- Betreuungsrechtsreform
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Betreuung bedeutet, sich um jemanden zu kümmern (für jemanden da sein, aufpassen, helfen, unterstützen). Konkret kann gemeint sein:
- Betreuung
- in Deutschland als rechtliche Vertretung Volljähriger nach dem Betreuungsgesetz, siehe Betreuungsrecht
- in Österreich: Sachwalterschaft
- in der Schweiz: Sachwalter
- Kinderbetreuung und Kindertagesbetreuung
- begleitende Betreuung im Studium, siehe Tutor
- Betreuung einer wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere einer Examensarbeit und einer Dissertation, siehe Doktorvater
- Psychosoziale Betreuung, beispielsweise im Rahmen einer Soziotherapie oder durch einen sozialpsychiatrischen Dienst
- die Betreuung von Menschen im Rahmen des Katastrophenschutzes bei Großschadensereignissen und Gefahrensituationen, siehe Betreuungsdienst
- die künstlerische Unterhaltung von Soldaten im Fronteinsatz, siehe Truppenbetreuung
- Betreuung von Tieren, Anlagen, im Sinne von Beaufsichtigung
- Betreuung
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