- Betreuungszug
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Der Betreuungsdienst ist ein Fachdienst, also ein in seinen Aufgaben, der Ausstattung und den Strukturen definierter Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland. Seine Aufgabe ist die Versorgung der von einem Großschadensereignis oder einer Gefahrenlage betroffenen Menschen. Dies umfasst vor allem die vorübergehende Unterbringung, die Verpflegung sowie die psychische und soziale Betreuung. Die Einheiten des Betreuungsdienstes, die von verschiedenen Hilfsorganisationen gestellt werden, bestehen aus ehrenamtlichen Helfern. Diese absolvieren für ihre Tätigkeit eine entsprechende Fachdienstausbildung.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte des Betreuungsdienstes
Der Betreuungsdienst hat seinen Ursprung im zivilen Bevölkerungsschutz, der aufgrund des „Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung“ vom 16. Oktober 1957 entstand. Durch dieses Gesetz wurde neben anderen Maßnahmen der Luftschutzhilfsdienst mit seinen verschiedenen Fachdiensten geschaffen. Seine Aufgabe war schwerpunktmäßig der Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall unter Miteinbeziehung der Abwehr von Gefahren und Schäden in Friedenszeiten. Im Jahr 1968 entstand dann auf der Basis des „Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes“ aus dem Luftschutzhilfsdienst der Katastrophenschutz und damit aus dem Luftschutz-Betreuungsdienst und dem Luftschutz-Lenkungs- und Sozialdienst der Betreuungsdienst als Fachdienst des Katastrophenschutzes. Der Katastrophenschutz als Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Schäden in Friedenszeiten unterliegt seitdem ausschließlich der Gesetzgebung der Bundesländer. Im Rahmen dieser Neuordnung wurde für den gesamten Katastrophenschutz eine Personalstärke von einem Prozent der Bevölkerung angestrebt, mit einem Anteil von zehn Prozent für den Betreuungsdienst. Die damit für den Bereich der alten Bundesländer vorgegebene Zahl von rund 60.000 Helfern im Betreuungsdienst wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt erreicht.
Im Bereich des Zivilschutzes, also des Schutzes der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall, galt der Betreuungsdienst als verteidigungsrelevant. Infolgedessen erfolgte die Ausstattung vorrangig durch den Bund, während die Länder sich nur in geringer Höhe an der Finanzierung beteiligten. Durch diese Veränderungen der Aufgabenzuweisung für den Betreuungsdienst und die Verschiebung der Zuständigkeiten für dessen Ausstattung sowie aufgrund der vergleichsweise geringen Zahl von Betreuungseinsätzen nahm der Stellenwert des Betreuungsdienstes bei den verantwortlichen Behörden in den folgenden Jahren jedoch immer mehr ab. Dies blieb nicht ohne Auswirkungen auf seine Einsatzfähigkeit. Erst umfangreiche Betreuungseinsätze wie zum Beispiel bei der Versorgung der DDR-Flüchtlinge 1989, beim Oderhochwasser 1997 oder beim Hochwasser im Jahr 2002 führten in den meisten Ländern zu einer Verbesserung der Ausstattung des Betreuungsdienstes. Gleichwohl wurde 1993 für die bis dahin bestehenden Betreuungsstellen als ortsfeste Einheiten sowie die Betreuungsleitzüge die Bundesfinanzierung eingestellt, da diese Einheiten als nicht mehr vorrangig benötigt eingestuft wurden.
Obwohl seit der Einführung der Unterscheidung zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz der Betreuungsdienst im Zivilschutzgesetz auch als Aufgabenbereich des Zivilschutzes festgelegt ist, sind diesbezüglich keine Strukturen näher definiert. Der Bund, dem die alleinige Kompetenz im Bereich des Zivilschutzes obliegt, unterstützt deshalb den durch die Länder organisierten Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes finanziell und materiell. Dies erfolgt gegenwärtig vor allem durch eine entsprechende Ergänzung der Ausstattung seiner Einheiten und die Vermittlung zivilschutzspezifischer Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung der Helfer. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA gibt es auch in Deutschland Überlegungen zu einer Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung, insbesondere durch eine stärkere Integration der bisher getrennten Bereiche Katastrophenschutz und Zivilschutz. Entsprechende Überlegungen zur Zusammenfassung beider Aufgabenfelder zu einem einheitlichen Bevölkerungsschutz, wie sie beispielsweise in der Gründung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe teilweise schon realisiert wurden, sind bisher noch nicht abgeschlossen beziehungsweise durch Gesetzesänderungen umgesetzt. Daraus resultierende Auswirkungen für den Betreuungsdienst sind deshalb noch nicht absehbar.
