Berufsfachlehrer

Berufsfachlehrer
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Berufsschullehrpersonen sind Lehrkräfte, die in der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung unterrichten. Sie müssen alle über fachliche, pädagogische und methodisch-didaktische Bildung verfügen. Darüber hinaus sind spezifische Voraussetzungen festgelegt, je nach Ausrichtung der Berufsbildungsverantwortlichkeit.

Gemäss schweizerischer Gesetzgebung gehören Lehrkräfte von Berufsfachschulen (dies der offizielle Begriff für die Schulen, die im Rahmen der beruflichen Grundbildung tätig sind) zusammen mit den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern zu den Berufsbildungsverantwortlichen. Der Bund erlässt gemäss Kapitel 6 des Berufsbildungsgesetzes Vorschriften über ihre Ausbildung.

Inhaltsverzeichnis

Verschiedene Richtungen

Nach ihrer Tätigkeit werden verschieden Ausrichtungen unterschieden:

Lehrpersonen für gewerblich-industrielle Berufsfachschulen

  • Berufsschullehrer/in allgemeinbildender Richtung (siehe auch ABU)
  • Berufsschullehrer/in fachkundlicher Richtung (Fachlehrer)
  • Turn- und Sportlehrer/in

Lehrpersonen für kaufmännische Berufsfachschulen

  • Lehrperson für Wirtschaft und Gesellschaft (Handelslehrer/in)
  • Lehrperson für IKA (früher Bürofachlehrer/in)
  • Lehrperson für Sprachen
  • Turn- und Sportlehrer/in

Ausbildung

Wenn Personen bis dahin nebenamtlich an einer Berufsfachschule unterrichtet haben und diese Tätigkeit zu einem Hauptamt ausbauen möchten, haben sie einen zusätzlichen Studiengang zu absolvieren.

Berufsschullehrer/innen in allgemeinbildender und fachkundlicher Richtung

Ihre berufspädagogische Grundausbildung erhalten sie entweder an der Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) (ehemals Schweizerisches Institut für Berufspädagogik SIPB) oder am Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik (ZHSF)

Aufnahmeverfahren und Aufnahmebedingung Die Aufnahmeverfahren bei den beiden Institutionen unterscheiden sich nur unwesentlich und beinhalten in jedem Fall ein Aufnahmegespräch sowie eine Eignungsabklärung. Im Gegensatz zu dem Aufnahmeverfahren unterscheiden sich die Zulassungsbedingungen jeweils im Bezug auf die eingeschlagene Fachrichtung sowie zwischen den beiden Ausbildungsstätten. Es empfiehlt sich also in jedem Falle die spezifischen Informationen unter den angefügten Links nachzuschlagen.

Die Bildungsverantwortlichen verfügen nach jedem Ausbildungsweg über eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II umfassend:

  • berufspädagogische Bildung auf Hochschulstufe
  • Fachbildung mit einem Abschluss auf Tertiärstufe
  • betriebliche Erfahrung von mind. sechs Monaten

Turn- und Sportlehrer/innen

Sie erhalten Ihre Ausbildung in der Regel an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, ergänzt durch eine berufspädagogische Ausbildung an einer der beiden oben erwähnten Institutionen.

Lehrpersonen von kaufmännischen Berufsfachschulen

Sprach- und Handelslehrerinnen werden an Universitäten ausgebildet. Es ist jedoch auch möglich, nach einem Besuch an einer einschlägigen Fachhochschule eine ergänzende Ausbildung am ZHSF oder am EHB zu besuchen.

Für die fachliche Ausbildung der Lehrperson für IKA (IKA steht für Information-Kommunikation-Administration) gibt es keinen eigenen Studiengang, ihre berufspädgogische Ausbildung erhalten sie zusammen mit den Fachlehrer/innen am EHB.

Situation in Deutschland

Die Lehrer an Berufsbildenden Schulen erhalten ihre Berufsreife durch die Lehrerausbildung.

Man unterscheidet die höhere Lehrerlaufbahn (Unversitätstudium):

  • gewerblich-technisch (Gewerbelehrer)
  • kaufmännisch (Diplom-Handelslehrer)
  • weitere wie hauswirtschaftlich, landwirtschaftlich

und die gehobene Lehrerlaufbahn (Meister, Techniker, Sozialpädagogin o.ä.)


Für die höhere Laufbahn ist zusätzlich noch eine Berufsausbildung oder ein einjähriges Betriebspraktikum zu absolvieren.

Weblinks


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