- Übereinkunft
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Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung.[1] Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mhd. vereinbæren zu mhd. einbære „einhellig, einträchtig“).[2]
Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Eng verwandt ist auch der Begriff des Abkommens: Mit diesem Begriff waren ursprünglich im 16. und 17. Jahrhundert Vereinbarungen über Tilgungen und Erstattungen angesprochen und seit dem 18. Jahrhundert ein „Vertrag, Übereinkommen“.[3]
Besondere Vereinbarungen:
- Betriebsvereinbarung: ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Dienstvereinbarung: im öffentlichen Dienst ein Vertrag zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat
- Freie Vereinbarung: ein Organisationsprinzip des Anarchismus
- Zielvereinbarung: ein betriebswirtschaftlicher Begriff aus der Unternehmensführung
- Art. 15a B-VG-Vereinbarung: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über ihren Wirkungsbereich (Österreich).
Einzelnachweise und Fußnoten
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