die Stresssituation so verstärken, dass oft nicht von außen objektiv festgestellt werden kann, ob Zwang oder Nötigung vorliegen.

Eindeutig ist eine Zwangsheirat nur bei Androhung oder Anwendung von Gewalt, bzw. wenn ein Wali mudschbir („nötigender Heiratsvormund“) die Ehe auch gegen den ausdrücklichen Protest der Braut schließen lässt. Wenn Frauen (oder auch Männer) sich weigern, die für sie bestimmte Heirat einzugehen, sind sie Repressionen durch Mitglieder der eigenen Familie ausgesetzt, die von Beschimpfungen und Drohungen über Prügel bis zu Ehrenmorden reichen.

Bewertung von Zwangsheirat

Bei der Definition und Bewertung des Phänomens Zwangsheirat zeigen sich drei verschiedene Grundpositionen, die in der Ethnologie und anderen Sozialwissenschaften bekannt sind:

  • eine kulturrelativistische Sichtweise, die sich bemüht, fremde Kulturen aus ihrem eigenen Kontext heraus zu verstehen und eine universelle Ethik ablehnt. Den Vertretern einer universellen Ethik wird Ethnozentrismus vorgeworfen, d. h. die eigene, kulturell und historisch gebundene Sichtweise zum allgemeingültigen Maßstab zu erheben;
  • eine konservative, an der eigenen Kultur orientierte Position
  • eine vermittelnde Position, die den beiden vorgenannten Perspektiven Einseitigkeit vorwirft: den Kulturrelativisten eine von Schuldgefühlen motivierte überzogene Identifikation mit den Kulturen, die sie nur als Opfer der „westlichen“ Industrieländer ansehe, den Konservativen eine autoritäre Position, die rücksichtslos über die Interessen anderer Gesellschaften hinweggehe. Gegenüber beiden wird die Notwendigkeit betont, in allen Kulturen auf eine weitere Zivilisierung, Pazifizierung und Demokratisierung zu dringen.

Durch einige spektakuläre Fälle im Milieu türkischer Migranten, die durch das Buch Die fremde Braut von Necla Kelek ins Bewusstsein der Öffentlichkeit getragen wurden, wird über die Einführung eines besonderen Straftatbestands für Zwangsheirat diskutiert.

Verbreitung der Zwangsheirat

Zwangsverheiratungen sind bis heute in islamischen und hinduistischen Gesellschaften verbreitet, aber auch aus jesidischen, buddhistischen und christlichen Umfeldern sind Fälle bekannt. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF betont, dass eine Menschenrechtsverletzung wie die Zwangsehe nur in einem patriarchalischen Umfeld möglich sei, in denen Mädchen und Frauen benachteiligt und diskriminiert werden. Die Religion übernimmt in diesen Gesellschaften oft die Funktion, eine bestehende Tradition zu rechtfertigen; es gibt aber auch entgegengesetzte Tendenzen.

Islam

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Im klassischen islamischen Recht (Fiqh) ist es einem Vater oder Großvater nach allen Rechtsschulen verboten, die Frau gegen ihren ausgesprochenen Willen in die erste Ehe mit einem beliebigen heiratsfähigen Muslim zu zwingen.

In den meisten islamischen Staaten gibt es heute Gesetze, die die Scharia-Regelungen modifizieren oder ersetzen. In einigen Staaten, wie etwa Saudi-Arabien, gilt allein das klassische islamische Recht, in anderen wie der Türkei allein aus Europa importiertes Recht. Es bleibt jedoch ein Spannungsverhältnis zwischen religiösem und staatlich verordnetem Recht.

Seit den späten 1970er Jahren besteht in der gesamten islamischen Welt eine Tendenz zur Rückkehr zu Scharia-konformen gesetzlichen Regelungen.

Zur Verbreitung von Zwangsehen unter Migranten in Deutschland gibt es keine belastbaren Zahlen. Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahre 2004 sah aufgrund einer Befragung von 150 türkischen Migrantinnen Hinweise darauf, dass ca. zehn Prozent dieser Personen in unfreiwillig eingegangenen Ehen leben, lehnte jedoch eine Verallgemeinerung auf die gesamte Personengruppe wegen der sehr kleinen Stichprobe ab.[1] Aus qualitativen Untersuchungen (etwa von Ahmet Toprak mit 15 türkischstämmigen Männern) sind gelegentlich höhere Schätzungen abgeleitet worden. Freilich eignen sich Untersuchungen mit den Methoden der qualitativen Sozialforschung zur vertieften Exploration von Einstellungen und Lebensweisen, nicht aber zur Schätzung der quantitativen Verbreitung.

