- AG Leipzig
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Das Amtsgericht Leipzig ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von insgesamt 30 Amtsgerichten im Freistaat Sachsen. Präsident des Amtsgerichts ist Wilfried Spriegel (* 1952).
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Amtsgericht trat 1879 nach Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes an die Stelle des Bezirksgerichts Leipzig und der Gerichtsämter Leipzig I und II.[1] Zum damaligen Zeitpunkt war das Gericht sowohl für die Stadt Leipzig als auch für 79 Landgemeinden zuständig. Nach der Auflösung des Amtsgerichts Taucha übernahm es 1933 dessen Aufgaben. Im Dritten Reich war das Amtsgericht Leipzig zudem einziges Erbgesundheitsgericht im Landgerichtsbezirk Leipzig. 1943 übernahm es zudem die Geschäfte der Amtsgerichte Markranstädt und Zwenkau. Im Zuge der Neuordnung der Justiz in der DDR erfolgte 1952 die Auflösung des Gerichts. Seine Aufgaben wurden von den neu errichteten Kreisgerichten der Stadtbezirke der Stadt Leipzig und dem Kreisgericht Leipzig-Land übernommen.
Heute hat das nach der deutschen Wiedervereinigung neu geschaffene Amtsgericht Leipzig seinen Sitz in der Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig. Die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts befindet sich in der Schongauerstraße 5, 04329 Leipzig.
Gerichtsbezirk und Zuständigkeit
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Leipzig umfasst den Bereich der kreisfreien Stadt Leipzig.[2] In diesem Gebiet lebten im Jahr 2006 etwa 505.000 Menschen. Über seinen Gerichtsbezirk hinaus sind dem Amtsgericht Leipzig auch folgende weitere Zuständigkeiten zugewiesen:[3]
- Urheberrechtsstreitsachen, die in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen für alle Amtsgerichte des Freistaates Sachsen
- Verfahren der Insolvenzordnung sowie Führung der Güterrechts-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister für die Amtsgerichte Borna, Döbeln, Eilenburg, Grimma, Leipzig, Oschatz und Torgau
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung für die o.g. Amtsgerichte
- bestimmte Wirtschaftsstrafsachen, insbesondere Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie den Steuerstrafsachen gleichgestellte Taten und Ordnungswidrigkeiten, für die die Finanzbehörde die sachlich zuständige Verwaltungsbehörde ist, soweit das Amtsgericht als Gericht des ersten Rechtszuges zuständig ist, für die o.g. Amtsgerichte
- bestimmte Entscheidungen in Strafsachen einschließlich Jugendstrafsachen für die o.g. Amtsgerichte
Beschäftigte
Das Amtsgericht Leipzig hat etwa 541 Beschäftigte (Stand: 31. Dezember 2007). Darunter sind 76 Richter, 131 Beamte im gehobenen Dienst, 109 Beamte im mittleren Dienst, 36 Beamte im einfachen Dienst, 34 Gerichtsvollzieher und 143 Angestellte.[4]
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Leipzig ist das Landgericht Leipzig unmittelbar übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Dresden.
Nachweise
- ↑ Vgl. Informationen des Sächsischen Staatsarchivs
- ↑ § 1 Abs. 4, Anlage 1 Nr. 18 Sächsisches Justizgesetz.
- ↑ Vgl. dazu die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über gerichtliche Zuständigkeiten in Justizverwaltungssachen (Justizzuständigkeitsverordnung – SächsZustVOJu) vom 6. Mai 1999, SächsGVBl. S. 281.
- ↑ Statistik des Amtsgerichts Leipzig
Siehe auch
Weblink
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