- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
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Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen steht für
- das Brüsseler Übereinkommen (EuGVÜ), siehe Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen
- das Luganer Übereinkommen (LGVÜ), siehe Luganer Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen
Siehe auch:
- Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO), Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
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