In Ralph Ghadbans Studie Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin über muslimische Libanesen sind alle untersuchten Ehen ausnahmslos arrangierte Ehen. Der Anteil der gegen den ausgesprochenen Willen der Frau geschlossenen Ehen konnte er nicht ermitteln, doch geht er von einem nicht unerheblichen Teil aus.

Bei den arrangierten Heiraten ebenso wie bei den Zwangsehen kannten sich die zukünftigen Ehepartner vorher nicht oder haben sich höchstens wenige Male unter Aufsicht der Familie getroffen.

Alle drei Studien geben als Hauptgrund für diese Form der Heirat die Angst der Familien vor „Ehrverlust“ an. Nur wenn die Frauen so früh wie möglich und ohne vorher Kontakt zu potentiellen Heiratskandidaten gehabt zu haben in die Ehe gingen, sei die Gefahr, dass sie vor der Ehe sexuelle Kontakte hatten, fast gebannt und damit die Ehre der Familie gesichert.

Ähnlich äußert sich Werner Schiffauer in seinen frühen Arbeiten zu türkischen Migranten.

Islamische Vorschriften über die Verheiratung ohne die Zustimmung der Braut und über die Keuschheit der Frau allgemein spielen bei der Rechtfertigung der Zwangsheirat eine wichtige Rolle.

Bei einer häufig auftretenden Form der Zwangsverheiratung unter muslimischen Migranten werden junge Frauen, die oft minderjährig sind, in den Ferien in ihr Heimatland geschickt und dort gegen ihren Willen verheiratet.[2] Es ist auch nicht bekannt, wieviele Frauen von den 25.000 türkischen Frauen, die seit dem Jahre 2000 pro Jahr nach Deutschland kommen, um dort einen türkischen Mann zu heiraten, Opfer von Zwangsverheiratung sind.[3] Ein bekannter Fall ist Esma Abdelhamid.

Die Gründe hierfür sind vielschichtig:

  1. Um der im Ursprungsland lebenden Verwandtschaft die Teilnahme an der Hochzeit zu ermöglichen.
  2. Die Hochzeit im Heimatland ist preiswerter.
  3. Die Heiratsvorschriften im Heimatland sind unbürokratischer.
  4. Braut/Bräutigam wohnen im Heimatland und erhalten kein Visum oder nur unter Auflagen.
  5. Eine Zwangsheirat ist nur im Heimatland möglich.

Eine Vertreterin von Terre des Femmes geht davon aus, dass in Deutschland jährlich mehr als 1000 Mädchen zwangsverheiratet und zu diesem Zweck ins Ausland - überwiegend die Türkei, aber auch Libanon, Syrien, Kosovo, Iran und Irak - verschleppt werden.[4]

Hinduismus

Hauptartikel: Ehe im Hinduismus

Die 2000 Jahre alte Manusmriti ist der wichtigste hinduistische Text für soziale Regeln, wie das Kastensystem, Rituale und die Heiratsregeln. Bei dem oft mit „Gesetzbuch des Manu“ wiedergegebenen Text handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetzbuch, sondern um eine Beschreibung des gesellschaftlichen „Soll-Zustandes“ aus brahmanischer Sicht.

Es werden acht Formen der Heirat beschrieben, von denen der Brahma-Ritus als die ideale Form beschrieben wird : „Die Gabe einer Tochter, geschmückt (mit kostbarem Kleidern) und sie ehrend (mit Schmuck), an einen gebildeten Mann, der den Veda studiert hat und gutes Benehmen hat, den der Vater selbst einlädt, wird der Brahma-Ritus genannt“ (MS III.27).

Zwei Heiratsformen werden als nicht dem Dharma (kosmisches Gesetz) entsprechend bezeichnet. Dazu gehört der Rakshasa-Ritus (Rakshasa, Dämon): "Die gewaltsame Entführung eines Mädchens aus ihrem Zuhause, während sie schreit und weint, nachdem ihre Verwandten erschlagen und verwundet wurden und das Haus aufgebrochen wurde, wird der Rakshasa-Ritus genannt" (MS III.33). Abgelehnt wird außerdem der Pisaka-Ritus: "Wenn ein Mann durch List ein Mädchen, das schläft, berauscht oder geistesgestört ist, verführt, wird dies der sündenvolle Pisaka-Ritus genannt" (MS III.34).

Die Variante, dass eine Braut gegen den Willen der Eltern verheiratet wird, wird jedoch nicht erwähnt.

