Besetzte Gebiete Kärnten und Krain

Besetzte Gebiete Kärnten und Krain

Das CdZ-Gebiet der besetzten Gebiete Kärntens und der Krain bestand von 1941 bis 1945.

Er handelte sich dabei um ehemals jugoslawische Gebiete, die unter einem deutschen Chef der Zivilverwaltung standen und zur Eingliederung in das Deutsche Reich vorgesehen waren.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nach Beginn des deutschen Feldzuges gegen das Königreich Jugoslawien am 6. April 1941 wurde das nordwestliche Slowenien dem deutschen Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain unterstellt.

Sitz der Verwaltung wurde Veldes.

Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Reichsstatthalter und Gauleiter der NSDAP für den Gau Kärnten, Friedrich Rainer, in Klagenfurt ernannt. Dieser verlegte den Sitz der Zivilverwaltung zum 15. November 1941 nach Klagenfurt.

Die geplante vollständige Eingliederung ins Deutsche Reich fand bis zum Kriegsende aber nicht mehr statt. Allerdings wurde am 1. November 1942 die zunächst eingerichtete „Polizeigrenze“ zum Deutschen Reich aufgehoben.

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gehörte das Gebiet wieder zu Jugoslawien und ist heute Teil des selbstständigen Sloweniens.

Verwaltungsgliederung

Zunächst blieb die jugoslawische Einteilung in Bezirkshauptmannschaften und bezirksfreie Städte bestehen, die durch deutsch eingesetzte politische Kommissare verwaltet wurden.

Nach einer Gebietsreform in den gesamten besetzten Gebieten Kärntens und der Krain gliederten sich diese ab 1. August 1941 entsprechend der im Deutschen Reich üblichen Einteilung in die drei Landkreise Krainburg, Radmannsdorf und Stein. Für diese wurde am 4. März 1942 die Landschaftsbezeichnung „Oberkrain“ eingeführt.

Am 20. Januar 1942 wurde die bisherige Bezirkshauptmannschaft Unterdrauburg aufgelöst. Deren Gemeinden wurden – ohne formelle Eingliederung – den benachbarten Landräten im Reichsgau Kärnten unterstellt:

Für diese von den Nachbarkreisen betreuten Gebiete wurde am 4. März 1942 die Landschaftsbezeichnung „Mießtal“ eingeführt.

Seit dem 1. Oktober 1942 galt auch für alle Gemeinden in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain die im alten Reichsgebiet gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Allerdings wurden die Gemeinden nur vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet.

Ortsnamen

Zunächst galten vorläufig die bis 1918 gültigen österreichischen Ortsnamen in der deutschen Fassung. Später wurden noch einige weitere Ortsnamen eingedeutscht.

Kreise im CdZ-Gebiet Kärnten und Krain (besetzte Gebiete) 1945

Landkreise

  1. Krainburg
  2. Radmannsdorf
  3. Stein [Sitz: Stein in Oberkrain]

Sonstige CdZ


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