Bezahlungsklasse

Bezahlungsklasse

Güteklassen sind auf Qualitätsnormen von Waren und bewirtschafteten Gütern zurückgehende Einteilungen, mit denen bestimmte Eigenschaften von ihnen bezeichnet werden.

Inhaltsverzeichnis

Güteklassen bei Lebensmitteln

Güteklassen (teilweise auch Handelsklassen genannt) klassifizieren die Qualitäten von Lebensmitteln. Diese Klassifizierung soll es dem Verbraucher erleichtern, eine sachgerechte Wahl zwischen den unterschiedlichen Angeboten zu ermöglichen. Eine weitere Wirkung besteht im Anreiz für den Anbieter, nach festgelegten Gesichtspunkten definierte Ware zu produzieren, EU-weit und innerhalb der Mitgliedsländer in einem übersichtlichen Handel anbieten zu können und ein Qualitätsmanagement einzuführen, um so stetig gleich bleibende oder sich verbessernde Qualität anbieten zu können. Eine Kennzeichnung erfahren u. a. Eier, Milch Obst, Gemüse, Fleisch, Olivenöl sowie Geflügel und Fisch. Dabei werden Merkmale wie hygienische Belastung, Größe und Aussehen (Form) zur Bewertung herangezogen.

Probleme entstehen insbesondere deswegen, weil eine Güteklasse - wie jede andere Form der Qualitätskennzeichnung - immer nur einige wenige Eigenschaften des Produktes hervorheben kann. Damit wird den bezeichneten Eigenschaften eine besondere Bedeutung zuerkannt (z. B. Aussehen), während andere Eigenschaften von möglicherweise ebenso großer Bedeutung (z. B. Gehalt an Pflanzenschutzmitteln) nicht bezeichnet und damit in ihrem Gewicht herabgestuft werden. Bisher hat die EU „eigene, zusammenhängende Regeln über Qualitätskennzeichnungen“ nicht entwickelt. Häufig führen die Mitgliedsstaaten in unterschiedlicher Weise die EU-Qualitätskennzeichnungen aus und lassen - etwa bei Wein[1] - zusätzliche Prädikate (z. B. die QualitätsstufePrädikat Auslese“ oder „Grand Cru“) zu, so dass es bei den „zugelassenen Angaben eher um Werbung mit Qualitätsangaben geht als um Angaben, die dem Verbraucher klare Hinweise auf die Qualität des Weines geben und ihm so eine Auswahl nach Qualitätsgesichtspunkten ermöglichen.“[2].

Obst und Gemüse

Als EU-Qualitätsnorm[3] für Obst und Gemüse hat der Gesetzgeber zwecks besserer Marktübersicht und zum Schutz des Verbrauchers vor minderwertiger Ware folgende Güteklassen bindend festgelegt:

Gemeinsame Merkmale aller Klassen: ganz, fest, gesund, sauber, Rückstände an Pflanzenschutzmitteln sind auf ein unbedenkliches Maß begrenzt, frei von fremden Geruch und Geschmack, frei von Schädlingen, frei von Schäden durch Schädlinge, frei von übermäßiger Feuchtigkeit, genügend entwickelt (reif).

Die Verpackung muss zum Schutz der Erzeugnisse stabil und haltbar sein.

Klassenkriterien[4]:

Handelsklasse Extra (H. Extra) höchste Qualität; frei von jeglichen Fehlern (ganz, glatt, fest, prall), gut geformt, einheitliche Farbbeschaffenheit, gleiche Größe.

Handelsklasse I (H. I) gute Qualität; leichte Form- und Entwicklungsfehler, leichte Farbfehler, sehr leichte Quetschungen, ausreichende Festigkeit. Kartoffeln dürfen nur als H. I im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden.

Handelsklasse II (H. II) mittlere Qualität; gröbere Fehler, gröbere Farbabweichungen sind zulässig. In jedem Fall sind die Mindesteigenschaften einzuhalten. Fast alle Bio-Artikel tragen die H. II.

Fleisch

Die Qualität des Fleisches wird in 4 Güteklassen eingeteilt, die vorwiegend durch den Fett-, Knochen- und Knorpelanteil bestimmt werden. So sind zarte und von Fett weitgehend freie Filet- und Lendenstücke von höchster Qualität und entsprechend teuer. [5] [6]

  • 1. Güte: z. B. Rippenbraten (Rind), Rippenstück und Schinken (Schwein), Keule (Kalb), Rücken und Keule (Schaf)
  • 2. Güte: z. B. Mittelbrust (Rind), Kamm und Bruststück Schwein), Rücken und Kamm (Kalb), Bug (Schaf)
  • 3. Güte: z. B. Brustkern und Kamm (Rind), Bauch (Schwein), Hals und Bauch (Kalb), Hals und Brust (Schaf)
  • 4. Güte: z. B. Querrippenstück (Rind), Kopf (Schwein), Kopf (Kalb)

Diese Handelsklassen berücksichtigen nicht alle Faktoren der Fleischqualität (z. B. die Wässrigkeit des Gewebes) und auch nicht die Aufzuchtform wie z. B. ökologische Viehzucht.

Sonstige Anwendungen von Güteklassen

Der europäische Gesetzgeber und technische Verbände haben auch für weitere Gebiete Güteklassen festgelegt.

Gewässer

Gewässergüteklassen gelten als Bewertungsmaß für Gewässer und werden mittels standardisierter Untersuchungen der Lebensgemeinschaft bestimmt.

Technik

Hier kommt es zu nach Beschaffenheitsmerkmalen und gewährleisteten Eigenschaften in technischen Normen (z. B. ISO-Norm) festgelegten Einteilungen. Diese sind etwa bei Baustoffen verbreitet.

Weitere Beispiele:

Siehe auch

Literatur

  • Ludwig Krämer: EWG-Verbraucherrecht. Nomos, Baden-Baden 1985

Quellen

  1. Deutsches Weininstitut
  2. Krämer, EWG-Verbraucherrecht, S. 149
  3. Anlage 1 zur Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
  4. Lebensmittel-Lexikon
  5. Fachinformation der deutschen Transportversicherer
  6. Kochrezepte.de

Weblinks

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