- Beschlußverfahren
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Das Beschlussverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in welchem Streitigkeiten im Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entschieden werden. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das vor den Arbeitsgerichten durchgeführt wird, für das die Arbeitsgerichte sogar ausschließlich zuständig sind (§ 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG). Geregelt ist das Beschlussverfahren in den §§ 2a, 80 ff. ArbGG.
Den Namen verdankt das Beschlussverfahren dem Umstand, dass eine verfahrensbeendende Sachentscheidung des Gerichtes durch einen Beschluss (ohne mündliche Verhandlung) ergeht, während das Urteilsverfahren in der Regel durch ein Urteil (nach mündlicher Verhandlung) beendet wird.
Gegenstand von Beschlussverfahren sind grundsätzlich Streitigkeiten, die sich darum drehen, ob ein Anspruch bzw. eine Feststellung ihre Rechtsgrundlage in einem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis hat. Grundsätzlich findet das Beschlussverfahren damit nur in kollektivrechtlichen Streitigkeiten statt. Bei individualrechtlichen Ansprüchen, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren, ist hingegen das Urteilsverfahren zu wählen.
Als Beschlussverfahren werden darüber hinaus oft auch andere Gerichtsverfahren (meist aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet, weil auch diese nicht mit einem Urteil, sondern einem Beschluss enden.
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