- AG Emmendingen
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Das Amtsgericht Emmendingen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Freiburg.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichts ist Emmendingen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Emmendingen und die Gemeinden Denzlingen, Freiamt, Malterdingen, Reute, Sexau, Teningen sowie Vörstetten. Damit leben im Gerichtsbezirk etwa 68.000 Menschen.
Zuständigkeit
Neben den allgemeinen Aufgaben ist es in Familien-, Schöffen- und Haftsachen auch für die Bezirke der Amtsgerichte in Ettenheim, Kenzingen und Waldkirch zuständig. Daneben war es bis Ende 2006 für die Amtsgerichte Kenzingen und Waldkirch für die Führung des Handels- und Partnerschaftsregisters zuständig.
Für Mahnsachen ist das Amtsgericht Stuttgart und für Landwirtschaftssachen das Amtsgericht Freiburg zuständig.
Übergeordnete Gerichte
Dem AG Emmendingen unmittelbar übergeordnet ist das Landgericht Freiburg. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Karlsruhe und in Zivilsachen seine Außensenate in Freiburg.
Lage und Gebäude
Das Amtsgericht Emmendingen liegt zentral in Emmendingen nur etwa fünf Gehminuten vom Bahnhof entfernt.
Das Gebäude wurde 1789 vom Markgrafen Karl Friedrich von Baden als Witwensitz für seine zweite Frau Luise Karoline von Hochberg errichtet. Diese bewohnte das Gebäude aber nie.
Siehe auch
Weblinks
48.122467.84523Koordinaten: 48° 7′ 21″ N, 7° 50′ 43″ O
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