Christliches Europa

In mittelalterlichen Europa war die sogenannte Muntehe, eine Form der Zwangsehe, unter Adligen nicht ungewöhnlich. In zahlreichen Komödien von Molière, so zum Beispiel im Tartuffe, kommt die Zwangsheirat zur Sprache. Ein Einakter des französischen Autors, der 1664 uraufgeführt wurde, heißt sogar ausdrücklich Le mariage forcé (Die erzwungene Heirat). Die reine Liebesheirat, in der ökonomische und familiäre Gesichtspunkte nicht mehr die Hauptrolle spielten, wurde erst mit der Romantik im 19. Jahrhundert im Westen zum Ideal.

Im zaristischen Russland soll es mitunter zu Kinderehen gekommen sein, weil Verheiratete keinen Wehrdienst anzutreten hatten.

Im 19. Jahrhundert kam es im Zuge der von Europa ausgehenden christlichen Missionsarbeit zu Einzelfällen von Zwangsheirat. So verheiratete z. B. der deutsche Missionar Carl Hugo Hahn 1857 in Otjikango (heute Namibia) zwangsweise seine Magd mit einem seiner Missionsgehilfen und drohte ihr, sie zu entlassen, sollte sie sich weigern. (Carl Hugo Hahn Tagebücher/Diaries 1837-1860, hrsg. von Brigitte Lau, Bd. 4, Windhoek 1985, S. 973)

Ursachen von Zwangsheirat

Mögliche Motive der beteiligten Akteure sind:

  • materielle Interessen, da häufig Brautgeld gezahlt wird
  • in westlichen Ländern aufgewachsene Söhne und Töchter muslimischer Familien sollen durch die Heirat mit einem Partner aus dem Herkunftsland diszipliniert und stärker auf die Normen des Herkunfts-Kulturkreises verpflichtet werden
  • Angst der Familien vor dem Verlust der „Ehre“
  • Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.

Feministische Positionen sehen Zwangsheirat als normalen Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse und des männlichen Interesses an der Kontrolle der Gebärfähigkeit der Frau.

Soziobiologische Positionen sehen, ähnlich wie feministische Positionen, aber über sie hinausgehend, die Ursache von Zwangsheirat in der Konkurrenz zwischen männlichen und weiblichen Individuen, die in jeder Spezies bestehe. Dabei werde um die Chancen zur Fortpflanzung der eigenen Gene konkurriert. Je nach Spezies ist die Machtbalance zwischen den Geschlechtern unterschiedlich: Mal haben die Weibchen, mal die Männchen die stärkere Position. Bei Menschen ist jedoch die Sozialstruktur, und damit die Machtbalance zwischen den Geschlechtern, nicht genetisch fixiert; aufgrund unserer besonderen biologischen Ausstattung findet ein ständiger sozialer Wandel (Soziokulturelle Evolution) statt. Diese kann je nach Gesellschaft unterschiedlich verlaufen. Im Verlauf dieses Wandels kommt es zu Konflikten zwischen Kulturen mit unterschiedlicher Machtverteilung zwischen den Geschlechtern.

Umgang mit Zwangsheirat

Auf globaler Ebene

Die Praxis der Zwangsehe verstößt gegen Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Diverse Nichtregierungsorganisationen versuchen, die Vereinten Nationen von einem Vorgehen gegen Zwangsheirat zu überzeugen.

2007 erhielt die amerikanische Fotografin Stephanie Sinclair den Preis des internationalen Wettbewerbs ›UNICEF-Foto des Jahres‹. Ihre Aufnahme zeigt ein Brautpaar in Afghanistan. Der Bräutigam Mohammed wirkt mit 40 Jahren wie ein alter Mann, die Braut Ghulam ist gerade mal 11 Jahre alt. UNICEF-Schirmherrin Eva Luise Köhler sagte bei der Preisverleihung in Berlin:

„Das UNICEF-Foto des Jahres 2007 macht uns auf ein weltweites Problem aufmerksam. Millionen Mädchen werden noch im Kindesalter verheiratet – ein selbstbestimmtes Leben bleibt den meisten dieser Kinderbräute für immer verwehrt“.

Nach UNICEF-Angaben leben weltweit mehr als 60 Millionen junge Frauen, die verheiratet wurden, bevor sie volljährig wurden, die Hälfte davon in Südasien.

In Europa

Der Europarat forderte im Oktober 2005 staatliches Vorgehen gegen Kinderehen und Zwangsheirat. Das Problem bestehe nach Auffassung der konservativen Berichterstatterin für den Europarat Rosmarie Zapfl-Helbling aus der Schweiz in erster Linie in Einwanderergemeinschaften.