Aufgaben des Betreuungsdienstes
Der Betreuungsdienst hat innerhalb des Katastrophenschutzes die Aufgabe, bei Eintritt eines Großschadensereignisses oder dem Vorliegen einer Gefahrenlage diejenigen Menschen zu versorgen, die durch diese Situation in eine Notlage geraten sind. Im Gegensatz zum Sanitätsdienst versorgt der Betreuungsdienst dabei die unverletzten Personen beziehungsweise verletzte Personen erst nach abgeschlossener Behandlung durch den Rettungs- und Sanitätsdienst. Zu seinen Aufgaben gehören dabei:
- Fachbereich Verpflegung
- die Herstellung und Ausgabe von Warm- und Kaltverpflegung und Getränken
- Fachbereich Soziale Betreuung
- die Verteilung von Gegenständen des dringendsten persönlichen Bedarfs (Ge- und Verbrauchsgüter wie beispielsweise Hygieneartikel, Geschirr, Besteck etc.)
- die Ausgabe von Bekleidung
- die Registrierung von Personen
- die Durchführung und Begleitung von Personentransporten, zum Beispiel bei Evakuierungen
- die Betreuung besonders hilfebedürftiger Personen wie beispielsweise älterer Menschen, behinderter Personen oder Eltern mit Kleinkindern
- die psychische Betreuung von Betroffenen
- Fachbereich Unterkunft
- die Einrichtung und der Betrieb von Behelfs- und Notunterkünften
Die Fachbereiche Soziale Betreuung und Unterkunft werden mittlerweile oft in gemeinsamen Teileinheiten zusammengefasst. Eine weitere wichtige Aufgabe des Betreuungsdienstes ist die Versorgung der anderen an einem Katastropheneinsatz beteiligten Hilfskräfte. Die Verpflegung der Besucher bei Volksfesten, Sportereignissen etc. ist hingegen keine Aufgabe des Betreuungsdienstes. Solche Ereignisse werden jedoch für Übungs- und Ausbildungszwecke genutzt, da sich zum Beispiel die Zubereitung und Ausgabe von Verpflegung für eine große Personenzahl und die damit verbundenen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe kaum unter anderen Bedingungen üben lassen.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall beteiligen sich die Einheiten des Betreuungsdienstes entsprechend Paragraph 11 des Zivilschutzgesetzes mit ihren Helfern und ihrer Ausstattung am Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren und Schäden. Alle am Betreuungsdienst im Katastrophenschutz beteiligten Organisationen werden dementsprechend im Zivilschutzgesetz als „insbesondere geeignet“ für eine Mitwirkung im Zivilschutz genannt.
Einheiten des Betreuungsdienstes
Der Betreuungsdienst ist aus logistischen und einsatztaktischen Gründen in sogenannten Einheiten mit einer jeweils festgelegten Anzahl Helfer mit entsprechender Ausrüstung organisiert. Helfer mit einer entsprechenden Zusatzausbildung übernehmen dabei die Führung dieser Einheiten beziehungsweise ihrer Teileinheiten. Die Einheiten des Betreuungsdienstes sind wie die anderen Katastrophenschutzeinheiten durch ehrenamtliche Helfer besetzt und werden lokal von folgenden Organisationen gestellt:
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
- Deutsches Rotes Kreuz
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Malteser Hilfsdienst
Die materielle und finanzielle Ausstattung erfolgt durch den Bund (für den Bereich des Zivilschutzes), die Länder (als obere Katastrophenschutzbehörde), die Landkreise und kreisfreien Städte (als untere Katastrophenschutzbehörde) sowie gegebenenfalls durch die Organisationen selbst. Die Einheiten des Betreuungsdienstes unterstehen im Einsatzfall der jeweils verantwortlichen unteren Katastrophenschutzbehörde. Die Alarmierung erfolgt je nach Ausstattung vor Ort durch Funkmeldeempfänger oder normale Fernsprecheinrichtungen. Im Regelfall ist der Betreuungsdienst in allen Bundesländern pro Landkreis oder kreisfreier Stadt mit mindestens einer Einheit in Zugstärke vertreten.
