Überhorizontrichtfunk

Überhorizontrichtfunk

Überhorizont-Richtfunk ist ein besonderes Verfahren der Richtfunktechnik. Beim Überhorizont-Richtfunk stehen - im Unterschied zum normalen Richtfunk - die Sende- und Empfangsantennen nicht in Sichtverbindung zueinander. Vielmehr wird die Streustrahlung des ausgesandten Signals von der Empfangsantenne empfangen. Da diese in hohem Maße vom Wetter und anderen Einflüssen abhängt, ist zur Realisierung von störungsfrei funktionierenden Überhorizont-Richtfunkverbindungen ein hoher technischer Aufwand nötig. Überhorizont-Richtfunkverbindungen werden daher nur realisiert, wenn normale Richtfunkverfahren wegen des Fehlens eines geeigneten Standorts für eine Richtfunkanlage zwischen Sende- und Empfangsstelle nicht angewandt werden können (zum Beispiel für die Realisierung einer Richtfunkverbindung zu einer Insel).

Die bekannteste Anwendung des Überhorizont-Richtfunks war die Realisierung einer Richtfunkverbindung zwischen der alten Bundesrepublik und dem ehemaligen West-Berlin zwischen in den 1950er bis 1990er Jahren (Standorte der Anlagen in der alten Bundesrepublik: Torfhaus (vier Parabolantennen Richtung Berlin-Schäferberg), Clenze (zwei Parabolantennen Richtung Berlin-Frohnau) und Gartow (Sender Höhbeck), in West-Berlin: Richtfunkanlage Berlin-Frohnau (ab 1974, bis dahin Nikolassee) und Fernmeldeturm Berlin-Schäferberg ; verwendete Frequenzen: 250 MHz bis 400 MHz sowie 1,7 GHz bis 2,1 GHz)

Die Verbindung vom Sender Gartow Richtung Berlin-Frohnau war eine direkte Richtfunkverbindung (ca. 133 km Luftlinie), die aufgrund der sehr großen Höhe der beiden Masten gewährleistet werden konnte (Mast Gartow: 344 m; Mast Frohnau: 358,58 m).


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