Bestens-Order

Bestens-Order

Orderzusätze oder Handelsoptionen sind Bezeichnungen, die eine Wertpapierorder genauer bezeichnen und bestimmte Bedingungen stellen, unter denen diese Order ausgeführt werden soll. Es gibt generell die Unterscheidung zwischen unlimitierten und limitierten Aufträgen. Unlimitierte Aufträge werden sofort ausgeführt; limitierte erst, wenn der Kurs die angegebene Ober- oder Untergrenze (Limit) über- oder unterschreitet. Darüber hinaus unterscheidet man Kauf- und Verkauforders. Mögliche Handelsoptionen sind:

  • Festlegung eines Limit
  • Festlegung des Ausführungszeitpunktes
  • Festlegung, ob die Order gesplittet werden darf oder nicht (Fill Or Kill, Immediate Or Cancel, All Or Nothing)

Inhaltsverzeichnis

Limit-Orders

Ein Limit (engl.: Grenze) bzw. eine Limit-Order ist ein spezieller Orderzusatz bei einem Kundenauftrag zum Kauf oder Verkauf von börslich gehandelten Marktgegenständen (Wertpapieren).

Nennt ein Auftraggeber bei der Auftragserteilung (Ordererteilung) einen Preis (Kurs), der nicht überschritten werden darf, handelt es sich um eine Kauf-Limit-Order („buy limit order“).

Nennt ein Auftraggeber bei der Ordererteilung einen Preis, der nicht unterschritten werden darf, handelt es sich um eine Verkauf-Limit-Order („sell limit order“).

Eine Limit-Order ist demnach dadurch charakterisiert, dass der Kunde bei Ordererteilung seinem Kommissionshandelshaus ausdrücklich einen Mindest- bzw. Höchstkurs (das Limit) mitteilt, zu dem er zu verkaufen bzw. zu kaufen beabsichtigt. Hierdurch stellt er sicher, dass dieser Kurs nicht zu seinem Nachteil über- bzw. unterschritten werden kann.

Arten von Kauforders

  • billigst (unlimitiert, d. h. zum billigsten erzielbaren Kurs)
  • limitiert (wird ausgeführt, sobald der Kurs kleiner oder gleich dem Limit ist)
  • stop buy (sobald der Kurs überschritten wird, wird eine unlimitierte Kauforder ausgelöst)

Billigst

Billigst ist eine Handelsoption für Kauforder im Wertpapierhandel. Es handelt sich dabei um unlimitierte Order, d. h. die Order wird ohne Bedingungen an den Kurs des Wertpapiers ausgeführt. Im Orderbuch der Börse, an der gekauft werden soll, wird für den Kaufauftrag ein Verkaufsauftrag gleicher Stückzahl mit dem billigsten Preis gesucht. Das ist der Ursprung des Namens der Handelsoption.

Im Gegensatz zu limitierten Orders besteht die Gefahr, dass die Order zu einem höheren als dem aktuellen Kurs ausgeführt wird, weil sich für die gewünschte Stückzahl keine billigere entsprechende Verkauforder im Orderbuch befindet.

Stop-Buy-Limit

Stop-Buy-Limit ist eine Handelsoption für Kauforder im Wertpapierhandel und bezeichnet eine Kursobergrenze. Sobald der angegebene Kurs überschritten wird, wird ein Kaufauftrag zum nächsten handelbaren Kurs billigst ausgeführt. Die Order wird dann i. d. R. auch zu einem über dem Stop-Limit liegenden Kurs ausgeführt.

Auf den ersten Blick scheint es sinnlos, ein Wertpapier nicht unter, sondern über einem angegeben Kurs kaufen zu wollen. Ein Stop-Buy-Limit kann aber sinnvoll sein, wenn man den Kurs eines Wertpapiers nicht ständig beobachten, ggf. aber (bei steigenden Kursen) „auf den fahrenden Zug aufspringen“ will. Der Ausdruck „Stop-Buy“ ist etwas irreführend. Es müsste eigentlich „Start-Buy“ heißen. Man wollte aber die Parallelität zu „Stop-Loss“ (siehe Arten von Verkauforders) bewahren und hat sich daher für diesen Ausdruck entschieden.