Zur Unterstützung seiner Tätigkeit arbeitet der Betreuungsdienst unter anderem mit den Kleidersammeldiensten und den Mobilen Diensten beziehungsweise Fahrdiensten der jeweiligen Organisationen, dem Sanitätsdienst, dem Fernmeldedienst, dem Technischen Dienst des THW, Großmärkten, Verkehrsunternehmen und staatlichen Behörden zusammen.
- Schnelleinsatzgruppe (SEG)
Eine Schnelleinsatzgruppe Betreuung hat eine Stärke von sechs bis fünfzehn Helfern. Sie hat gegenüber den regulären Einheiten des Katastrophenschutzes eine deutlich kürzere Vorlaufzeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort, in der Regel 30 Minuten für eine Schnelleinsatzgruppe gegenüber zwei Stunden für Katastrophenschutzeinheiten.
Bisher existieren allerdings nur an wenigen Standorten Schnelleinsatzgruppen mit spezieller Ausrichtung auf den Fachdienst Betreuung (manchmal auch als Schnelleinsatzgruppe Verpflegung mit Konzentration auf den Fachbereich Verpflegung). Flächendeckend ist dies im Land Brandenburg der Fall, wo eine Doppelnutzung der Gruppen Soziale Betreuung der Betreuungszüge als Schnelleinsatzgruppen erfolgt. Die Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes stellen in jedem bayerischen Landkreis mindestens eine SEG-Betreuung, dazu kommen noch weitere Einheiten der anderen Hilfsorganisationen in Bayern.
Grundlegende Betreuungsaufgaben können allerdings auch von Helfern der weiter verbreiteten Schnelleinsatzgruppen des Sanitätsdienstes übernommen werden.
- Betreuungszug
Der Betreuungszug war ehemals die Standardeinheit des Betreuungsdienstes und ist in dieser Form noch immer Teil des Katastrophenschutzes einiger Länder. Seine genaue Stärke und Ausstattung ist abhängig von landesspezifischen Bestimmungen. Im Allgemeinen ist im Stärke- und Ausstattungsnachweis (STAN) eine Zahl von 28 bis 35 Helfern festgelegt. Ein Betreuungszug gliedert sich entsprechend seinen Aufgaben in mehrere Teileinheiten, je nach landesspezifischem STAN beispielsweise in einen Zugtrupp als Führungseinheit, einen Verpflegungstrupp oder eine Verpflegungsgruppe sowie eine oder mehrere Unterkunftsgruppen und Gruppen für Soziale Betreuung, oft auch in gemeinsamen Einheiten als Gruppe Soziale Betreuung/ Unterkunft oder Betreuungsgruppe.
Zu Ausstattung gehören vor allem mehrere als Mannschaftstransportwagen (MTW) genutzte Kleinbusse zum Transport der Helfer und Betroffenen. Darüber hinaus werden Lastkraftwagen als Gerätewagen (GW) zum Transport der Ausstattung und der für einen Einsatz notwendigen Güter genutzt, zum Beispiel als Gerätewagen Betreuung (GW-B) oder Gerätewagen Verpflegung (GW-V). Des Weiteren ist ein Betreuungszug mit einem oder mehreren Feldkochherden (FKH) und meist auch einem Wassertransportanhänger ausgestattet. Zum Einsatzmaterial gehören unter anderem Stromgeneratoren, Heizungen, Zelte für den Verpflegungsbereich und für die Unterbringung, Tische, Bänke und Betten für die Einrichtung von Verpflegungsstellen und Not- und Behelfsunterkünften, Geräte für die Zubereitung, die Aufbewahrung und den Transport von Verpflegung sowie Bekleidung und Hygieneartikel zur Erstversorgung von 30 bis 50 Betroffenen.
