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Die Flagge der Vereinten Nationen

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch: Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta, ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Es wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet und ist Grundlage des humanitären Völkerrechts.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte[1]

Der 10. Dezember als Tag der Verkündung wird seit 1948 als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln, die die grundlegenden Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“[2] und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält. Mit Übersetzungen in nach Angaben des Office of the High Commissioner for Human Rights mehr als 300 Sprachen ist sie einer der am meisten übersetzten Texte.

Schon die Präambel erklärt als grundsätzliche Absicht „Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt“, und Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an „die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau“.[3]

Obwohl sie als Erklärung keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter besitzt, wird sie im Allgemeinen als Bestandteil des Rechts der Vereinten Nationen und als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Sie wird auch nicht ausdrücklich unterzeichnet, sondern von neuen UNO-Mitgliedsstaaten automatisch mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen anerkannt. Viele Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte finden sich in den beiden internationalen Pakten über Bürgerliche und Politische Rechte („Zivilpakt“, BPR), sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte („Sozialpakt“, WSKR), beide 1966, 1976 ratifiziert und haben dadurch den Rang internationaler Abkommen. Zusammen bilden diese Dokumente das Fundament des internationalen Menschenrechtsschutzes.

Geschichte

Eleanor Roosevelt mit der spanischen Version Declaración Universal de los Derechos Humanos

„Allgemeine Menschenrechte“ wurden erstmals in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von 1776 postuliert:

„Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen wurden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit sind.“

Dort sind sie bereits als „unveräußerliche“ Rechte definiert. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Nationalversammlung vom 26. August 1789 greift diese Ideen auf und führt sie weiter aus, basierend auf den zu der Zeit aktuellen philosophischen Ideen der Aufklärung. Die Allgemeine Menschenrechterklärung nimmt mit den Worten „im Geist der Brüderlichkeit“[1] und „Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied“[2] auf diese Rechtstradition Bezug. Einer der ersten Versuche, den Gültigkeitsanspruch der Menschen- und Bürgerrechte über Europa und Amerika hinaus zu erweitern, war die vom African National Congress (ANC) am 16. Detember 1943 verabschiedete Erklärung Africans’ Claims in South Africa.

Die Erklärung der Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ist eine direkte Reaktion auf die Verheerungen des Zweiten Weltkriegs, in dem „die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben“.[3] Erklärtes Ziel ist dabei, „die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen“.[3] Dieser Wille wurde schon am 26. Juni 1945 in der Charta der Vereinten Nationen geäußert und mit dieser Erklärung bekräftigt.[4]

Wesentlichen Anteil an der Abfassung hatten der kanadische Jurist John Humphrey, der libanesische Politiker und Philosoph Charles Malik, der französische Jurist René Cassin, der chinesische Philosoph Peng-chun Chang sowie Eleanor Roosevelt, die Witwe des vormaligen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt.

Das Abstimmungsergebnis lautete damals 48:0 für die Erklärung, bei 8 Enthaltungen durch die Staaten des Ostblocks, der Sowjetunion, Saudi-Arabiens und Südafrikas.

Die erste Weltmenschenrechtskonferenz fand 1968 in Teheran statt. Die zweite Weltmenschenrechtskonferenz wurde von den Vereinten Nationen von 14. bis 25. Juni 1993 in Wien abgehalten, wenige Jahre nach Ende des Kalten Krieges und der Blockkonfrontation. In der Abschlusserklärung bekannten sich die fast vollzählig versammelten 171 Staaten einmütig zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Im Jahr 1990 beschloss die Organisation der Islamischen Konferenz die Kairoer Erklärung der Menschenrechte, die inhaltlich erheblich von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte abweicht, obwohl sie im Wortlaut ähnlich gehalten ist. Sie garantiert z. B. keine Gleichberechtigung von Männern und Frauen und kein Recht auf freie Wahl der Religion oder des Ehepartners. Weiter stellt sie alle dargestellten Rechte unter den Vorbehalt der islamischen Schari'a.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Art. 1. In: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 10. Dezember 1948 (ONHCR ; Stand: 10. Dezember 2008). 
  2. a b Art. 2. In: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 10. Dezember 1948 (ONHCR ; Stand: 10. Dezember 2008). 
  3. a b c Präambel der Erklärung. In: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 10. Dezember 1948 (ONHCR ; Stand: 10. Dezember 2008). 
  4. Die Resolution der UN-Generalversammlung UN-Doc. 217/A-(III), 12. Dezember 1948. In: INFORMATIONEN DER GFPA. Nr. 58, September 1998 (PDF; 0,8 MB ; Stand: 10. Dezember 2008). 

Weblinks


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