Arten von Verkauforders

  • bestens (unlimitiert, d.h. zum besten erzielbaren Kurs)
  • limitiert (wird ausgeführt, sobald der Kurs über dem Limit liegt)
  • stop loss (sobald der Kurs unterschritten wird, wird eine unlimitierte Verkauforder ausgelöst)

Bestens

Bestens ist eine Handelsoption für Verkauforders im Wertpapierhandel. Es handelt sich dabei um unlimitierte Order, d.h. die Order wird ohne Bedingungen an den Kurs des Wertpapiers ausgeführt.

Im Orderbuch der Börse, an der verkauft werden soll, wird für den Verkaufsauftrag ein Kaufauftrag gleicher Stückzahl mit dem besten (höchsten) Preis gesucht. Das ist der Ursprung des Namens der Handelsoption.

Stop-Loss-Limit

Stop-Loss-Limit ist eine Handelsoption für Verkauforder im Wertpapierhandel und bezeichnet eine Kursuntergrenze. Sobald der angegebene Kurs unterschritten wird, wird ein Verkaufsauftrag zum nächsten handelbaren Kurs ausgeführt. Die Order wird dann i. d. R. auch zu einem unter dem Stop-Limit liegenden Kurs ausgeführt.

Auf den ersten Blick scheint es sinnlos, ein Wertpapier nicht über, sondern unter einem angegeben Kurs verkaufen zu wollen. Ein Stop-Loss-Limit kann aber sinnvoll sein, wenn man den Kurs eines Wertpapiers nicht ständig beobachten, ggf. aber (bei sinkenden Kursen) „vom fahrenden Zug abspringen“ will. Damit können Verlustrisiken abgesichert bzw. Gewinne realisiert werden.

Zu beachten ist, dass die Börse Stuttgart besondere Regeln zu Stop-Orders hat. Dort können Stop-Loss-Orders nach Ermessen des Skontroführers ausgeführt werden, sobald ein Geldkurs unterhalb des Limits vorliegt - selbst wenn kein Kurs zur Ausführung gekommen ist.

Beispiel:

  • Kaufkurs: 15 €
  • aktueller Kurs: 18 €
  • man rechnet mit weiter steigenden Kursen, will deshalb noch nicht verkaufen.
  • man setzt ein Stop-Loss-Limit bei 17 €
  • sollte der Kurs also auf 17 € sinken, kann man immer noch 2 € Gewinn realisieren, ohne den Kurs ständig beobachten zu müssen.

Zu beachten ist hierbei, dass nach Erreichen bzw. Unterschreiten des Stop-Loss-Limits die Order zu einer „bestens“-Order wird und zum darauf folgenden Kurs ausgeführt wird - egal wie hoch dieser Kurs ist. Das bedeutet, dass bei o.g. Beispiel durchaus auch ein Verlust entstehen kann, wenn der Kurs entsprechend schnell fällt (z.B. Kurs sinkt auf 17 € -> Order wird ausgelöst - nächster Kurs 14,50 € -> Order wird zu diesem Kurs ausgeführt).

Bei limitierten Aufträgen sind auch Teilausführungen möglich.


Psychologie und Verlustbegrenzung

Es ist darüber hinaus jedem Marktteilnehmer fast immer zu raten, einen zuvor gesetzten Stop-Loss-Kurs zu definieren, ab dem ein erworbenes Wertpapier wieder verkauft werden soll, wenn es sich im Kurs nach unten entwickelt. Dies muss nicht zwingend dadurch geschehen, dass eine Order an die eigene Bank erteilt wird, sondern der Kurs kann auch selbst beobachtet werden.

Schließlich hat der Käufer das Wertpapier in der Absicht erworben, Gewinne zu erzielen. Entwickelt sich der Kurs des Wertpapiers nun in die gegenläufige Richtung, so kann bei vielen und insbesondere bei unerfahrenen Marktteilnehmern beobachtet werden, dass diese an eine Kurserholung geradezu „glauben“ wollen und sich an die alten oftmals längst überholten Argumente klammern, die sie früher zum Kauf des Wertpapiers bewogen haben. Oftmals werden entsprechende Argumente zur Untermauerung des Haltens des Wertpapiers auch krampfhaft gesucht. Hier ist dann der objektive Blick verloren gegangen.

