- 松川事件
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Der Matsukawa-Zwischenfall war ein durch eine Entgleisung herbeigeführter Sabotageakt, der sich 1949 auf der JNR-Tōhoku-Hauptlinie der Präfektur Fukushima zwischen Matsukawa und Kanayagawa ereignete.
Neben den Shimoyama- und Mitaka-Zwischenfällen war er einer der drei großen Kriminalfälle der Staatlichen Eisenbahn nach dem Zweiten Weltkrieg.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Am 17. August 1949 um 3:09 Uhr, ein Monat nach dem Mitaka-Zwischenfall (damals war durch die Alliierten, bei denen die Truppen Amerikas und Englands eine wichtige Rolle inne hatten, die Sommerzeit eingeführt; heute: 2:09 Uhr), entgleiste und kippte plötzlich ein Zug (Dampflokomotive C51), der von Aomori nach Ueno fuhr und Matsukawa (heute: Fukushima) durchquert hatte.
Die Dampflokomotive entgleiste und kippte, worauf die nachfolgenden Waggons: zwei Gepäckwagen, ein Bahnpostwagen und zwei Personenwagen ebenso entgleisten. Drei Mitglieder der Lokomotivmannschaft starben (ein Lokführer, zwei Helfer). Die Unfallstelle lag bei einer Kurveneinfahrt zwischen Matsukawa und Kanayagawa auf der Tōhoku-Hauptlinie.
Lokalaugenschein
Bei der Inspektion wurde festgestellt, dass in der Nähe des Umkipportes Bolzen und Muttern der Gleisverbindungsteile gelockert und die Verbindungsbretter entfernt waren. Überdies war auch eine große Menge an Nägel herausgezogen, die die Schienen auf den Schwellen fixiert hatten, und eine Schiene von 25 Metern Länge fast 13 Meter begradigt.
Verhaftung und Anklage der Verdächtigen
Die Untersuchungsbehöre entschied, dass es sich bei diesem Vorfall um eine Straftat handelte, die ausgeführt wurde durch ein Komplott der Tōshiba-Matsukawa-Fabriksgewerkschaft, der Kokurō (Eisenbahnergewerkschaft) und der Kommunistischen Partei Japans, die sich den damaligen großen Personalkürzungen widersetzten. Zwanzig Gewerkschafter, die verdächtigt wurden (je zehn aus der Tōshiba-Matsukawa-Fabriksgewerkschaft und der Kokurō), wurden nach und nach festgenommen und angeklagt.
Gerichtsverhandlung
Im ersten Urteil des Landesgerichtes Fukushima vom 6. Dezember 1950 wurden alle zwanzig für schuldig befunden (darunter fünf Todesurteile), im zweiten Urteil des Obergerichtes Sendai vom 22. Dezember 1953 wurden 17 schuldig (darunter vier Todesurteile) und drei freigesprochen, aber mit dem Voranschreiten der Urteile wurde die Unschuld der Angeklagten deutlich, und der Schriftsteller Hirotsu Kazuo schrieb in der Zeitschrift Chūō Kōron ein Essay über ihre Unschuld. Außerdem entstand eine Unterstützungsbewegung mit Schriftstellern und Intellektuellen wie Uno Kōji, Yoshikawa Eiji, Kawabata Yasunari, Shiga Naoya, Mushanokōji Saneatsu, Matsumoto Seichō, Sata Ineko, Tsuboi Sakae, und das Interesse der Öffentlichkeit wuchs. Am 10. August 1959 hob der Oberste Gerichtshof das zweite Urteil auf und verwies zurück auf das Obergericht Sendai. Die von der Staatsanwaltschaft versteckte „Suwa-Notiz“ (ein Dokument, das das Alibi der Angeklagten bestätigte; Wegen des Namens des Protokollanten) kam an die Öffentlichkeit und es wurde klar, dass das Komplott eigentlich nicht verwirklicht worden war. Am 8. August 1961 wurden in neuer Verhandlung am Obergericht Sendai alle Angeklagten für unschuldig befunden. Am 12. September 1963 wies der Oberste Gerichtshof eine Berufung der Staatsanwaltschaft zurück und setzte die Unschuld aller Angeklagten fest. Am Tag des Urteils führte NHK vor dem Obersten Gerichtshof eine Fernsehübertragung durch, die unter dem Sondernachrichtenprogramm Das letzte Urteil im Matuskawa-Vorfall im ganzen Land ausgestrahlt wurde.
Film
1961 wurde ein gleichnamiger Film produziert, der den Enthüllungsbericht der ehemals angeklagten Akama Katsumi und die Aufzeichnungen der ersten und zweiten Gerichtsverhandlung als Grundlage hatte, dessen Drehbuch gemeinsam von Shindō Kaneto und Yamagata Yūsaku verfasst wurde und für den die Berühmtheit der Shakai-ha Yamamoto Satsuo Regie führte.
Die Produktionskosten von 45 Millionen Yen wurden ausschließlich über Spenden gesammelt. Die Besetzung bestand aus berühmten Darstellern wie Uno Jūkichi, Nishimura Kō, Utsui Ken, Senda Koreya oder Nagoya Akira.
Siehe auch
- Katastrophen im Schienenverkehr
- Red Purge
- Matsumoto Zenmei – ehemaliges Mitglied des Unterhauses und Anwalt; Mitglied des Verteidigungsteams der Angeklagten im Matsukawa-Zwischenfall
- Ozawa Michio – Sonderanwalt der Angeklagten im Matsukawa-Zwischenfall
- Marimo-Zwischenfall – Entgleisung, die sich 1951 ereignete; die Art und Weise ähnelte dem Matsukawa-Zwischenfall
- Niwasaka-Zwischenfall – Ähnlicher Vorfall, der sich kurz davor in der Nähe ereignete.
Weblinks
- Website des Gerichtshofs (japanisch)
- Präzedenzfall: Umkippen einer Lokomotive mit Todesfolge (Urteil vom 10. August 1959: Aufhebung und Rückweisung an die vorige Instanz) (japanisch)
- Präzedenzfall: Umkippen einer Lokomotive mit Todesfolge (Matsukawa-zwischenfall) (Urteil vom 12. September 1963: Abweisung) (japanisch)
- aus dem Archiv des Shimoyama-Zwischenfalls: Unfallstelle des Matsukawa-Zwischenfalls (japanisch)
- Matsukawa-Zwischenfall – Vorfall der falschen Anschuldigung, Nachkriegsgeschichte (japanisch)
- Matsumoto Seichōs Matsukawa-Jiken wo aruku (japanisch)
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