Bewegungsbilanz

Bewegungsbilanz

Die Bewegungsbilanz ist ein Mittel der Bilanzanalyse, das dazu dient, einen besseren Einblick in ein Unternehmen zu erlangen.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Die Bewegungsbilanz unterscheidet sich von anderen Bilanzen insofern, als sie aus zwei aufeinander folgenden Jahresbilanzen gebildet wird. Deswegen kann man mit ihr das Unternehmen während eines gewissen Zeitraums betrachten, wohingegen eine normale Abschlussbilanz nur den Stand des Jahresabschlusses wiedergibt. Aus der Bewegungsbilanz können sowohl Investitionen (Spalte Mittelverwendung) als auch die dazu verwendeten Mittel (Spalte Mittelherkunft) entnommen werden. Daher ist diese Bilanz für den Nachweis von Geldstromveränderungen besonders hilfreich.

Vorgehensweise

Zunächst wird eine Differenzenbilanz aus den Bilanzen des jetzigen und vorigen Jahres (oder aus verschiedenen Jahren) gebildet. Dabei wird jeder jetzige Wert eines Posten mit dem Wert des Vorjahres subtrahiert. Die Differenzenbilanz besteht deswegen sowohl aus positiven als auch negativen Geldeinheiten, besitzt aber die Form einer normalen Bilanz.

Dagegen enthält die Bewegungsbilanz statt Aktiva und Passiva die beiden Seiten Mittelverwendung und Mittelherkunft. Nun wird der Betrag jedes Postens der Differenzenbilanz nach folgenden Schema verschoben[1]:

Mittelverwendung (Kapitalverwendung) Mittelherkunft (Kapitalherkunft)
  1. Vermögensmehrung
    1. Mehrung des Anlagevermögens
    2. Mehrung des allgemeinen Umlaufvermögens
    3. Mehrung des Umlaufvermögens zur Erhöhung der Zahlungsfähigkeit
      • Erwerb von Wertpapieren
      • Bankguthaben
      • Kasse
  2. Kapitalminderung
    1. Minderung des Eigenkapitals
    2. Minderung des Fremdkapitals
      • Abbau von Rohstoffen
      • Abnahme des auszuschüttenden Bilanzgewinn
  1. Eigenfinanzierung durch Erhöhung des Gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklage
  2. Fremdfinanzierung
    • Erhöhung des Fremdkapitals
  3. Selbstfinanzierung
    1. Erhöhung der Gewinnrücklagen
    2. Erhöhung des Gewinnvortrags
  4. Umfinanzierung
    1. Minderung des Anlagevermögens
    2. Verminderung des allg. Umlaufvermögens
    3. Verminderung der Zahlungsfähigkeit (Bank, Kasse)
  5. Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen

Sind die Summen der beiden Seiten identisch, so ist das Erstellen der Bewegungsbilanz meist geglückt.

Dabei gilt: Investition + Kapitaltilgung = Finanzierung + Liquidation.

Abschreibungen als Besonderheit

Es werden jedoch nur Abschreibungen auf Sachanlagen für den 5. Posten berücksichtigt (keine Abschreibungen auf Finanzanlagen und Ähnliches). Diese befinden sich in der Position 12 der Gewinn- und Verlustrechnung (§275 II HGB). Die Abschreibungssumme wird meistens zur Mehrung des Anlagevermögens addiert, da davon ausgegangen wird, dass eine Ersatzinvestition vollständig stattfindet.

Literatur

  • Claus Ribell: Cash-flow und Bewegungsbilanz. Instrumente zur Analyse des Jahresabschlusses. 4., neu bearb. Aufl. Dt. Sparkassenverlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-09-306074-5.

Quellen

  1. Franz Fricke, Klaus-Hartwig Rube: Betriebswirtschaftslehre. Bayerischer Schulbuchverlag, München 1996, S. 56.

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