ZÖD

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Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) gehört zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes dar. Der größte Träger der ZÖD ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Daneben bestehen noch 24 Zusatzversorgungskassen des kommunalen und kirchlichen Dienstes, die unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. zusammengefasst sind.

Inhaltsverzeichnis

Die ZÖD vor 2002 („Alt-ZÖD“)

Ursprünglich wurde die ZÖD eingeführt, damit die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes hinsichtlich ihrer Altersversorgung nicht schlechter gestellt waren als die Beamten. Daraus folgend bezogen die langjährigen Beschäftigten bei Eintritt in den Rentnerstatus eine Zusatzrente, die ZÖD-Rente, die so bemessen war, dass sie zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung die Höhe der Nettoeinkünfte eines Ruhegehaltes entsprach und bis Ende der 1990er Jahre überstieg. Analog zum Ruhegehalt mussten die Beschäftigten minimale Beiträge für diese Zusatzrente abführen, und die Höhe der ZÖD wurde auch nicht am gesamten Erwerbsverlauf bemessen, sondern an der Höhe der Einkünfte der letzten 36 Erwerbsmonate im öffentlichen Dienst.

Probleme der Refinanzierung

In den Jahren vor 2002 stand die Zusatzversorgung vor ähnlichen Problemen wie die gesetzliche Rentenversicherung. Für immer weniger aktive Beschäftigte wurden Beiträge eingezahlt, immer mehr Rentner mussten unterstützt werden. Hinzu kam, dass durch Rentenkürzungen die „Rentenlücke“, die im Rahmen des Gesamtversorgungsprinzips von der ZÖD zu schließen war, immer größer wurde. Die Gewerkschaften stimmten einem neuen Tarifvertrag zu, der die Finanzierbarkeit der Zusatzversorgung mittelfristig sicherstellen soll. Insbesondere für „Neurentner“ führt der Tarifvertrag zu erheblichen Verschlechterungen, was die Notwendigkeit einer privaten Zusatzrente auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zur Folge hat.

Die ZÖD ab 2002 („Betriebsrente“)

Ab 1. Januar 2002 wurde die ZÖD in ein Betriebsrentenmodell überführt. Beiträge und Höhe der ZÖD entsprechen dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge („Riester-Gesetz II“). Die Beiträge ermessen sich am Verhältnis zwischen dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen und einem Referenzeinkommen. Multipliziert mit einem Altersfaktor ergeben sich die „Versorgungspunkte“, ganz ähnlich den „Entgeltpunkten“ bei der GRV.

Der Übergang

Der Großteil der derzeitigen Angestellten des ÖD zählt zur sog. Übergangsgruppe. Bei ihnen wird entweder noch eine „Alt-ZÖD“, diese wird auch manchmal als "rentennahe Startgutschrift" berechnet („rentennahe Jahrgänge“), dies ist nur für Versicherte ab dem 55. Lebensjahr möglich, oder es wird die ZÖD als Mischung aus einer fiktiven „Alt-ZÖD“ („Vollleistung“) und einer ZÖD nach dem Punktemodell dargestellt („rentenferne Jahrgänge“).

Gegen diese Übergangsregelungen (also die „Startgutschriften“ als Rentenanwartschaften zum 31.12.2001) haben Tausende von Betroffenen Einspruch eingelegt. Einige hundert Personen haben vor den Zivilgerichten geklagt, bis schließlich die angegriffenen Übergangsregelungen vom obersten Zivilgericht der Bundesrepublik, dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, am 14. November 2007 in einem Pilotverfahren BGH-Urteil vom 14. November 2007 (Az. IV ZR 74/06) wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz laut Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz zumindest für die rentenfernen Jahrgänge gekippt und damit für unverbindlich erklärt wurden. Gegen ein vergleichbares BGH-Urteil wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR 1373/08). Eine Entscheidung ist 2009 zu erwarten.

Eine ausführliche Würdigung der Kritikpunkte an den Übergangsregelungen von der alten zur neuen Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes kann man nachlesen in einer Reihe von Dokumenten unter: www.startgutschriften-arge.de

Literatur

  • B. Langenbrinck/B. Mühlstädt: Betriebsrente der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. 2. Auflage München 2003, ISBN 3-8073-2071-7.
  • K. Stürmer, Die Übertragbarkeit von Versorgungsanwartschaften im öffentlichen Dienst, BetrAV 2004, S.346ff.
  • Walter Dietsch/Torsten Reinker/Rolf Stirner: "Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes" Handbuch für Personalsachbearbeiter, 2. neu bearbeitete Auflage 2009, ISBN 978-3-8073-0097-9

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