- Zwanzig-Bogen-Klausel
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Die Zwanzig-Bogen-Klausel ist eine Bestimmung der Karlsbader Beschlüsse, die Zensur im Deutschen Bund betreffend. Sie besagte, dass alle Druckwerke der Vorzensur unterlägen, die zwanzig oder weniger Bogen Umfang aufwiesen, was 320 Seiten entspricht. Umfangreichere Bücher wurden erst nach ihrer Drucklegung kontrolliert. Zugrunde lag die Annahme, dass politisch brisante Themen nur in kürzeren Flugschriften angesprochen würden. Zur Umgehung der Vorzensur arbeiteten daher engagierte Schriftsteller häufig die eigentlichen politischen Aussagen in Werke größeren Umfangs ein, um sie auf diese Weise unter das Volk zu bringen. So erschien beispielsweise Heinrich Heines Deutschland. Ein Wintermärchen als Teil des Buches Neue Gedichte, da es alleine unter die Klausel gefallen wäre.
Kategorien:- Deutsche Geschichte (19. Jahrhundert)
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