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Ein rechter Winkel, kurz auch Rechter, ist der vierte Teil eines Vollwinkels.
Euklid und auch Hilbert definieren den rechten Winkel als einen Winkel, der mit seinem Nebenwinkel kongruent ist.
- Beziehungen: 1 Rechter = 90° = rad = 100 gon.
Früher war der rechte Winkel gesetzliche Maßeinheit, siehe Vollwinkel.
Auch Hilfsmittel zum Zeichnen von Linien im rechten Winkel zueinander werden zuweilen kurz als „rechte Winkel“ bezeichnet, so etwa in der Schule das Geodreieck oder im Bau-, Metall- und holzbearbeitenden Handwerk ein im rechten Winkel geformtes Prüfmittel beziehungsweise eine Lehre.
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