- Einsatzeinheit
Die als Ersatz für die Sanitäts- und Betreuungszüge konzipierte Einsatzeinheit vereint die beiden Fachdienste Sanitäts- und Betreuungsdienst in einer gemeinsamen Einheit mit entsprechender Ausbildung der Helfer. Das Konzept der Einsatzeinheit wird jedoch nicht in allen Bundesländern verwendet.
Eine Einsatzeinheit hat mit 33 Helfern Zugstärke. Innerhalb der Einsatzeinheit ist der Betreuungsdienst in Form einer Betreuungsgruppe aufgestellt, die sich in Trupps für die Fachbereiche Soziale Betreuung, Unterkunft und Verpflegung gliedert. Sie verfügen über zwei Kombis Betreuung mit Anhängern und einen Betreuungs-LKW mit Feldkochherd.
In Nordrhein-Westfalen werden ggf. zwei Einsatzeinheiten zusammen unter Führung einer Führungsstaffel zur Errichtung und Betreiben eines Betreuungslatzes für bis zu 500 Personen (BTP-B 500 NRW) in den Einsatz gebracht. Die dazu federführend vom DRK entwickelten Konzepte sind dort Bestandteil von Erlassen und MANV-Plänen.
- DRK-Hilfszug
Der DRK-Hilfszug ist die einzige überregional aufgestellte Einheit des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland und entstand, basierend auf den Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg, auf Anregung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Er war damit ursprünglich vor allem für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im Falle eines Krieges vorgesehen. Die Aufgabenschwerpunkte des Hilfszuges haben sich jedoch im Laufe seiner Geschichte verschoben zu Einsätzen bei Katastrophen in Friedenszeiten. Aus seiner ursprünglichen Ausrichtung auf den Sanitäts- und Betreuungsdienst sowie den Strahlenschutzdienst hat sich dementsprechend in der gegenwärtigen Konzeption des Hilfszuges eine Konzentration auf die Durchgangsphase des Betreuungsdienstes ergeben. Er wird damit in dieser Phase im Bedarfsfall unterstützend zu den Betreuungseinheiten des regulären Katastrophenschutzes tätig, welche die Auffangphase bewältigen.
Der DRK-Hilfszug ist eine autarke Einheit des Deutschen Roten Kreuzes und unterliegt keiner unmittelbaren Weisungsbefugnis durch staatliche Behörden. Seine Sonderstellung innerhalb des Zivil- und Katastrophenschutzes ergibt sich aus der besonderen Rolle des DRK als anerkannte nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz. Das DRK stellt den Hilfszug jedoch im Bedarfsfall für Einsätze des Katastrophenschutzes bereit. Der DRK-Hilfszug kann, neben seiner Beteiligung an Einsätzen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes auf nationaler Ebene, auf Anforderung des IKRK, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, von ausländischen nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und der Bundesregierung im Rahmen des „EU-Gemeinschaftsverfahrens zur gegenseitigen grenzüberschreitenden Hilfe der EU-Länder“ auch international eingesetzt werden.
Entgegen seiner Bezeichnung ist der DRK-Hilfszug in seiner taktischen Struktur und Personalausstattung kein einzelner Zug. Er besteht vielmehr aus neun Abteilungen, von denen jede eine Sollstärke von 104 Helfern hat und damit der Personalstärke von etwa drei Zügen entspricht. Für den Bereich des Betreuungsdienstes verfügt der DRK-Hilfszug pro Abteilung über fünf Betreuungsgruppen, eine Verpflegungsgruppe, eine Ambulanz- und Pflegegruppe sowie an einigen Standorten eine Gruppe Küchencontainer.
