Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen frei lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume

Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen frei lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume
Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
Kurztitel: Berner Konvention
Titel (engl.): Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats
Datum: 19. November 1979
Inkrafttreten: 1. Juni 1982
Fundstelle: CETS No. 104 (engl. Text)
Fundstelle (deutsch): SEVNr. 104, SR 0.455
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Artenschutz
Unterzeichnung: 48
Ratifikation: 47 Aktueller Stand (6. Mai 2009)
Europäische Gemeinschaft Ratifikation (1. September 1982)
Deutschland: Ratifikation (13. Dezember 1984)
Liechtenstein: Ratifikation (1. Juni 1982)
Österreich: Ratifikation (1. September 1983)
Schweiz: Ratifikation (1. Juni 1982)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Berner Konvention, amtl. Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen aus dem Jahr 1979. 42 europäische und 4 afrikanische Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft haben die Konvention ratifiziert.

Inhaltsverzeichnis

Umsetzung

  • In der Europäischen Union erfolgte die Erklärung mit Beschluss 82/72/EWG des Rates vom 3. Dezember 1981,[1] die Umsetzung vor allem in der Vogelschutzrichtlinie sowie in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
  • In der Schweiz erfolgt die Umsetzung im Rahmen von
    • Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
    • Auenverordnung vom 28. Oktober 1992
    • Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
    • Bundesverfassung Art. 78 Natur und Heimatschutz. Insbesondere Abs. 5 dem Rothenthurm-Artikel
    • Hochmoorverordnung vom 21. Januar 1991 über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung
    • Flachmoorverordnung vom 7. September 1994 über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung
    • Moorlandschaftverordnung vom 1. Mai 1996 über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung
    • Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV)
    • Trockenwiesen und -weiden Verordnung (TWWV) Voraussichtliches Inkrafttreten 2008

Siehe auch

Weblinks

Referenzen

  1. Übereinkommen von Bern, ScadPlus, europa.eu

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