Auch in Deutschland und der Schweiz werden Frauen, um eine Zwangsheirat zu bewirken, eingesperrt und misshandelt. Obwohl seit langem von Frauenrechtlerinnen angeprangert, wurde das Problem unter Migranten in Deutschland erst Ende 2004 thematisiert, angestoßen durch Enthüllungen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Besonders häufig sind so genannte Ferienverheiratungen, die während Urlaubsreisen in die Heimatländer erfolgen. Im Frühjahr 2008 initiierten die Berliner Volkshochschulen eine Aufklärungsaktion gegen Zwangsheirat («Ferienbräute - nicht mit uns»).[5]

Staatliche wie zivilgesellschaftliche Organisationen unterhalten Beratungsangebote für von Zwangsheirat Betroffene. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Betroffene, so sie überhaupt der gemeinsamen Behausung entkommen konnte, sich trotz evtl. körperlicher Einschränkung infolge einer körperlichen Auseinandersetzung verständlich machen kann.

Politische Forderungen betreffen einen Ausbau der Opferhilfe genauso wie ein höheres Strafmaß und eine konsequentere Verfolgung. Andere Positionen lehnen eine Politisierung des Problems ab, sondern fordern geeignete Vermittler (Mediatoren), die in betroffenen Familien zwischen Eltern und Kinder vermitteln können. In Deutschland ist Zwangsverheiratung als Nötigung strafbar und kann so teilweise bekämpft werden.

Nach einer Bundesrats-Gesetzesinitiative des baden-württembergischen Justizministers und Integrationsbeauftragten Ulrich Goll (FDP) aus dem Jahr 2006 soll Zwangsverheiratung künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt werden. Außerdem sollen alle Formen der Zwangsheirat unter Strafe gestellt werden.

Frankreich verschob 2005 die Altersgrenze für eine Heirat bei Frauen auf 18 Jahre, um Minderjährige vor Zwangsehen zu schützen.

In Asien und Afrika

In Südasien und der islamischen Welt wird Zwangsheirat heute noch praktiziert, wenngleich sie oft gesetzlich verboten ist. In Südasien ist sie heute im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten jedoch eine Ausnahmeerscheinung. In Afrika (Malawi) werden Mädchen schon mit zwölf oder 13 Jahren verheiratet und das nicht selten.

Die Berufungskammer des Sondergerichtshofes für Sierra Leone hat am 22. Februar 2008 in einer Entscheidung im Rahmen des Verfahrens gegen die bewaffnete Gruppe Armed Forces Revolutionary Council (AFRC) Zwangsheirat als eigenständiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt, das von der sexuellen Sklaverei ebenso wie von aus traditionellen Gründen arrangierten Ehen zu unterscheiden sei. Das Gericht definierte darüber hinaus in seiner Entscheidung die Voraussetzungen, die für eine Strafbarkeit der Zwangsheirat vorliegen müssen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland.“ Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004, hier: S. 131. (lange Ladezeit, 1.111 S., pdf-Datei)
  2. Deutscher Bundestag: Stellungnahme zum Thema Zwangsheirat (pdf), 14. Juni 2006
  3. Peter Carstens: Wirklichkeit überwindet Wunschdenken, FAZ, 2. Mai 2007
  4. Anne Reimann: Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord, Der Spiegel, 10. August 2007
  5. „Ferienbräute - nicht mit uns“, WAZ, 29. Mai 2008
    und „Ferienbräute - nicht mit uns“, Pressestelle Bezirksamt Berlin-Mitte, 14. Mai 2008

Literatur

Filme

  • Himmet Ağanın İzdivacı. Spielfilm, Osmanisches Reich, 1918, Buch Molière, Regie: Sigmund Weinberg, Produktion: Merkez Ordu Sinema Dairesi
  • Fremde Liebe. Dokumentarfilm, Deutschland, 2005, 52 Min., Buch und Regie: Bettina Haasen, Produktion: gebrueder beetz filmproduktion,[1] 3sat, YLE, France5, Greece TV, ETV
  • Der Tag, als ich meiner Hochzeit entkam. Die Flucht einer versprochenen Braut. Dokumentarfilm, Deutschland, 45 Min., Buch und Regie: Rita Knobel-Ulrich, Produktion: hr, Erstausstrahlung: 11. Juli 2005, 45 Min. Inhaltsangabe des hr

Weblinks

Initiativen gegen Zwangsheirat
Presse-Artikel


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