Bierutdekrete

Bierutdekrete

Bierut-Dekrete“ ist eine von Vertretern der deutschen Vertriebenenverbände geprägte Bezeichnung für die polnischen Dekrete, Verordnungen und Gesetze, die im Rahmen der Vertreibung der Bevölkerung 1945/1946 aus den ehemaligen deutschen Provinzen Ostpreußen, Pommern, Schlesien und Ost-Brandenburg sowie der Volksdeutschen aus dem Gebiet Polens in den Grenzen von vor dem 1. September 1939 von der polnischen Regierung in der Zeit von 1945 bis 1946 erlassen wurden.

Benannt wurden sie -wahrscheinlich in Anlehnung an die tschechischen Benesch-Dekrete- nach Bolesław Bierut, dem Generalsekretär des Zentralkomitees der PVAP 1948 und 1954–56.

Bei den „Bierut-Dekreten“ ist zu unterschieden zwischen denjenigen Bestimmungen, welche die ehemaligen deutschen Ostgebiete betrafen, und denjenigen, bei denen es um die Vertreibung der Angehörigen der deutschen Minderheit in „Altpolen“ ging.

Inhaltsverzeichnis

Bestimmungen zur Vertreibung der deutschen Minderheit

Dekret und Gesetz „über den Ausschluss feindlicher Elemente aus der polnischen Volksgemeinschaft“ von 1945 sowie das Dekret vom 13. September 1946 über den „Ausschluß von Personen deutscher Nationalität aus der polnischen Volksgemeinschaft“ betraf die deutsche Minderheit in „Altpolen“. Hiermit wurden Vertreibung und Enteignung der deutschen Teilbevölkerung straffrei gestellt.

Bestimmungen zur Vertreibung der Reichsdeutschen

Da die Bewohner der ehemals deutschen Gebiete nie polnische Staatsbürger gewesen waren, gab es keine Notwendigkeit für ein Ausbürgerungsgesetz. Das „Gesetz vom 6. Mai 1945 über das verlassene und aufgegebene Vermögen“ und das „Dekret vom 8. März 1946 über das verlassene und ehemals deutsche Vermögen“, welche die einverleibten deutschen Ostgebiete betrafen, gingen von der Fiktion aus, das Vermögen sei von der vormaligen Bevölkerung „verlassen“ bzw. „aufgegeben“ worden, bedeuteten aber de facto die Enteignung der dortigen vertriebenen Bevölkerung. Die Vertreibung der „Reichsdeutschen“ als solche erfolgte nach Friebe (2004) dagegen ohne gesetzliche Grundlage.

Dekrete im einzelnen

  • Dekret des Ministerrats vom 28. Februar 1945 über den Ausschluss feindlicher Elemente aus der polnischen Volksgemeinschaft.
  • Gesetz vom 6. Mai 1945 über den Ausschluss feindlicher Elemente aus der polnischen Volksgemeinschaft.
  • Gesetz vom 6. Mai 1945 über das verlassene und aufgegebene Vermögen.
  • Gesetz vom 3. Januar 1946 betreffend der Übernahme der Grundzweige der nationalen Wirtschaft in das Eigentum des Staates.
  • Dekret vom 8. März 1946 über das verlassene und ehemals deutsche Vermögen.
  • Verordnung des Ministers für die wiedergewonnenen Gebiete vom 24. März 1946 über die Durchführung einer Erfassung des ehemals deutschen beweglichen Eigentums.
  • Dekret vom 13. September 1946 über den „Ausschluß von Personen deutscher Nationalität aus der polnischen Volksgemeinschaft“

Siehe auch

Literatur

  • Niels von Redecker: Die polnischen Vertreibungsdekrete und die offenen Vermögensfragen zwischen Deutschland und Polen. Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 2003. ISBN-10 3631506244, ISBN-13 9783631506240
  • Friebe, Georg: Deutschlands Osten und sein östlicher Nachbar. Beiträge zur Geschichte und Zeitgeschichte Ostdeutschlands, Polens und der deutsch-polnischen Beziehungen. Eigenverlag, 2004.
  • Hans Lemberg, Wlodzimierz Borodziej: Unsere Heimat ist uns ein fremdes Land geworden...
  • Die Deutschen östlich von Oder und Neiße 1945-1950. Dokumente aus polnischen Archiven Band 1: Zentrale Behörden, Wojewodschaft Allenstein
  • Boleslaw Bierut: Die Aufgaben der Partei im Kampf um die revolutionäre Wachsamkeit angesichts der jetzigen Situation, Dietz Verlag, 1950.
  • Arno Surminski: Flucht und Vertreibung. Europa zwischen 1939 und 1948

Weblinks


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