Das hat zumeist psychologische Ursachen. Das nötige Eingeständnis in der eigenen Prognose falsch gelegen oder aber die Umstände nicht richtig bewertet zu haben, sind einige der Ursachen eines solchen Verhaltens.

Diese Marktteilnehmer müssen anschließend oft die Erfahrung machen, dass sich der Kurs nicht erholt, sondern dem Trend weiter folgend nach unten entwickelt. In diesen Fällen ist ein vorher definierter Maximalverlust über ein zuvor gesetztes Stop-Loss-Limit sinnvoll, damit der Kursverlust nicht zu einem „Fass ohne Boden“ wird.


Ausstiegszeitpunkt

Da unter normalen Bedingungen kein Marktteilnehmer genau weiß, ob nach einem aktuellen Kursrückgang von einem bisher erreichten individuellen Höchstkurs das Wertpapier in näherer Zukunft einen neuen Höchstkurs erreichen wird oder aber ob nun eine längerfristige Phase mit sinkenden Kursen eingeleitet wird, kann ein fortlaufend aktualisiertes Stopp-Loss dazu genutzt werden, einen geeigneten Ausstiegszeitpunkt zu definieren. Dieses kann beispielsweise 5–25% unter dem bisherigen Höchstkurs angesiedelt sein. Für die Spanne des zu wählenden Stop–Loss–Kurses zum Höchstkurs dürfte die bisherige Schwankungsbreite des Wertpapierkurses ausschlaggebend sein.

Kassa-Auktion

Ist eine Order mit dem Orderzusatz Kassa-Auktion gekennzeichnet, wird im Kassa- bzw. Auktionshandel gehandelt. Die Voraussetzung ist, dass bei dem entsprechend gehandelten Wert Kassakurse gebildet werden bzw. eine Kassa-Auktion vorgesehen ist. Die Kassakurse werden in Auktionen gebildet, die etwa viermal täglich stattfinden.

Weitere Zusätze

Weiterhin kennt man folgende Orderzusätze, die englischen Kürzel sind auch bei deutschen Systemen gebräuchlich:

MOO (Market on open)
Dies ist ein unlimitierter Marketauftrag, der direkt am Anfang des Handelstages ausgeführt werden soll. Diese Orderart hat Priorität vor normalen Marketordern. Diese Aufträge müssen vor Eröffnung des Marktes eingegeben werden.
MOC (Market on close)
Dies ist ein unlimitierter Marketauftrag, der am Ende des Handelstages ausgeführt werden soll. Diese Orderart hat Priorität vor normalen Marketordern. Diese Orders müssen vor Schließung des Marktes eingegeben werden, viele Broker erlauben solche Aufträge erst ab 1/2 Stunde vor Schluss.
AON (All or nothing / All or none)
Mit diesem Orderzusatz können Sie Teilausführungen vermeiden. Man bestimmt damit, dass entweder die komplette Stückzahl gefüllt wird oder gar nichts. Allerdings hat diese Orderart eine sehr niedrige Priorität, alle anderen unlimitierten und limitierten Aufträge werden vor diesem ausgeführt. Diese Ausführungsart ist an US-Börsen möglich. In Verbindung mit einer Stop-Market-Order wird diese Ausführungsart jedoch nicht akzeptiert.
IOC (Immediate or cancel)
Hiermit verlangt man, dass der Auftrag sofort ganz oder teilweise ausgeführt wird. (Weitere) Teilausführungen können bei dieser Orderart nicht vorkommen, da nicht sofort ausführbare (Teil-)Aufträge gelöscht werden.
FOK (Fill or kill)
Eine Kombination aus AON- und IOC-Auftrag: Wenn nicht die gesamte geforderte Menge zum Limitpreis sofort ausgeführt („gefüllt“) werden kann, so wird der Auftrag gelöscht.
DAY oder GFD (Good for day)
Tagesgültig - Dieser Auftrag gilt nur für den jeweiligen Handelstag. Am Abend werden sie automatisch gelöscht.
GTC (Good till cancelled)
Bis auf Widerruf - Im Gegensatz zu tagesgültigen („DAY Orders“) bleibt der Auftrag gültig, bis er ausgeführt worden ist oder bis er explizit vom Händler/Marktteilnehmer gelöscht wird. Allerdings löschen die meisten Broker alle GTC-Aufträge am Monatsende oder nach 30 Tagen.

Weblinks

Siehe auch


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