Österreichisches Wasserbuch

Österreichisches Wasserbuch

Das Wasserbuch macht bestehende und neu verliehene Wasserrechte ersichtlich. Es hat damit eine ähnliche Funktion für Wasserrechte, wie es das Grundbuch für Liegenschaften hat.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Preußen wurden schon 1913 die Grundlage für die Wasserbücher mit dem Preußischen Wassergesetz eingeführt.

Österreich

Amtliche Wasserbücher gibt es in Österreich seit dem mittleren 19. Jahrhundert, etwa das steirische Wasserbuch seit 1872[1].

Das Österreichische Wasserbuch (ÖWB) ist ein öffentliches Verzeichnis der Länder. Es ist in den §§ 124 bis 126 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 123/2006 (WRG), geregelt. Alle wesentlichen Wasser(benutzungs)rechte werden in das Wasserbuch eingetragen. Das Wasserbuch begründet keine konstitutive Wirkung, das heißt, im Falle eines Widerspruchs zwischen Bewilligungsbescheid und Wasserbucheintragung gibt nur der Bescheid die wirkliche Rechtslage wieder. Trotzdem hat das Wasserbuch eine wichtige deklarative Wirkung.

Es besteht aus:

  • der Evidenz der verliehenen Rechte,
  • der Urkundensammlung zu den in der Evidenz ersichtlich gemachten Rechten (z. B. Bewilligungsbescheide),
  • den erforderlichen Kartenwerken und Hilfsmitteln,
  • der Übersicht über Wassergenossenschaften und Wasserverbände, ihre Satzungen und die zur Vertretung berufenen Organe sowie über ihre Mitglieder,
  • verschiedene Verordnungen (Reinhalteverordnungen, Schutz- und Schongebiete, Sanierungspläne).

Der Name und die Anschrift des Berechtigten ist ebenso auszuweisen wie die Liegenschaft oder Betriebsanlage, mit der das Recht verbunden ist, sowie die Dauer, auf die dieses Recht verliehen wurde.

In Österreich führt der Landeshauptmann für jeden Verwaltungsbezirk ein Wasserbuch. Teilweise wird das Wasserbuch bereits mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung geführt. So sind beispielsweise im Bundesland Niederösterreich landesweit sämtliche Wasserrechte im Wasserdatenverbund (WDV) abrufbar.

Wasserinformationssystem für fünf Bundesländer: Seit 2001 entwickeln und betreiben die Länder Salzburg, Kärnten, Vorarlberg, Burgenland und Steiermark ein gemeinsames Wasserinformationssytem (WIS). Die Harmonisierung der Datenmodelle und koordinierte Weiterentwicklung der verschiedenen Software-Komponenten bringt wesentliche Synergien mit sich. Neben den finanziellen Aspekten schafft diese Initiative einen einfachen und offenen Zugang zu den wasserwirtschaftlichen Datenbanken der genannten Bundesländer.

Die Einsichtnahme in das Wasserbuch ist jedermann, nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen, gestattet.

Siehe auch:

  • Hydrologischer Atlas Österreichs (HAÖ)

Einzelnachweise

  1. Geschichte des Steirischen Wasserbuches. Umweltinformation Steiermark (LUIS). Abgerufen am 11. Mai 2008.

Weblinks

Deutschland:

Österreich:

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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