Einsätze des Betreuungsdienstes
Der Betreuungsdienst kommt zum Einsatz, wenn Menschen durch eine Katastrophe, eine Gefahrenlage oder durch ähnliche Ereignisse in Not geraten und damit hilfebedürftig ist, die entsprechende Situation also nicht allein und ohne entsprechende Hilfe bewältigen können. Typische Einsatzszenarien sind beispielsweise
- die Evakuierung und vorübergehende Unterbringung von Menschen bei einer Bombenentschärfung oder einer Freisetzung von gefährlichen Stoffen
- die Versorgung und Betreuung von Menschen bei extremen Witterungsbedingungen wie massivem Schneefall oder bei ausgedehnten Verkehrsstaus
- die Unterbringung und Verpflegung von Menschen, die aufgrund eines Brandes oder eines Hochwassers ihr Haus oder ihre Wohnung verloren haben beziehungsweise vorübergehend verlassen mussten
- die Versorgung der Betroffenen bei Bahnunfällen oder Busunglücken
Ziel aller Maßnahmen ist dabei vor allem die Abwendung von Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Betroffenen und, soweit situationsbedingt möglich, der Erhalt oder die Wiederherstellung von deren physischem und psychischem Wohlbefinden. Aus personellen, materiellen und organisatorischen Gründen erfolgt bei einem Betreuungseinsatz ein abgestuftes Vorgehen. Es werden drei Phasen unterschieden:
- Auffangphase – Soforthilfe (Dauer: etwa 24 bis 48 Stunden)
- Durchgangsphase – Übergangshilfe (Dauer: mehrere Tage bis Wochen)
- Endphase – Wiederaufbauhilfe (Dauer: zeitlich unbegrenzt)
Diese Phasen unterscheiden sich in Qualität und Intensität der Betreuungsmaßnahmen. Die Einteilung eines Einsatz in diese drei Phasen erfolgt jedoch nicht anhand bestimmter Zeitpunkte oder durch strikte formale Kriterien, die Übergänge sind vielmehr fließend. Im Allgemeinen nimmt die Hilfebedürftigkeit der betroffenen Menschen mit steigender Einsatzdauer ab und die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung zu. Ebenso sinkt im Regelfall die Zahl der hilfebedürftigen Personen im Laufe eines Einsatzes deutlich, da viele Menschen nach der unmittelbaren Erstversorgung in der Auffangphase bei Verwandten oder Freunden aufgenommen und versorgt werden. Die Betreuung in den weiteren Phasen umfasst aus den genannten Gründen meist nur wenige unterstützende Tätigkeiten und konzentriert sich zunehmend auf eine individuelle Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere die Qualität der Verpflegung und der Unterbringung ist in den späteren Phasen deutlich höher als in der unmittelbar auf die Notsituation folgenden Auffangphase und nähert sich den normalen Lebensverhältnissen immer mehr an, beispielsweise durch Bereitstellung von Möglichkeiten zur Selbstversorgung und von Unterkünften für einzelne Familien anstelle von Massenunterbringung in Notunterkünften.
Nicht jeder Einsatz durchläuft alle drei Phasen. Die meisten Einsätze sind bereits nach wenigen Stunden und damit noch während der Auffangphase beendet, und nur wenige Einsätze erreichen die Endphase. Ebenso ist es möglich, dass ein Einsatz bereits mit der Durchgangsphase beginnt. Dies kann dann der Fall sein, wenn zum Beispiel das Eintreten eines Schadensereignisses oder einer Gefahrenlage vorhersehbar ist und somit genügend Vorlaufzeit zur Vorbereitung einer Betreuung auf dem Niveau der Übergangshilfe besteht, beispielsweise durch Beschaffung der dafür notwendigen Güter und Einrichtung entsprechender Behelfsunterkünfte. An der Endphase sind die Einsatzkräfte des Betreuungsdienstes nicht mehr beteiligt, da die Betreuung der Betroffenen in dieser Phase durch staatliche Behörden erfolgt.
Die Versorgungskapazität der Einheiten des Betreuungsdienstes hängt von der konkreten Einsatzsituation und der Einsatzphase ab. Während mehrere hundert Personen durch einen Betreuungszug verpflegt werden können, ist die Kapazität bei Personentransporten durch die verfügbaren Fahrzeuge limitiert und deutlich geringer. Die Kapazität bei der behelfsmäßigen Unterbringung hängt wiederum von den Gegebenheiten der als Not- beziehungsweise Behelfsunterkunft zur Verfügung stehenden Gebäude und der Hilfsbedürftigkeit der Betroffenen ab.
Literatur
- Bayrisches Rotes Kreuz (Hrsg.): Lehrbuch für den Betreuungsdienst. Hofmann-Verlag GmbH, Hildburghausen 1991, ISBN 3-92-286534-8
- Hanno Peter (Hrsg.): Der Betreuungseinsatz – Grundlagen und Praxis. 2. Auflage. Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-93-275036-5
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