Übereinkunft

Übereinkunft

Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung.[1] Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mhd. vereinbæren zu mhd. einbære „einhellig, einträchtig“).[2]

Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Eng verwandt ist auch der Begriff des Abkommens: Mit diesem Begriff waren ursprünglich im 16. und 17. Jahrhundert Vereinbarungen über Tilgungen und Erstattungen angesprochen und seit dem 18. Jahrhundert ein „Vertrag, Übereinkommen“.[3]

Besondere Vereinbarungen:

  • Betriebsvereinbarung: ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Dienstvereinbarung: im öffentlichen Dienst ein Vertrag zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat
  • Freie Vereinbarung: ein Organisationsprinzip des Anarchismus
  • Zielvereinbarung: ein betriebswirtschaftlicher Begriff aus der Unternehmensführung
  • Art. 15a B-VG-Vereinbarung: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über ihren Wirkungsbereich (Österreich).

Einzelnachweise und Fußnoten

  1. Satz nach Mackensen - Großes Deutsches Wörterbuch, 1977, Lemma Vereinbarung
  2. Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002, Lemma vereinbaren
  3. Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002, Lemma Abkommen

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